Information zur Ticketrücknahme bei abgesagten Veranstaltungen
Am 28.04.2020 wurde im Parlament über eine Gutscheinlösung abgestimmt, mit der die negativen Auswirkungen der COVID-19 Pandemie auf die Veranstaltungsbranche vermindert werden sollen. Die Gutscheinlösung sichert das Weiterbestehen der Veranstalter und deren Events nachhaltig ab und schützt dadurch auch deine Interessen. Bei den sonst eingetretenen Insolvenzen einer Vielzahl von Veranstaltern hätten die Ticketkäufer weder Rückzahlungen erhalten noch an zukünftigen Veranstaltungen teilnehmen können.
Wie sieht die Gutscheinlösung im Detail aus?
- Bei der Gutscheinlösung handelt es sich um eine Kann-Bestimmung: Der Veranstalter kann selbst darüber entscheiden, ob die Eintrittsgelder refundiert oder stattdessen Gutscheine ausgegeben werden.
- Werden Gutscheine ausgegeben, so muss der Endkunde diesen nur bis zu einer Höhe von €70 pro gekauftem Ticket akzeptieren.
- Überschreitet der Ticketpreis €70, kann der Endkunde Gutscheine über den gesamten Ticketwert akzeptieren oder den Differenzbetrag als Barauszahlung bis zu einem Ticketpreis von € 250 verlangen. (Dem Kunden kann demnach ein maximaler Betrag von € 180 ausbezahlt werden)
- Im seltenen Fall, dass ein Ticket den Wert von € 250 übersteigt, müssen Kunden den darüber liegenden Betrag wieder als Gutschein akzeptieren, wenn der Veranstalter dies so verlangt.
- Ausgestellt wird ein Veranstaltergutschein (KEIN oeticket-Wertgutschein): Der Gutschein ist ausschließlich bei Events des ausgebenden Veranstalters einlösbar.
- Wenn der Gutschein bis 31.12.2022 nicht eingelöst wird, hat der Kunde anschließend einen Anspruch auf die Rückerstattung des Wertes.
Was bedeutet das nun für dich und die weitere Abwicklung?
Es wird bereits intensiv an der Entwicklung einer Plattform gearbeitet. Die Komplexität des Gesetzes verlangt nach umfangreichen technischen Lösungen, um den Rückabwicklungsprozess für dich möglichst einfach und automatisiert gestalten zu können. Die entsprechende Programmierung wird jedoch eine gewisse Zeit benötigen. Wir informieren dich umgehend, sobald uns hierzu nähre Infos zur Verfügung stehen.
Sind Ticketrücknahmen bis auf weiteres somit gar nicht möglich?
Es gibt bereits eine Vielzahl an abgesagten Veranstaltungen, die uns von den Veranstaltern zur Refundierung freigegeben wurden. Diese Veranstaltungen verfügen über den Status „Abgesagt mit globaler Stornofreigabe“ und können von dir storniert und ausbezahlt werden. Bei allen übrigen Veranstaltungen muss auf die technische Umsetzung und die Entscheidung des Veranstalters gewartet werden.