CORONAVIRUS: FÖRDERUNGEN FÜR GASTGÄRTEN
Die österreichische Bundesregierung unterstützt die Erweiterung, den Neu- und Umbau von Gast- und Schanigärten im Außenbereich.
Details zur Gastgarten-Offensive
Die Förderung für Gastgärten beträgt bei einem Mindestinvestitionsvolumen von 5.000 Euro bis zu 20 % der Investitionen. Für die Förderung von Neubauten, Erneuerungen und Umgestaltungen sowie ergänzende Sachaufwendungen wird ein Gesamtvolumen für Investitionszuschüsse von 10 Mio. Euro zur Verfügung gestellt.
Die Förderung wird über die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) abgewickelt werden. Die Antragstellung kann voraussichtlich ab Mitte April über das ÖHT-Kundenportal erfolgen. Bitte beachten Sie: Die Förderrichtlinien sind gerade erst in Ausarbeitung. Da laufend mehr Details zu diesem Förderprogramm veröffentlicht werden, beachten Sie bitte die aktuellen Informationen auf der Website der ÖHT.
Beispiel: Für die Anschaffung der Gastgarten-Ausstattung in der Höhe von 15.000 Euro erhält ein kleines oder mittleres Unternehmen einen Zuschuss von 3.000 Euro.