Das Pensionskonto

Das vor einigen Jahren eingeführte Pensionskonto gilt für jene, die nach dem 1. 1. 1955 geboren wurden und die zumindest einmal versichert waren. Im aktuellen Pensionskontoauszug sind die jeweilige Gesamtgutschrift und der Pensionskontowert ersichtlich.

Seniorenpaar beim Beratungsgespräch

Wie hoch wird die Pension sein?

Die Pension orientiert sich an der Formel 80/65/45. Das heißt, wer mit 65 Jahren in Pension geht und auf 45 Versicherungsjahre zurückblicken kann, erhält 80 Prozent seines durchschnittlichen Einkommens als Pension.

 

Wie erfolgt die Berechnung?

Für jedes Kalenderjahr wird eine so genannte Teilgutschrift (1,78 Prozent der Beitragsgrundlagensumme) ermittelt. Die Teilgutschriften vergangener Jahre werden aufgewertet. Diese Teilgutschriften der vergangenen Jahre werden mit der Teilgutschrift des letzten Kalenderjahres zur Gesamtgutschrift addiert. Die Gesamtgutschrift wird schließlich durch 14 dividiert. Diese Zahl wird als Pensionswert ausgewiesen. Dies wäre die monatliche Pension, auf die Sie theoretisch Anspruch hätten, wenn Sie jetzt schon pensionsberechtigt wären und keine weiteren Versicherungszeiten hinzukämen.

 

Was sagt dieser Pensionskontowert aus?

Wenn Sie noch jung sind, dann wird sich die Aussagekraft dieses Wertes in Grenzen halten. Je näher Sie beim tatsächlichen Pensionsantrittsalter sind, umso mehr lässt sich schon erahnen, wie hoch die Pension einmal sein wird. Mit unserem Pensionsvorsorgerechner können Sie übrigens eine Vorschaurechnung durchführen.

 

Ihr Online-Zugang zum Pensionskonto

Wenn Sie bereits einen Zugang zu FinanzOnline haben, dann können Sie auf diesem Weg in das Pensionskonto einsteigen. Oder Sie besorgen sich eine Handy-Signatur für einen sicheren Online-Zugang, um die Online-Services der Sozialversicherung nutzen zu können.

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