Steuern

Aktuelle Regelung der Wertpapierbesteuerung und Verlustausgleich für österreichische Privatanleger

Die aktuellen Regelungen der Wertpapier-Besteuerung sehen vor, dass neben Wertpapier-Erträgen wie Zinsen, Dividenden und Fondserträge auch Kursgewinne von Kapitalvermögen (z.B. aus Aktien, Anleihen, Fondsanteile) und Derivaten (z.B. Zertifikate) der KESt in Höhe von 27,5 Prozent unterliegen. Der automatische KESt-Abzug auf Kursgewinne erfolgt seit 1. April 2012 und wird nur für realisierte Kursgewinne aus (Wertpapier-)Neubestand abgezogen.

Wertpapiere aus Altbestand unterliegen nicht der Kursgewinnbesteuerung

Bei Altbestand handelt es sich um Aktien und Fondsanteile, die vor dem 1. Jänner 2011, sowie Anleihen und Derivate (z.B. Zertifikate), die vor dem 1. April 2012 erworben wurden.

Wertpapiere aus Neubestand sind:

  • Aktien und Fondsanteile, die ab dem 1. Jänner 2011 erworben wurden und ab dem 1. April 2012 veräußert werden und
  • Forderungswertpapiere und Derivate, die ab dem 1. April 2012 erworben wurden und wieder veräußert werden.

Unterschiedliche Kategorisierung Neubestand

Bei Neubestand ist es möglich, dass die Anschaffungskosten nicht vorhanden sind. Dies kann bei Depotüberträgen und Lieferungen von Wertpapieren der Fall sein, wenn die tatsächlichen Anschaffungskosten von der übertragenden Bank nicht mitgegeben werden bzw. die tatsächlichen Anschaffungskosten nicht nachgewiesen werden können. In diesen Fällen wird der abgeleitete gemeine Wert gemäß § 93 Abs. 4 EStG angesetzt, welcher erheblich vom tatsächlichen Anschaffungswert abweichen kann. Korrekturen sind mittels Entnahmebescheinigung möglich. Ist allerdings kein aktueller Marktpreis, aus dem der abgeleitete gemeine Wert ermittelt werden kann vorhanden, werden die Anschaffungskosten erst bei Verkauf der Wertpapiere vom Verkaufserlös abgeleitet (Neubestand ohne Kurs). In beiden Konstellationen wird bei der Realisierung von Gewinnen die KESt auf Kursgewinne abgezogen. Dieser KESt-Abzug bewirkt allerdings keine Endbesteuerung. Im Zuge der Veranlagung beim Finanzamt sind die tatsächlichen Anschaffungskosten nachzuweisen.

Es kann daher sein, dass zum selben Wertpapier bis zu vier unterschiedliche Steuerpositionen vorhanden sind:

  1. Neubestand mit Ersatzbemessung
  2. Neubestand ohne Kurs
  3. Neubestand
  4. Altbestand

Bei Verkaufsaufträgen kann individuell festgelegt werden, welcher Bestand verkauft werden soll. Gibt es keinen gesonderten Auftrag, wird der Verkauf anhand der oben angeführten Reihenfolge durchgeführt.

Berechnung der Kursgewinnsteuer

Die Kursgewinnsteuer in Höhe von 27,5 Prozent wird auf den Kursgewinn – die positive Differenz zwischen den Anschaffungskosten (Kaufkurs) und Verkaufskurs – einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wird ein Wertpapier in mehreren Tranchen zu unterschiedlichen Zeitpunkten erworben, dann werden alle Anschaffungskosten zusammengerechnet und ein Durchschnittspreis gebildet. Mögliche Spesen und Serviceentgelte beim Kauf oder beim Verkauf zählen nicht zu den Anschaffungskosten bzw. werden nicht vom Verkaufserlös abgezogen.

Besteuerung von Wertpapieren auf einen Blick

Zusätzliche Regelung für Anleihen, Zertifikate und Derivate, die zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 gekauft und nach dem 1. April 2012 verkauft werden.

Liegt der Kauf zwischen 1. Oktober 2011 und 1. April 2012 und der Verkauf nach 1. April 2012 werden die realisierten Kursgewinne (bei Zertifikaten die realisierten Kursgewinne unter dem Emissionspreis) im Rahmen der Einkommenssteuererklärung UNABHÄNGIG VON DER BEHALTEDAUER mit dem Sondersteuersatz von 27,5 % besteuert. Die 1- jährige Spekulationsfrist verliert ihre Geltung.

Wichtige Hinweise zur Änderung von Depotinhabern und Depotüberträgen

Eine Entnahme oder ein sonstiges Ausscheiden von Wertpapieren aus dem Depot wird einer Veräußerung gleichgestellt. Dadurch kann es zu einer ungewollten KESt-Belastung kommen. Bitte klären Sie deshalb geplante Änderungen von Depotinhaberschaften oder Depotüberträge mit Ihrem Kundenberater in Ihrer Raiffeisenbank ab. Unentgeltliche Überträge im Rahmen einer Schenkung oder Erbschaft sind gegen Vorlage geeigneter Dokumente vom KESt-Abzug ausgenommen. Geeignete Dokumente sind Schenkungsmeldung, Einantwortungsbeschluss und ein Notariatsakt.

