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Neue Richtlinien für Immobilienkredite
Seit 1. August 2022 gilt die neue "Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung" (KIM-V). Für Sie als Kund:innen bedeutet das strengere Kriterien bei der Vergabe von neuen Wohnkrediten. Die wichtigsten Eckpunkte:
- Laufzeit:
Die maximale Kreditlaufzeit wurde mit 35 Jahren festgelegt.
- Kreditrückzahlung:
Die Rückzahlung für den Immobilienkredit soll nicht mehr als 40 Prozent des Netto-Haushaltseinkommens betragen.
- Beleihungsquote (stellt den Wert der Liegenschaft samt Höhe der Eintragung ins Grundbuch dem Kreditwunsch gegenüber):
Diese darf nicht mehr als 90 Prozent betragen, was einen entsprechenden Eigenmittelanteil erforderlich macht.
10 Tipps zum Energiesparen
Tausende Euro jährlich an Energie- und Heizkosten sparen. Mit einfachen Tipps und Verhaltensänderungen kann man viel bewirken.