Sparschwein auf Rettungsring im Wasser
Raiffeisen Basiskonto

Mit dem Raiffeisen Basiskonto überbrücken Sie auch schwierige Zeiten durch ein günstiges Konto mit grundlegenden Funktionen.

Basiskonto der Raiffeisenbank Attergau mit grundlegenden Funktionen

Raiffeisen bietet Ihnen, sofern Sie Verbraucher:in sind, die Eröffnung von Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen an. Mit dem Basiskonto sorgen wir dafür, dass Sie auch in schwierigen Zeiten bestimmte Kontodienstleistungen nutzen können.

FAQ - Fragen zum Basiskonto bei Raiffeisenbank Attergau

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen in Zusammenhang mit einem Basiskonto bei Raiffeisen zusammengefasst. 

Wer hat ein Recht auf das Basiskonto?

Jede:r Verbraucher:in, der:die sich rechtmäßig in der Europäischen Union (EU) aufhält, hat unabhängig von seinem Wohnort das Recht, ein Basiskonto bei uns zu eröffnen und zu nutzen. Dieses Recht steht auch Verbraucher:innen ohne festen Wohnsitz, Asylwerber:innen sowie Verbraucher:innen ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, zu.

Das Basiskonto ist nicht vom Erwerb zusätzlicher Dienste bzw. Bankprodukte abhängig. Wir dürfen die Eröffnung eines Basiskontos jedoch aus bestimmten Gründen ablehnen. Spätestens 10 Geschäftstage nachdem ein vollständiger Antrag auf ein Basiskonto bei uns eingegangen ist, wird von uns das Basiskonto eröffnet oder der Antrag abgelehnt.

» mehr zum Basiskonto

Das Raiffeisen Basiskonto ist ein Konto, das jedem Verbraucher bzw. jeder Verbraucherin mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU ermöglicht, grundlegende Funktionen des Zahlungsverkehrs zu nutzen.

Hintergrund: Besonders sozial schwache Menschen, Obdachlose oder Asylwerber:innen hatten es schwer am normalen Alltag der Gesellschaft teil zu nehmen. Ohne ein Konto lässt sich schließlich schwer eine Wohnung oder Arbeit finden.

Seit September 2016 gibt es mit dem Basiskonto die Möglichkeit Geldleistungen zu empfangen oder Rechnungen bezahlen zu können.

Jede:r Verbraucher:in, der sich rechtmäßig in der EU aufhält, hat unabhängig von seinem Wohnort das Recht, ein Basiskonto bei Raiffeisen zu eröffnen und zu nutzen. Dieses Recht steht auch Menschen ohne festen Wohnsitz, Asylwerbern sowie Personen ohne Aufenthaltsrecht, die aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abschiebbar sind, zu.

Für die Eröffnung eines Basiskontos bei Raiffeisen können Sie gerne direkt Kontakt zu Raiffeisen mittels Kontaktformular aufnehmen.

Die Höhe der Kontoführung des Raiffeisen Basiskontos ist gesetzlich geregelt. Informationen zu den Entgelten finden Sie weiter oben auf dieser Seite im Bereich Entgeltinformationen.

Entgeltinformationen & Glossar

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