„Mit der Finanzierung von Raiffeisen heizen wir ökologisch und das rentiert sich.“
Thermische Sanierung – Heizkosten sparen mit Raiffeisen
Die Heizkosten in Ihrem Haus sind zu hoch? Das muss nicht sein. Mit einer thermischen Sanierung können Sie den Energieverbrauch teils erheblich senken. Um die notwendigen Ausgaben zu finanzieren, gibt es einerseits Förderungen, andererseits attraktive Finanzierungsangebote Ihrer Raiffeisenbank Purbach.
Energiekosten sparen
Eine thermische Sanierung umfasst grob gesprochen alle Maßnahmen, mit denen Sie den Energieverbrauch, der für das Heizen anfällt, senken können. Die wesentlichsten Maßnahmen sind die Dämmung der Außenwände, die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschoßdecke, der Austausch von alten Fenstern und Türen sowie die Beseitigung von so genannten Wärmebrücken (Bauteile, an denen die Wärme leicht nach außen entweichen kann, wie etwa Fensterstürze, Rollladenkästen etc.).
- Wärmedämmung Außenwand: Die Dämmung der Außenwände ist das größte Vorhaben, das bei der thermischen Sanierung eines Hauses zu bewältigen ist. Hier bringt es aber auch am meisten: Denn 50 Prozent der Wärmeverluste treten an den Außenwänden auf. Die beste Methode ist die Dämmung an der Außenseite des Gebäudes. Ist dies nicht möglich, so muss von innen gedämmt werden.
- Dämmung oberste Geschoßdecke: Die Dämmung der obersten Geschoßdecke ist, was die Kosten-Nutzen-Relation betrifft, der Spitzenreiter. Denn der finanzielle Aufwand hält sich in Grenzen. Gleichzeitig kann durch die Dämmung der obersten Geschoßdecke bis zu einem Viertel der Heizkosten eingespart werden. Auf diese Art und Weise kann sich die Investition schon in zwei bis drei Jahren amortisieren.
- Dämmung Kellerdecke/Kellerräume: Schlecht gedämmte Kellerdecken bewirken im Winter kalte Fußböden in den Räumen, die darüber liegen. Die Dämmung von Kellerräumen ist leicht zu bewerkstelligen. Die mögliche Heizkostenersparnis kann beachtlich sein.
Wir haben die passende Finanzierung für Ihre thermische Sanierung. Vereinbaren Sie gleich einen unverbindlichen Beratungstermin.
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