Nachbericht Veranstaltung Völkerverständigung

23.01.2020, 19:00 Uhr

Festsaal der Raiffeisenbank Klosterneuburg

Rathausplatz 7
3400 Klosterneuburg

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Erfahrungen und Perspektiven der österreichischen Volksanwaltschaft

Im Rahmen der „Österreichischen Gesellschaft für Völkerverständigung“ und der „Europa-Gesellschaft Coudenhove-Kalergi“ lud der Präsident Prof. Dr. Josef Höchtl  die beiden Volksanwälte in den Festsaal der Raiffeisenbank Klosterneuburg ein.

Ihr Name ist den meisten Österreichern bekannt, dank der ORF-Fernsehsendung „Bürgeranwalt“ mit über 700.00 Zusehern sind sie populär und seit es sie gibt (1977) sind sie angesehen: Die österreichischen Volksanwälte. Dennoch gibt es über ihre Aufgaben und ihre Arbeitsweise bis heute Missverständnisse. „Es ist keinesfalls unsere Aufgabe, als Quasi-Rechtsanwälte Bürgern bei der Erfüllung eines Wunsches wie z.B. keine Genehmigung für einen Handymast zu helfen“, so die langjährige (2008 bis 2019) Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek bei der Veranstaltung der „Österreichischen Gesellschaft für Völkerverständigung“ unter der Leitung des Präsidenten und langjährigen Nationalratsabgeordneten Prof. Dr. Josef Höchtl  in der Raiffeisenbank Klosterneuburg. Die Volksanwaltschaft könne bestehende Gesetze nicht einfach aushebeln auch wenn sich das manche Hilfesuchende erwarten bzw. wünschen.

„Die Volksanwälte haben primär die Aufgabe, die gesamte öffentliche Verwaltung zu kontrollieren und dem Bürger das Gefühl zu vermitteln, du bist nicht machtlos gegen die öffentliche Verwaltung“, so der Volksanwalt Werner Amon. Es gibt pro Jahr etwa 16.000 Beschwerden, die Verwaltung ist heute aber deutlich besser und moderner.

Natürlich müsse man Missständen nachgehen, aber Ziel sei immer, eine von allen Betroffenen akzeptierte Lösung zu finden. Die Volksanwälte seien auch eine Art von Mediatoren.

Die Österreichische Volksanwaltschaft verfügt über ein Budget von 12 Millionen Euro und beschäftigt 120 Angestellte und 100 freie Mitarbeiter. Sie informiert das Parlament und die Öffentlichkeit (Medien) über ihre Arbeit und kann in bestimmten Fällen der Verfassungsgerichtshof anrufen. Ihre Hilfe wird zur Zeit vorwiegend von älteren Menschen in Anspruch genommen, weswegen jetzt überlegt wird, jüngere Bürger über soziale Netzwerke anzusprechen. Ein Problem sei dabei aber, dass die Erarbeitung einer fundierten Antwort grundsätzlich Zeit brauche, in den sozialen Netzwerken aber eine sehr rasche Antwort erwartet wird.