E
EBA (European Banking Authority)
Die Europäische Bankaufsichtsbehörde (EBA) ist eine unabhängige EUBehörde, deren Zielsetzung eine effiziente und zusammenhängende Regulierung und Aufsicht über den europäischen Bankensektor ist. Sitz der Behörde ist London.
Ecofin (Economic and Financial Affairs Council)
Der Rat für Wirtschaft und Finanzen – auch Ecofin-Rat genannt - ist eine Formation des EU-Rats und setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzminister:innen der EUMitgliedsstaaten zusammen.
EDIFACT (Electronic Data Interchange For Administration, Commerce und Transport)
Internationales Datenträgerformat für den Austausch von Zahlungsverkehrs-Datenträgern zwischen Bank und Firmenkund:innen.
Edikt
Qualifizierte Form der Veröffentlichung bestimmter Gerichtsbeschlüsse, z.B. Versteigerungsedikt, Edikt über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines Ausgleiches, Aufgebotsedikt bei Kraftloserklärungen, Edikt zur Einberufung unbekannter Erb:innen.
Effekten
Vertretbare (fungible) Wertpapiere, die zur Kapitalanlage geeignet sind, und die somit einen Börsen- oder Marktpreis haben. Sie haben eine doppelte Funktion: für den:die anlagesuchende:n Sparer:in sind sie ein Mittel der Kapitalanlage, für den:die Emittent:in ein Finanzierungsinstrument (festverzinsliche Wertpapiere, Aktien, Wandelschuldverschreibungen, Optionsanleihen, Investmentzertifikate, usw.).
Effektengeschäft (Wertpapiergeschäft)
Das Effektengeschäft umfasst folgende Bankgeschäfte:
- Emissionsgeschäft: Ausgabe neu aufgelegter Wertpapiere.
- Effektenhandel: An- und Verkauf von im Umlauf befindlichen Wertpapieren.
- Depotgeschäft: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren.
Effektivverzinsung
Tatsächliche Verzinsung; sie weicht von der Nominalverzinsung ab, weil z.B. bei Wertpapieren der Anschaffungspreis meist nicht mit dem Nominalwert übereinstimmt oder bei Ausleihungen die Spesen inkludiert sind. Siehe auch Jahreszinssatz, Rendite und Performance.
EGT
Siehe Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Eigenkapital
Mittel, die einem Unternehmen von dessen Eigentümer:innen (Eigentum) unbefristet zur Verfügung gestellt werden. Zum Eigenkapital zählen neben den gezeichneten Geschäftsanteilen bei einer Genossenschaft, dem eingezahlten Kapital bei einer AG (Aktiengesellschaft - Grundkapital), bei einer GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Stammkapital) genannt, die offenen und stillen Rücklagen sowie ein etwaiger Gewinnvortrag. Gegensatz: Fremdkapital.
Eigenkapital, freies
Anteil des Kapitals, der nicht in dauernden Anlagen gebunden ist.
Eigenmittel
Die Eigenmittel eines Kreditinstitutes bestehen aus dem Kernkapital (eingezahltes Kapital, offene Rücklagen einschließlich der Haftrücklage, Fonds für allgemeine Bankrisken = CET 1) und dem Ergänzungskapital. Im Zuge der Umsetzung von Basel III werden die Eigenmittelbestimmungen mit Übergangsfristen verschärft.
Eigenmittelquote
Stellt das prozentuelle Verhältnis der vorhandenen Eigenmittel in Relation zu den Risk-weighted Assets (RWA) dar. Basel III verlangt eine Eigenmittelquote von mind. 8 % und sieht zusätzliche Kapitalpuffer vor.
Eigentumsvorbehalt
Sicherung des Anspruches auf den Kaufpreis einer Ware. Der:die Verkäufer:in bleibt Eigentümer:in bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung.
Einlagensicherung und Anleger:innenentschädigung
Die gesetzlich verankerte Sicherung von Einlagen (Spar-, Termin-, Giro- und Bauspareinlagen) schützt im Fall der Zahlungsunfähigkeit einer Bank die Ersparnisse der Kund:innen. Diese Einlagensicherung ist derzeit pro natürlicher Person bzw. nicht natürlicher Person mit EUR 100.000,– begrenzt. In der Raiffeisen-Bankengruppe bestehen darüber hinaus freiwillige Sicherungseinrichtungen, die Kund:inneneinlagen bis zu 100 % gewährleisten.
