Neuerungen für KMU in 2018

Seit wenigen Wochen hat Österreich eine neue Regierung aus ÖVP und FPÖ. In ihrem Regierungsprogramm 2017-2022 finden sich neben arbeits- und sozialrechtlichen Themen auch einige Änderungen für Klein- und Mittelunternehmen. Ein Großteil der Maßnahmen wird derzeit nur in Grundzügen dargestellt, manche aber lassen sich schon konkreter benennen. Werden sie tatsächlich umgesetzt, könnten sich für KMU gleich mehrere klare Vorteile ergeben. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Ihr Unternehmen herausgegriffen.

 

Konkret sehen die Vorhaben der neuen Bundesregierung vor, den Familienbonus Plus einzuführen. Dies ist ein Abzugsbetrag von der Steuer in einer Höhe von 1.500 Euro pro Kind und Jahr. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind unter 19 Jahre alt ist und in Österreich lebt. Im Gegenzug sollen der Kinderfreibetrag und die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten gestrichen werden.

Durch die Steuerreform und Neukodifizierung des EStG (EStR 2020) ergeben sich folgende Vorteile für KMU:

  • Steuersenkung durch Tarifreform
  • Die Unternehmensgesetzbuch-Bilanz (UGB-Bilanz) und die Steuerbilanz werden stärker zusammengeführt und die steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften werden, insbesondere für Personengesellschaften, vereinfacht.
  • Die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten von abnutzbaren Wirtschaftsgütern werden an jene des Unternehmergesetzbuchs angeglichen.
  • Die Steuererklärung für Kleinunternehmer (vor allem für Einnahmen-Ausgaben-Rechner) sollen vereinfacht werden.
  • Unter dem Begriff „abzugsfähige Privatausgaben“ sollen künftig Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen zusammengeführt werden. Die Absetzbarkeit von Belastungen bei Krankheit oder Behinderung soll vereinfacht und die private Altersvorsorge soll gefördert werden.
  • Für Bezüge, wie zum Beispiel Vergleiche oder Kündigungsentschädigungen, soll ein pauschaler Steuersatz angewendet werden.
  • In einem weiteren Schritt will die Regierung prüfen, ob die Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation jährlich automatisch angepasst werden sollen. Damit würde schrittweise die kalte Progression abgeschafft.

Auch in der Lohnverrechnung und bei den Lohnabgaben sieht die neue Bundesregierung Änderungen vor: Es sollen vor allem die Lohnnebenkosten gesenkt werden, beispielsweise im Bereich Dienstgeberbeitrag und Unfallversicherung. Außerdem sollen für niedrige Einkommen die Arbeitslosenversicherungsbeiträge reduziert werden. Die lohnabhängigen Abgaben sollen in Zukunft von einer gemeinsamen Prüfbehörde geprüft werden und werden nur mehr durch die Finanz eingehoben, welche sodann einen Teil davon an die Sozialversicherungen weiterleitet. Die Dienstgeberabgaben werden in Zukunft verpflichtend auf dem Lohnzettel ausgewiesen.

Generell soll die Lohnverrechnung vereinfacht werden: Beitragsgruppen, Ausnahmeregelungen, Sonderbestimmungen und Dokumentationserfordernisse werden reduziert und die Betragsgrundlagen harmonisiert. Auch Änderungen bei der Abrechnung der Reisekosten und der Abgrenzung zwischen Dienst- und Werkverträgen sollen die Lohnverrechnung vereinfachen.

Welche gesetzlichen Änderungen 2018 für Ihr Unternehmen außerdem noch relevant sind und wie Ihr Unternehmen ent- oder belastet wird, kann Ihnen der Berater Ihrer Raiffeisenbank sagen. Er freut sich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!