Mit Photovoltaik-Förderung zur Energiewende
Mit einer Photovoltaik-Anlage können Sie Ihre Stromkosten wesentlich senken. Für die Neuerrichtung oder Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen gibt es 2023 Investitionszuschüsse. Informieren Sie sich über die wesentlichsten Bestimmungen der Photovoltaik-Förderung in Österreich.
Förderung bei der Stromerzeugung
Seit dem 23. März ist die neue Investitionsförderung des Bundes für Photovoltaik und Stromspeicher verfügbar. Der so genannte 1. Fördercall läuft bis 6. April. Im Laufe des Jahres gibt es drei weitere Zeiträume, um Förderungen abzurufen. Insgesamt stehen EUR 600 Mio. an Förderungen für die Photovoltaik zur Verfügung.
Erstmals kann ein Antrag auf Zuteilung der Förderung auch dann gestellt werden, wenn mit der Installation der Photovoltaik-Anlage bereits begonnen wurde. Der Förderantrag muss aber jedenfalls vor Inbetriebnahme der Anlage gestellt werden. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Größe der Photovoltaik-Anlagen.
- Anlagen bis 10 Kilowattpeak (kWp): EUR 285,- pro kWp
- Anlagen bis 20 kWp: EUR 250,- pro kWp
- Achtung: Bei Anlagen bis 20 kWp gilt beim Beantragen der Photovoltaik-Förderung das „first-come-first-served-Prinzip“
- Anlagen bis 100 kWp: EUR 160,- pro kWp
- Anlagen bis 1000 kWp: EUR 140,- pro kWp
- Speicher: EUR 200,- pro kWp
Förderungen bei der Wärme
"Raus aus Öl und Gas": Mit dieser Förderung erhalten Sie Geld, wenn Sie Ihr fossiles Heizsystem (etwa Öl- oder Gasheizung) durch ein klimafreundliches Heizsystem ersetzen.
Vorrangig wird der Anschluss an eine klimafreundliche Fernwärme gefördert. Wenn ein derartiger Anschluss nicht möglich ist, dann wird auch der Ustieg auf eine Holzzentralheizung oder eine Wärmepumpe gefördert.
Förderung beantragen
Sanierungsbonus: Mit dem Sanierungsbonus 2023 werden wie in den vergangenen Jahren thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, gefördert. Es muss sich um umfassende Sanierungen handeln, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent senken.
Insgesamt kann eine Förderung von EUR 3.000,- bis zu einem Maximalbetrag von EUR 14.000,- lukriert werden.
Beispiele für förderungsmäßige Sanierungsmaßnahmen sind:
- Dämmung der Außenwände
- Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
- Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
- Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
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