Einmalkredit
Siehe Abstattungskredit.
Einverleibung
Grundbücherliche Eintragung, die den unbedingten Erwerb sowie die unbedingte Übertragung, Beschränkung oder Aufhebung bücherlicher Rechte bewirkt.
Einzahlung
Unter einer Einzahlung versteht man den Zufluss von Geldmitteln. Durch diesen Vorgang erhöht sich der Geldwert bzw. der Zahlungsmittelbestand, beispielsweise eines Kontos oder eines Kassenbestandes.
Einzelwertberichtigung
Berichtigung einer aushaftenden Forderung, deren Einbringlichkeit zweifelhaft erscheint. Die Einzelwertberichtigung wird in der Bankbilanz nicht ausgewiesen, sondern mit den Forderungen in entsprechendem Ausmaß saldiert.
Einzugsermächtigung
Das bisherige Einzugsverfahren wird durch SEPA – Direct Debit ersetzt.
EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority)
Die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und für die betriebliche Altersversorgung ist eine unabhängige EU-Behörde, die zur Stabilität des Finanzsystems in der EU beitragen soll indem sie die Integrität, die Transparenz, die Effizienz und die Funktionsweise der Finanzmärkte sicherstellt und den Einleger:innen- und Anleger:innenschutz intensiviert. Sitz der Behörde ist Frankfurt am Main.
ELBA
Markename für Electronic-Banking. Die unter dieser Marke angebotenen Produkte (Raiffeisen ELBAinternet und ELBA-business) ermöglichen Bank-Kund:innen direkt von zu Hause, vom Arbeitsplatz oder Firmensitz verschiedene Bankdienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
ELBA-business
Onlinebankingprogramm (Software) vorwiegend für Firmenkund:innen.
ELBA-internet
Internet-Bankingsystem der Raiffeisen-Bankengruppe vorwiegend für Privatkund:innen und Kleinfirmen.
Elektronische Unterschrift (ELU)
Alternative zum card-TAN bzw. smsTAN-Verfahren. Die Unterschrift des:der Kund:in wird durch eine auf elektronischem Weg hergestellte Legitimation ersetzt.
EMIR (European Market Infrastructure Regulation)
1. EU-Verordnung, die dazu dienen soll, die systemischen Risiken des außerbörslichen Derivatehandels zu minimieren.
2. Auch Amir: Kommandant einer muslimischen Soldat:innentruppe, später Gouverneur.
Emissionsbank
Bank, die berechtigt ist, Wertpapiere auszugeben (zu emittieren).
Emissionsgeschäft (Wertpapieremissionsgeschäft)
Ausgabe von Wertpapieren und Veranlagung ihres Erlöses nach den hierfür geltenden Rechtsvorschriften.
Endbesteuerung
Mit Bezahlung der Kapitalertragsteuer gilt für bestimmte Personen bzw. Unternehmen die Endbesteuerung. Sie umfasst die Einkommensteuer auf die Erträge.
Engagement
Zeigt die Gesamtverpflichtungen (Kredite, Überschreitung) eines:r Kund:in gegenüber einer Bank auf.
EONIA (European Overnight Interbank Average)
Zinssatz für täglich fällige Veranlagungen in Euro.
e-Rechnung (EBPP - Electronic Bill Presentment and Payment)
Möglichkeit für Unternehmungen, ihren Kund:innen auf elektronischem Weg Rechnungsdaten zur Ansicht und Bezahlung zukommen zu lassen, damit ist die Rechnungslegung in bereits etablierte papierlose Geschäftsabläufe integriert.
Ergänzungskapital
Laut CRR Bestandteil der Eigenmittel einer Bank (Tier 2). Bei Raiffeisenbanken der Primärstufe fallen darunter etwa die Mitarbeiter:innenbeteiligung und der auslaufende Haftsummenszuschlag. Instrumente sind auch vor allem langfristige Nachranganleihen und freie Pauschalwertberichtigungen.
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)
Position aus der Gewinn- und Verlustrechnung einer Bank, die auf dem Betriebsergebnis aufbaut und Beträge für die Deckung der Risken aus dem Kredit-, Wertpapierund Beteiligungsgeschäft berücksichtigt.
Ersteinlagen
Siehe Primäreinlagen.
Erträgnisschein
Kupon von Investmentzertifikaten.
