Abbuchungsauftrag

Nützliches Wissen

Ein Vertrag, der zwischen der Bank und dem Kontoinhaber bzw. Zeichnungsberechtigten abgeschlossen wird. Die Bank wird beauftragt, laufende Forderungen des Zahlungsempfängers (z.B: Handy, Strom, Gas, ...) zu begleichen. Die Bank hat dabei keinen Einfluss auf Abbuchungsdatum oder Höhe des Betrags. Siehe auch Einzugsermächtigung.

Nutzloses Wissen

Neuangeordnet ergeben die Buchstaben des Wortes „Abbuchungsauftrag“: Schuft gab an Guru ab!