Worauf sollen Anleger achten:

  • Eine ausgewogene Mischung von Anlageklassen abgestimmt auf die Risikobereitschaft stellt die wichtigste Säule der Veranlagungsstrategie dar.
  • Steuerliche Rahmenbedingungen sind wichtig, sollten aber nicht das vordergründige Entscheidungskriterium für den Kauf oder Verkauf von Wertpapieren darstellen.
  • Der Vermögensaufbau mit Fonds ist weiterhin attraktiv. Im Vordergrund steht die Ertragsperspektive sowie der Freiraum in der Veranlagung (keine Bindungsfristen).
  • Vorteile der Fondsveranlagung gegenüber Direktveranlagung: Automatischer Verlustausgleich, Unbeschränkter Verlustvortrag

Verlustausgleich

Die gesetzlichen Regelungen sehen einen Verlustausgleich für die innerhalb eines Kalenderjahres realisierten Kursverluste mit erzielten Erträgen aus Wertpapieren vor. Dieser Verlustausgleich wird unter Berücksichtigung der unten angeführten Voraussetzungen automatisch bei jeder Wertpapierabrechnung von Ihrer depotführenden Bank durchgeführt. Ziel ist es, die bei Gewinnen abgezogene Kapitalertragssteuer mit den Verlusten aus anderen Wertpapier-Geschäften wieder zu reduzieren bzw. zu korrigieren.

Details zum Verlustausgleich

  • Ein Verlustausgleich ist nur im Privatvermögen möglich.
  • Gemeinschaftsdepots, betriebliche Depots und treuhändig gehaltene Depots sind vom automatischen Verlustausgleich durch die Bank ausgeschlossen.
  • In den automatischen Verlustausgleich werden alle Einzeldepots bei einer Bank einbezogen. Ein bankübergreifender Verlustausgleich ist nicht erlaubt.
  • Falls Depots bei verschiedenen Banken geführt werden oder mehrere Depotinhaber vorhanden sind, ist ein Verlustausgleich nur über das jeweilige Finanzamt möglich.
  • Ein Verlustausgleich ist ausschließlich mit positiven Einkünften aus Kapitalvermögen innerhalb des selben Kalenderjahres möglich. Ein Verlustvortrag in andere Kalenderjahre ist nicht möglich.
  • Im Verlustausgleich berücksichtigt werden:
    - Kursgewinne aus Neubestand
    - Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen aus Neubestand
    - Dividenden und Fondsausschüttungen aus Altbestand
  • Vom Verlustausgleich ausgeschlossen sind:
    - Zinsen aus Anleihen Altbestand
    - Kursgewinne aus Altbestand
    - Zinserträge aus Geldeinlagen (Sparbuch, Girokonto)
    - Die steuerlichen Kategorien Neubestand mit Ersatzbemessung mittels abgeleitetem gemeinen Wert gemäß § 93 Abs. 4 EStG und Neubestand ohne Kurs
  • Eine jährliche Bescheinigung über diese Verlustverrechnung wird erstellt

Funktion und Beispielrechnung laufender automatischer Verlustausgleich

Ein KESt-Abzug (27,5 %) bei positiven Wertpapiereinkünften kann mit 27,5 % der entstandenen Verluste aus Wertpapiergeschäften im selben Kalenderjahr ausgeglichen werden. Es wird maximal die bereits abgeführte KESt erstattet. Die Buchungen der KESt-Gutschriften finden laufend im Rahmen der Wertpapierabrechnung statt.

  • 15. Februar:
    750 Euro Zinsertrag aus Anleihe Neubestand
    KESt-Belastung 206,25 Euro
     
  • 2. Mai:
    1.000 Euro Dividendenertrag
    KESt-Belastung 275 Euro
     
  • 9. Juli:
    1.000 Euro Gewinn aus Verkauf Aktie
    KESt-Belastung 275 Euro
     
  • 16. Oktober:
    2.500 Euro Verlust aus Verkauf Aktie
    KESt-Gutschrift 687,50 Euro

Für den Anleger ergeben sich in diesem Veranlagungsjahr 756,25 Euro zu zahlende KESt aus Wertpapiererträgen. Der Kunde erhält eine Gutschrift von 687,50 Euro beim Verkauf der Aktie mit Verlust. Durch den realisierten Verlust vom 16. Oktober reduziert sich die zu zahlende KESt auf 68,75 Euro. Nur dieser Betrag wird effektiv an das Finanzamt abgeführt.

Hierbei handelt es sich um eine allgemeine Steuerinformation, die eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht ersetzen kann. Jegliche Haftung für die Inhalte ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung ist von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden abhängig und kann künftigen Änderungen unterworfen sein!

Ihr Kundenbetreuer informiert Sie gerne persönlich.

Stand: Jänner 2016

Rechtliche Hinweise

Dieses Dokument wurde von der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG ausschließlich zu Informationszwecken erstellt. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich und stellen keine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf dar. Da jede Anlageentscheidung der individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenbetreuer im Rahmen eines Beratungsgespräches. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Die Wertentwicklung von Fonds wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf den veröffentlichten Fondspreisen, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Prospekte sowie allfällige Nachträge von Emissionen der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG, welche auf Grund des KMG aufzulegen sind, liegen bei der Raiffeisenlandesbank Oberösterreich AG auf. Im Falle von anderen Emissionen liegt der Prospekt samt allfälligen Nachträgen beim jeweiligen Emittenten auf. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Der aktuelle Prospekt (in deutscher und englischer Sprache) sowie die Wesentlichen Anlegerinformationen - Kundeninformationsdokument (KID - in deutscher Sprache) liegen bei der jeweiligen Verwaltungsgesellschaft, der Zahl- bzw. Vertriebsstelle oder beim steuerlichen Vertreter in Österreich auf. Ausführliche Risikohinweise und Haftungsausschluss unterwww.boerse-live.at/disclaimer