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Hier findest du nützliches Wissen rund ums Geld. Also alles, was du schon immer über das Geld- und Bankwesen wissen wolltest.

Fonds, der das Prinzip der Risikostreuung verstärken will, indem wiederum nur in Anteile anderer Fonds investiert wird.

Vertrag über die Hingabe von Geld oder anderen vertretbaren Sachen mit der Verpflichtung der Rückerstattung in Sachen gleicher Art, Güte und Menge zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Darlehensvertrag ist ein Realkontrakt.

Das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht für den Darlehensbetrag samt Zinsen, Verzugszinsen, Zinseszinsen und einer Nebengebühr (Nebengebührensicherstellung).

Auftrag, Zahlungen gleicher Betragshöhe (z.B. Miete, Alimente) in regelmäßigen Zeitabständen an den:dieselbe:n Empfänger:in zu leisten.

Index an der Frankfurter Börse - vergleichbar mit dem ATX.

Diese ermöglichen Bargeldbezug bei Geldautomaten bzw. bargeldlose Zahlung (POS). Sie sind an ein Girokonto gebunden, welches bei jeder Transaktion sofort belastet wird.

Die Debitkarte ist in der Regel eine Bankomatkarte. Mit der Debitkarte kann Bargeld am Bankomaten abgehoben werden und im Geschäft am POS (point of sale) bezahlt werden. Zudem kann auch im Internet bezahlt werden. Der wesentlichste Unterschied zwischen der Debitkarte und einer Kreditkarte liegt darin, dass bei der Debitkarte (Bankomatkarte) die Belastung auf dem Konto gleich geschieht. Bei der Kreditkarte erfolgt die Kontobelastung immer im Nachhinein einmal monatlich.

Bezeichnung aus dem Bankwesen für Kreditnehmer:innen (Schuldner:innen), gegenüber denen eine kurz- oder mittelfristige Forderung besteht. Siehe auch Kreditor:innen.

=  Lastschriften

Der Retourdatenträger ist die elektronische Rückmeldung von Buchungsinformationen nach dem internationalen EDIFACT Standard (CREMUL/DEBMUL). 
Individuell auf das Buchhaltungssystem zugeschnitten, können die Kriterien für die Ausgabe der Buchungen am Retourdatenträger festgelegt werden.
Anstelle der Einzelbuchungen im Kontoauszug werden Sammelbeträge gebildet, die dazugehörigen Einzelposten können als Datei bequem über die Electronic Banking-Anwendung abgeholt werden.

Begriff aus der Kostenrechnung. Er errechnet sich aus den Erlösen abzüglich der variablen Kosten eines Produktes oder Teilmarktes und dient vor allem zur Deckung der Fixkosten.

Formular, in dem der Stand der Mündelgelder sowie der vorhandene Deckungsstock von Banken an die FMA gemeldet werden.

Vermögenswerte, die für die von einer Bank hereingenommenen *Mündelgelder haften.

Vermehrung der Kaufkraft des Geldes, bedingt durch Verminderung der umlaufenden Geldmenge, ohne dass gleichzeitig eine entsprechende Einschränkung des Gütervolumens stattfindet. Gegensatz: Inflation.

Im nachhinein (Verzinsung). Gegensatz: Antizipativ.

Die Satzung kann, wenn die Genossenschaft mindestens 500 Mitglieder zählt, die Abhaltung der Generalversammlung als Delegiertenversammlung vorsehen. Die Delegierten werden laut Satzung in Sprengelversammlungen aus dem Kreis der Mitglieder gewählt.

1. Gewährleistung für den Eingang einer Forderung.

2. Im Rechnungswesen die Wertberichtigung für voraussichtliche Ausfälle von Außenständen.

Einlagen bei Banken, soweit es sich nicht um Spareinlagen und täglich fällige Gelder handelt.

  1. Aufbewahrungsort.
  2. Bei einer Bank verwahrte Gegenstände (Verwahrstücke) und Wertpapiere. Siehe Depotgeschäft.

Bank, die das Depotgeschäft betreibt.

Gewerbsmäßige Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren durch Banken.

Gesetz, welches die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren durch Banken regelt.

Tiefstand im Konjunkturverlauf, gekennzeichnet durch verminderten Absatz, Arbeitslosigkeit, usw.

Sammelbegriff für Finanzinstrumente, die sich von einem zugrunde liegenden Finanzprodukt (einer Aktie, einer Anleihe) ableiten; z.B. Optionen, Terminkontrakte, Futures, Forward Rate Agreements (FRAs) und Swaps.

Marktsegment der Wiener Börse an dem Futures und Optionen gehandelt werden.

Ausländische, unbare Zahlungsmittel; z.B. Forderungen in Fremdwährung, Anweisungen, Schecks, Wechsel.

Natürliche Personen, die nicht Deviseninländer:innen sind und juristische Personen, die ihren Sitz oder Ort der Leitung im Ausland haben.

Es regelt die Erfassung der vorhandenen und anfallenden Devisen sowie die Kontrolle und Lenkung ihrer Verwendung nach volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Mit der Vollziehung des Devisengesetzes ist die Oesterreichische Nationalbank betraut.

Unternehmen, das sich als Finanzinstitut über die Tätigkeit der Wechselstube hinaus, mit dem Handel von Devisen, etc. befasst.

