Zeichnungsberechtigung

Nützliches Wissen

Recht des Zeichnungsberechtigten über das Girokonto zu disponieren (Abhebungen, Einzahlungen, Überweisungen). Der Zeichnungsberechtigte ist ein vom Kontoinhaber Bevollmächtigter. Die Rechte (und Pflichten) verbleiben jedoch beim Kontoinhaber (=Verfügungsberechtigten). Der Zeichnungsberechtigte darf z.B. keine Bankomatkarte oder Kreditkarte ordern, kann das Konto nicht löschen oder auch keine anderen Zeichnungsberechtigungen erteilen. Siehe Verfügungsberechtigung.

Nutzloses Wissen

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