Tipps zum Schulstart
Der Start ins Schulleben bedeutet für Eltern und Kinder eine Zäsur. Neben vielen anderen Fragen werden Sie sich als Mutter oder Vater auch mit materiellen Angelegenheiten beschäftigen: Welche Möglichkeiten haben Sie bei Versicherungen und Vorsorge und welche finanziellen Unterstützungen gibt es beim Start ins Schulleben?
Versichern und Vorsorgen
Der Schulbeginn ist eine gute Gelegenheit, um über die notwendigen Versicherungen und eventuelle Vorsorgemöglichkeiten für Ihre Kinder nachzudenken.
- Unfall: Mit der Raiffeisen Unfallversicherung sind Sie gegen die finanziellen Folgen eines Unfalls absichert – egal, ob sich der Unfall auf der Straße, in der Freizeit oder im Haushalt ereignet. Sie haben ein Versicherungspaket für die ganze Familie und können einzelne Personen oder die gesamte Familie versichern. Für Kinder, Jugendliche sowie Familien gibt es spezielle Tarife.
- Existenz des Familienerhalters: Denken Sie als Eltern auch daran, Ihre eigene Existenz finanziell abzusichern. Schließlich sind Sie als Familienerhalter:in nicht nur für die Erziehung Ihrer Kinder, sondern auch für das Finanzielle zuständig. Möglichkeiten zur Absicherung sind etwa eine Berufsunfähigkeits-Pension oder eine Lebensversicherung.
Die finanziellen Unterstützungen
Von öffentlicher Seite gibt es eine Reihe von Unterstützungen, die Sie als Eltern von Schulkindern in Anspruch nehmen können – teilweise erhalten Sie die Förderungen antragslos, teilweise müssen Sie dafür einen eigenen Antrag stellen.
- Schulstartgeld: Das Schulstartgeld ist eine allgemeine Unterstützung für Kinder von 6 bis 15 Jahre und wurde im August zusammen mit der Familienbeihilfe ausbezahlt.
- Schulbeihilfe und weitere Förderungen: Der Staat vergibt eine Reihe von öffentlichen Förderungen, die vor allem auf die soziale Bedürftigkeit abstellen – für diese sind jeweils Anträge notwendig.
- Aktion Schulstartklar: Mit Gutscheinen erhalten Schüler:innen aus einkommensschwachen Haushalten eine Unterstützung für den Schulstart in Form eines Gutscheines in der Höhe von EUR 150.
Darüber hinaus gibt es auch in einzelnen Bundesländern Förderungen.
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