Natürliche Personen, die ihren Wohnsitz im Inland haben oder die sich länger als 3 Monate im Inland aufhalten. Juristische Personen, die den Sitz oder Ort der Leitung im Inland haben. 

Markt für auf ausländische Währungen lautende und im Ausland zahlbare Geldforderungen.

Alle Maßnahmen einer Zentralbank zur Sicherung und Steuerung der Geldströme zwischen In- und Ausland.

Der Unterschiedsbetrag zwischen den Verkaufspositionen (Forderungen, wie z.B. Guthaben bei in- und ausländischen Banken, Valuten, eigene Wertpapierbestände, vergebene Kredite) und Kaufpositionen (Verbindlichkeiten, wie z.B. Einlagen, aufgenommene Gelder) in fremder Währung. Für offene Devisenpositionen sind gesondert *Eigenmittel zu halten. Weiters dürfen sie zur Eingrenzung des Währungsrisikos bestimmte Prozentsätze der Eigenmittel nicht überschreiten.

An- oder Verkauf von Devisen zu einem zwischen Banken und Kund:innen frei vereinbarten Kurs, wobei die Lieferung der Devisen oder die Zahlung in Landeswährung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Das Devisentermingeschäft sichert den:die Kund:in vor Kursverlusten.

Beschränkte dingliche Nutzungsrechte an einer fremden Sache, entweder zugunsten eines bestimmten Grundstückes oder zugunsten einer Person (Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten).

Jene Bankgeschäfte, bei denen die Bank weder Gläubiger:in (Aktivgeschäfte) noch Schuldner:in (Passivgeschäfte) wird, z.B. Wertpapiergeschäft, Vermittlung von Bauspar-, Versicherungs- und Leasingverträgen, Safevermietung.

Siehe Elektronische Unterschrift.

Eine Direktbank wickelt ihre Geschäfte nicht über ein Filialnetz sondern über Direktkanäle wie Internet, Telefon, Fax oder Post ab.

Kredit, der im Gegensatz zum titrierten Kredit unmittelbar auf einem Kreditkonto gewährt wird.

Abschlag vom Nennwert eines Wertpapiers bzw. einer Forderung (z.B. Forderung aus einer Kredit- oder Maestrokartentransaktion) oder der Parität einer Geldsorte. Gegensatz: Agio.

Abzug vom Nominalbetrag einer vor Fälligkeit erworbenen Forderung (meist einer Wechselforderung). Der Diskont ist eine spezielle Form des Zinses.

Ein:e Broker:in, der:die für seine:ihre Börsegeschäfte eine Kommission verrechnet, die erheblich unter den offiziellen Sätzen bzw. Richtlinien liegt.

Kauf von noch nicht fälligen Wechseln durch Banken.

Anwendung zur Abwicklung des beleghaften Zahlungsverkehrs im SEPA-Raum. Siehe Imageverarbeitung.

Darunter versteht man bei Kapitalanlagen die Verteilung von Risiken auf mehrere Risikoträger. In einem Portfolio wird das Vermögen auf unterschiedliche Investments verteilt. Siehe Portfolio-Management.

Der an eine:n Aktionär:in zur Ausschüttung gelangende Teil des Gewinnes einer Aktiengesellschaft. Bei österreichischen Aktien wird die Dividende pro Stück Aktie in Euro angegeben.

Kupon von Aktien.

Siehe Akkreditiv.

Einzug des Gegenwertes von Exportlieferungen durch eine Bank für den:die Exporteur:in.

Aktienindex an der New Yorker Börse. Siehe ATX.

Handel an der Wiener Börse mit Wertpapieren, die nur auf Grund weniger Formvorschriften zugelassen und somit nicht den strengen Zulassungsbestimmungen des Amtlichen Handels oder des Geregelten Freiverkehrs unterliegen.

Schuldner:in eines:einer Schuldner:in, z.B. der:die Schuldner:in eines:einer Kreditnehmer:in, dessen Forderungen gegen diese:n (Dritt-)Schuldner:in an den:die Kreditgeber:in abgetreten werden oder eine Bank, wenn Bankguthaben eines:einer Kund:in gepfändet werden.

Die Drittschuldner:innenerklärung ist im Zwangsvollstreckungsrecht nach Zustellung eines Pfändungsbeschlusses oder einer Pfändungsverfügung vom:von der Drittschuldner:in auf Verlangen des:der Gläubiger:in abzugeben. Der:die Gläubiger:in hat damit ein Recht auf Auskunft über den Bestand und den Wert der gepfändeten Forderung.

Verständigung des:der (Dritt-) Schuldner:in über die erfolgte Abtretung der gegen ihn:sie bestehenden Forderung. Bis zur Verständigung kann der/die (Dritt-) Schuldner:in Zahlungen weiterhin mit schuldbefreiender Wirkung an den:die Zedent:innen leisten.

Verwahrung von Wertpapieren für eine:n andere:n Verwahrer:in (Zwischenverwahrer:in). Drittverwahrer:in ist z.B. eine Raiffeisenlandesbank, die für eine Raiffeisenbank (Zwischenverwahrer:in) die deren Kund:innen gehörenden Wertpapiere verwahrt.

Gebotene Sorgfalt beim Erwerb eines Unternehmens, von Unternehmensteilen oder einer Immobilie.

Konto für Eingänge zugunsten von Nichtkontoinhaber:innen. Der:die Begünstigte ist vom Eingang des Geldes zu verständigen.

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