Gesetzliche Neuerung im Wertpapierhandel von Unternehmen

Am 3. Jänner 2018 tritt das neue Wertpapieraufsichtsgesetz in Kraft. Für jedes Wertpapiergeschäft brauchen Unternehmen von da an einen LEI – einen Legal Entity Identifier. Wir zeigen Ihnen, wie Sie ganz einfach zu Ihrem LEI kommen.

Das Wertpapieraufsichtsgesetz regelt den Wertpapierhandel. Es enthält auch Bestimmungen zum Anlegerschutz, neue Transparenzvorgaben und strengere Sicherungsmechanismen. Mit dem Gesetz werden in Österreich die Anforderungen der EU-Rechtsakte Markets in Financial Instruments Directive II (MiFID II) und Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) umgesetzt.

Das ist neu.

Mit den Neuerungen im Wertpapieraufsichtsgesetz benötigen juristische Personen für die Durchführung von Wertpapiergeschäften zwingend einen LEI. Dies gilt auch für Verkäufe von Positionen, die sich bereits im Bestand befinden.

Beim LEI handelt es sich um eine standardisierte 20-stellige Kennnummer, die weltweit eine eindeutige Identifizierung von Teilnehmern am Finanzmarkt ermöglicht. Unternehmen können ab 2018 nur mehr Wertpapiergeschäfte durchführen, wenn sie einen LEI besitzen.

So kommen Sie zu Ihrem LEI.

Jedes Unternehmen muss seinen LEI selbst bei einer Vergabestelle beantragen und seinem Kreditinstitut bekannt geben. Europas größte Vergabestelle für den LEI ist Wertpapier-Mitteilungen-Datenservice Deutschland. Auf www.wm-leiportal.org, einer eigens eingerichtete Website von WM-Datenservice, können Unternehmen erstmalig einen LEI beantragen oder einen bestehenden LEI verlängern. Dort sind auch die einmaligen Kosten für die Beantragung und Verwaltung sowie die mehrmaligen Kosten für die jährliche Verlängerung einzusehen.

Wollen Sie als juristische Person nach dem 3. Jänner 2018 weiterhin uneingeschränkt Wertpapier-Transaktionen abwickeln, sollten Sie rechtzeitig einen LEI beantragen.Beachten Sie dabei bitte auch die entsprechenden Wartezeiten bis zur Auslieferung eines LEI. Sollten Sie bereits einen LEI besitzen – eventuell wegen Nutzung derivativer Produkte – besteht kein besonderer Handlungsbedarf mehr.

Gerne unterstützt Sie der Berater Ihrer Raiffeisenbank vor Ort zum Thema LEI. Sprechen Sie ihn einfach darauf an!