Weihnachtsbeleuchtung und Silvesterböller: was ist erlaubt
Weihnachtsbeleuchtung
Wenn bei Einbruch der Dunkelheit von jedem Balkon und aus jedem Garten Lichterketten in allen Farben blinken und grelle Eiszapfen die Nacht erhellen, wenn ganze Rentiergespanne in den Vorgärten leuchten und Weihnachtsmänner sich vom Balkon abseilen, dann weiß jeder – die „besinnliche“ Zeit hat begonnen. Was der eine als stimmungsvoll empfindet, ist dem anderen lästig.
Was ist wann erlaubt?
In Österreich gibt es noch keine Rechtsprechung zu privater Weihnachtsbeleuchtung.
Innerhalb der Wohnung haben Mieter freie Hand, hier müssen sich nur die Mitbewohner einig sein.
Beim Stiegenhaus handelt es sich um einen allgemeinen Teil des Hauses – hier müssen Nachbarn und/oder Vermieter weihnachtliche Dekoration nicht dulden und können eine Entfernung verlangen.
Grundsätzlich ist es auch erlaubt, Balkon und/oder Terrasse bzw. Garten nach eigenem Geschmack zu schmücken – sofern es sich um eine ortsübliche Dekoration handelt. Lichterketten und Weihnachtsschmuck müssen allerdings sicher angebracht werden – die Hausfassade darf nicht beschädigt und Nachbarn dürfen nicht übermäßig gestört werden. Übermäßige Beleuchtung muss also nicht geduldet werden, auch Autofahrer dürfen nicht geblendet werden.
Es wird empfohlen, um einen nachbarschaftsrechtlichen Konflikt vorzubeugen, die Weihnachtsbeleuchtung in den Nachtzeiten auszuschalten.
Das spart nicht nur Strom, sondern auch Nerven. Kommt es nämlich zu einem Nachbarschaftsstreit, der vor Gericht endet, ist der Weihnachtsfrieden wohl ohnehin zerstört.
Silvesterböller
Das Feuerwerk zu Silvester begeistert uns immer wieder. Die bunten Lichter verwandeln den Nachthimmel in ein faszinierendes Schauspiel. Die Kombination von Farben, Formen und Geräuschen schafft eine magische Atmosphäre, die Menschen jeden Alters begeistert.
Aber zurück bleibt Feinstaub und Abfall. Die negativen Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind sichtbar und spürbar. In der Silvesternacht wird der Feinstaub-Grenzwert an fast allen städtischen Messstellen in Vorarlberg massiv überschritten. Diese Belastung hält oft für mehrere Tage an.
Beschränkungen der Verwendung von Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern
Feuerwerkskörper werden nach dem Grad ihrer Gefährlichkeit klassifiziert. Für die Verwendung im privaten Bereich sind nur die Kategorien F1 und F2 zugelassen - das sind Feuerwerkskörper, die
- eine sehr geringe Gefahr darstellen und einen vernachlässigbaren Lärmpegel besitzen (F1) oder
- eine geringe Gefahr darstellen und einen geringen Lärmpegel besitzen (F2)
Unter die Kategorie F2 fallen beispielsweise die zu Silvester im Privatbereich üblicherweise eingesetzten Feuerwerksraketen. Ihre Verwendung ist im Ortsgebiet bereits verboten, sofern nicht eine entsprechende Ausnahme vorliegt.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeinde, ob das Abbrennen von Silvesterraketen erlaubt ist.
Dem Bürgermeister steht es frei, eine teilweise Befreiung zu erteilen, jedoch nur insoweit, als eine Gefährdung von Personen, deren Eigentum oder der öffentlichen Sicherheit oder eine unzumutbare Lärmbelästigung nicht zu befürchten ist.
Für Besitz oder Verwendung von Feuerwerkskörpern einer höheren Kategorie ist bereits der Nachweis von Sachkunde oder Fachkenntnis erforderlich.
Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern der Kategorie F2 (z.B. Schweizer Kracher, Knallfrösche etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten.
Ein Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände gilt generell auch in der Nähe von
- Kirchen und Gotteshäusern,
- Krankenanstalten,
- Kinder-, Alters- und Erholungsheimen,
- Tierheimen,
- Tiergärten
sowie
- in der Nähe von Menschenansammlungen oder
- in sachlichem, örtlichem und zeitlichem Zusammenhang mit einer Sportveranstaltung.
Bei Zuwiderhandeln droht eine Geldstrafe in der Höhe von bis zu 3.600 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Wochen.
Achtung:
Handeln Sie im Umgang mit Silvesterknallern/Feuerwerkskörpern verantwortungsvoll und nehmen Sie Rücksicht!
Alternativen:
Es gibt also viele gute Gründe, auf Feuerwerk zu verzichten. Umweltverträgliche Alternativen zum Feuerwerk sind z.B. professionell durchgeführte Lasershows oder Silvesterwanderungen in der Natur. Einzigartige Atmosphäre und faszinierende Stimmung ohne Lärm, Feinstaub, Müllberge und Verletzungsgefahr!
Wir wünschen Ihnen einen guten Rutsch ins neue Jahr 2025!
Quelle:
https://www.mietervereinigung.at/News/841/39087/Weihnachtsbeleuchtung-Lichterketten-Was-ist-erlaubt
https://www.oesterreich.gv.at/themen/reisen_und_freizeit/silvesterknaller_feuerwerkskoerper.html#:~:text=Fachkenntnis-,Beschr%C3%A4nkungen%20der%20Verwendung%20von%20Silvesterknallern%2FFeuerwerksk%C3%B6rpern,im%20Ortsgebiet%20grunds%C3%A4tzlich%20ganzj%C3%A4hrig%20verboten.
https://vorarlberg.at/documents/302033/473000/Infoblatt+Feuerwerke+%E2%80%93+Sch%C3%B6n%2C+aber+sch%C3%A4dlich+und+gef%C3%A4hrlich.pdf/89bd732e-e1f1-0d50-501f-6d8e3e734b65?t=1640618252867