Wichtige Information
Meldung von Kleinbetragssparbüchern im Verlassenschaftsverfahren
Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,
seit dem Jahr 2017 sind von uns als Bank auf Anfrage des Gerichtskommissärs die Kontonummer und der Einlagestand zum Todestag der auf den Verstorbenen identifizierten Großbetragssparbücher - das sind Sparbücher mit Losungswort und einem Saldo ab 15.000,- Euro - zu melden.
Nunmehr liegt eine aktuelle höchstgerichtliche Entscheidung zur Auskunft über identifizierte Kleinbetragssparbücher (Sparbücher mit Losungswort und einem Saldo unter 15.000,- Euro) vor, wonach auch bei diesen eine Auskunftspflicht gegenüber dem Gerichtskommissär besteht.
In diesem Sinne sind auf Anfrage des Gerichtskommissärs ab sofort sämtliche zum Todestag auf den Verstorbenen identifizierten Sparbücher von uns zu melden!
Sie haben Fragen? Dann wenden Sie sich bitte direkt an Ihren persönlichen Kundenbetreuer.