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Hier findest du nützliches Wissen rund ums Geld. Also alles, was du schon immer über das Geld- und Bankwesen wissen wolltest.
Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG)
Es setzt die EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD = Payment Service Directive) um, die die rechtliche Grundlage für die Schaffung eines EU-weiten Binnenmarktes für den Zahlungsverkehr bildet. Sämtliche Zahlungsdienste, unabhängig davon, ob sie innerhalb Österreichs oder innerhalb der EU grenzüberschreitend erbracht werden, erhalten somit einen einheitlichen Rechtsrahmen.
Zahlungsmittel
Geld und geldgleiche Werte, deren sich der Zahlungsverkehr bedient, wie Banknoten, Münzen, Devisen, Valuten, Schecks, Wechsel und Kartensysteme.
Zahlungsplan
Möglichkeit der Entschuldung natürlicher Personen im Rahmen des Privatkonkursverfahrens. Anders als im Abschöpfungsverfahren setzt der Zahlungsplan keine Mindestquote voraus, bedarf aber der Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger:innen.
Zeichnungsberechtigung
Recht zur Disposition über Werte auf einem Konto sowie zur Auskunft über das Konto. Der:die Zeichnungsberechtigte ist ein:e vom:von der Kontoinhaber:in (siehe Verfügungsberechtigung) Bevollmächtigte:r. Die Zeichnungsberechtigung kann als Einzel- oder Kollektivzeichnungsberechtigung erteilt werden.
Zentralbank
Zentrale Bank eines Staates (z.B. Oesterreichische Nationalbank,) oder Wirtschaftsraumes (EZB), der jeweils besondere volkswirtschaftliche sowie geldund währungspolitische Aufgaben zugeordnet sind.
Zentralregistermeldung (bisher Großkreditmeldung)
Kredit- und Finanzinstitute sowie Unternehmen der Vertragsversicherung haben der Oesterreichischen Nationalbank Daten über Großkredite ab EUR 350.000,– an einen Kreditnehmer, sowie dessen allfällige Zugehörigkeit zu einer Gruppe verbundener Kunden zu melden („Zentralkreditregister“). Die Oesterreichische Nationalbank gibt den meldepflichtigen Instituten Auskunft über gemeldete Kreditnehmer.
Zession
Übertragung einer Forderung an eine andere Person. Der:die abtretende Gläubiger:in wird Zedent:in, der:die neue Gläubiger:in Zessionar:in und der:die Schuldner:in Zessus genannt.
Zinsänderungsrisiko
Es definiert die Gefahr, dass Finanzprodukte auf Grund von negativen Zinsentwicklungen an Wert verlieren und damit ein Verlust entsteht. Es zählt zu den Marktpreisrisken.
Zinscap
Der:die Käufer.in sichert sich gegen steigende Zinsen ab. Dafür erhält der:die Verkäufer:in eine Prämie.
Zinsen
Preis für die Nutzung von Kapital bzw. Entschädigung an den:die Kapitalbesitzer:in für die Aufgabe der Liquidität. Im Bankwesen unterscheidet man zwischen Soll- (Aktiv)zinsen und Haben-(Passiv)zinsen. Sollzinsen sind die Zinsen, die die Bank für eine Kreditgewährung vom:von der Kund:in erhält, Habenzinsen die Zinsen, die die Bank für eine Einlage an den:die Kund:in vergütet.
Zinseszinsen
Zinsen, die auf nicht ausgezahlte Zinsen berechnet werden. Sie werden dem Kapital hinzugefügt (Kapitalisierung) und mit diesem neuerlich verzinst.
Zinsfloor
Der:die Käufer:in sichert sich gegen sinkende Zinsen ab. Der:die Verkäufer:in erhält dafür eine Prämie.
Zinsgleitklausel
Ist die Kopplung eines Nominalzinssatzes an einen Referenzzinssatz, um Kreditgeber:innen vor einem Zinsänderungsrisiko oder Kapitalanleger:innen vor inflationsbedingten Verlusten zu schützen.
Zinskurve
Spiegelt für unterschiedliche Fristen die jeweils zutreffenden Zinssätze wider. Normalerweise sind die kurzfristigen Zinsen geringer als die langfristigen. Wenn die langfristigen Zinssätze unter den kurzfristigen liegen, spricht man von einer inversen Zinskurve.
Zinssatz (Zinsfuß)
Höhe der Zinsen, ausgedrückt in Prozent des Kapitals für eine bestimmte Periode.
Zinsspanne
Differenz zwischen dem Zinsertrag und dem Zinsaufwand eines Kreditinstitutes.
Zukunftsvorsorge, prämienbegünstigte
Ein von den Banken und Versicherungen angebotenes prämienbegünstigtes Vorsorgeprodukt, welches als Ergänzung zur staatlichen und betrieblichen Pension geschaffen wurde. Anleger erhalten auf ihre jährlichen Beiträge eine staatliche Prämie
Zusatzverzinsung
In die Verzinsung eines Wertpapiers eingerechneter Ertrag, der sich aus der Differenz zwischen Anschaffungs- und Tilgungskurs ergibt, der auf die Laufzeit eines Wertpapiers umgerechnet wird und als zusätzliche Verzinsung zum Ausdruck kommt.
Zwangsversteigerung
Mittel der Exekution, nämlich von Gläubiger:innen beantragte Versteigerung von beweglichen und unbeweglichen Vermögenswerten eines:einer Schuldner:in zur Befriedigung der Gläubiger:innen aus dem Versteigerungserlös.
Zwangsverwaltung
Mittel der Exekution, welches dem:der Verpflichteten über Antrag des:der betreibenden Gläubiger:in die Verwaltung und Nutzung sowie die Einkünfte insbesondere von Liegenschaften, aber auch bestimmter Rechte (z.B. Gewerbeberechtigungen, Jagd- und Fischereirechte) zum Zweck der Tilgung vollstreckbarer Forderungen entzieht. Die Verwaltung erfolgt dann durch eine:n vom Exekutionsgericht zu bestellende:n Zwangsverwalter:in.
Zweckgeschäfte
Im Genossenschaftsrecht jene Geschäfte, die den Hauptgegenstand des Unternehmens bilden und der Erfüllung des genossenschaftlichen Förderungsauftrages dienen (z.B. Kreditgewährung bei Kreditgenossenschaften). Nach dem Genossenschaftsgesetz haben sich Genossenschaften im Zweckgeschäft im Wesentlichen auf ihre Mitglieder zu beschränken, während Gegengeschäfte (Geschäfte, die zur Durchführung der Zweckgeschäfte notwendig sind, z.B. Entgegennahme von Einlagen) und Hilfs- oder Nebengeschäfte (z.B. An- und Verkauf von Inventar) mit jedermann:frau abgeschlossen werden können.
Zwischenbankeneinlagen
Einlagen von Banken bei anderen Banken.
Zwischenfinanzierung
Kurzfristiger Kredit bis zur Verfügbarkeit eines bereits zugesagten langfristigen Kredites, z.B. um die Wartezeit bis zur Zuteilung eines Bauspardarlehens zu überbrücken.