Lebensversicherung
Sie können selbst bestimmen, wie Sie sich die Versicherungssumme auszahlen lassen. Grundsätzlich haben Sie die Wahl zwischen einmaliger Auszahlung oder lebenslanger und garantierter Rentenzahlung. Was ist besser für Sie geeignet? Das hängt natürlich ganz von Ihren Bedürfnissen, Ihren Zukunftsplänen und Ihrer Vorsorgestrategie ab. Um eine Orientierung zu erhalten, beantworten Sie ganz einfach folgende Fragen.
- Benötigen Sie eine bestimmte Summe auf einmal – etwa, weil Sie Ihre Eigentumswohnung noch nicht abbezahlt haben und zu Pensionsantritt schuldenfrei sein möchten?
- Wollen Sie sich eine größere Anschaffung leisten und mit der Versicherungssumme den Grundstein dazu legen?
- Wollen Sie für Ihr gesamtes restliches Leben vorsorgen und auch die gestiegene Lebenserwartung berücksichtigen? Wie rasant die Lebenserwartung ansteigt, lässt sich konkret an zwei Tendenzen verdeutlichen: So hat die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen in Industrieländern in den vergangenen 150 Jahren um 2,5 Jahre pro Jahrzehnt zugelegt. Heute geborene Kinder haben eine gute Chance, im Schnitt 100 Jahre alt zu werden.
Meine Raiffeisen Pension
Nur eine klassische Lebensversicherung wie "Meine Raiffeisen Pension" kann Ihnen eine private Zusatzpension ein Leben lang garantieren. Mit der Entscheidung – lebenslange garantierte Pension oder Einmalauszahlung - können Sie sich übrigens Zeit lassen. Sie müssen diese Frage erst knapp vor Ablauf des Vertrages beantworten.
Trotz der Vorteile der lebenslangen Pension entscheiden sich viele Versicherte für die einmalige Auszahlung. Der Grund dafür ist die Sorge, dass das angesparte Kapital bei einem frühzeitigen Ableben verfällt. Diese Skepsis ist bei der Raiffeisen Pension unbegründet. Sie müssen keine Sorge haben, dass Ihr angespartes Kapital bei vorzeitigem Ableben verloren wäre. Denn wenn Sie sich für die Auszahlung des Kapitals in Form einer lebenslangen Pension entscheiden, können Sie folgende Leistungen miteinschließen:
- Garantiedauer: Vor Ablauf der Garantiedauer wird im Fall Ihres Ablebens die Pension weiter an Ihre Hinterbliebenen ausbezahlt.
- Rentenrückgewähr: Im Fall Ihres Ablebens wird das noch nicht aufgebrauchte Kapital als Einmalzahlung an Ihre Familie überwiesen.
- Hinterbliebenenübergang: Damit können Sie für den Ablebensfall Witwen- bzw. Witwer- oder Waisenrenten festlegen.