Erwachsenenvertretung (Erwachsenenschutz)
Die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung gibt es für volljährige Personen, die wegen einer psychischen Krankheit oder einer ähnlichen Beeinträchtigung nicht (mehr) alle Entscheidungen selbst treffen können. In diesen Fällen kommt das Erwachsenenschutzrecht zum Einsatz. Hier werden den betroffenen Personen Vertreter:innen (Erwachsenenvertreter:innen) zur Seite gestellt. Je nach Vertretungsbedarf gibt es unterschiedliche Formen der Erwachsenenvertretung. Es soll sichergestellt werden, dass die Vertretung nur in jenen Bereichen erfolgt, die auch unbedingt erforderlich sind.
Betroffene Personen sollen ihre Angelegenheiten so selbstbestimmt wie möglich regeln können. Deshalb ist eine Erwachsenenvertretung immer die Ausnahme. Wenn also Unterstützung durch Familie, andere nahestehende Personen, soziale Dienste (und andere) nicht mehr ausreicht, kommt es zur Erwachsenenvertretung.
Sehr gerne möchten wir in diesem Zusammenhang auf die Internetseite des Bundesministeriums für Justiz verweisen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen im Zusammenhang mit dem seit 01.07.2018 geltenden Erwachsenenschutzrecht:
https://www.bmj.gv.at/themen/Zivilrecht/Erwachsenenschutz.html
ESMA (European Securities and Markets Authority)
Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ist eine unabhängige EU-Behörde, die zur Stabilität des Finanzsystems in der EU beitragen soll, indem sie die Integrität, die Transparenz, die Effizienz und die Funktionsweise der Wertpapiermärkte sicherstellt und den Anleger:innenschutz intensiviert. Sitz der Behörde ist Paris.
ESZB (Europäisches System der Zentralbanken)
Das ESZB setzt sich aus der EZB (Europäischen Zentralbank) und den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten zusammen. Das ESZB wird von den Beschlussorganen der EZB geleitet. Zu den grundlegenden Aufgaben des ESZB zählt die Festlegung und Ausführung der Geldpolitik der Gemeinschaft, die Haltung der offiziellen Währungsreserven der Mitgliedsstaaten, sowie die Förderung des reibungslosen Funktionierens der Zahlungssysteme.
Ethereum
Ethereum ist eine Kryptowährung. Bei Kryptowährungen handelt es sich um digitale Zahlungsmittel auf der Grundlage eines Blockchain-Systems.
EURIBOR (Euro Interbank Offered Rate)
Von ausgewählten europäischen und außereuropäischen Referenzbanken täglich ermittelter Geldmarktzinssatz, den Banken untereinander verrechnen. Er dient im Kund:innengeschäft als Parameter für Finanzierungen und Veranlagungen in Euro. Siehe dazu auch LIBOR bzw. Referenzzinssatz.
Europäische Investitionsbank (EIB)
Sie ist ein eigenständiges Organ der Europäischen Union und somit nicht an Weisungen von anderen EU-Organen gebunden. Kapitaleigner sind die EU-Mitgliedstaaten. Die EIB ist für die Vergabe von Krediten und Bürgschaften an öffentliche und private Institutionen zuständig und soll damit die Förderziele der EU unterstützen. Das Kapital wird einerseits von den Mitgliedsländern auf Basis von BIP-Anteilen, andererseits durch die Begebung von Anleihen bereitgestellt. Sie hat ihren Sitz in Luxemburg.
Europäische Zentralbank (EZB)
Die Bank mit Sitz in Frankfurt gestaltet in der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion die gemeinsame Geld- und Währungspolitik. Die EZB bildet zusammen mit den *Zentralbanken der Mitgliedsländer das Europäische System der Zentralbanken (ESZB).
Eurosystem
Umfasst die EZB und die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro eingeführt haben.
Eventualverbindlichkeiten
Verpflichtungen aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Haftungen für andere. Sie werden in der Bilanz einer Bank unter dem Bilanzstrich ausgewiesen.
Exekution
Zwangsweise Durchsetzung eines Rechtsanspruches mit Hilfe der Staatsgewalt (Gericht oder Verwaltungsbehörde) durch Pfändung von beweglichen und unbeweglichen Sachen sowie von Rechten und Forderungen. Die Exekution setzt einen Exekutionstitel voraus.
Exekutionstitel
Rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes über einen Anspruch oder rechtskräftiger Bescheid einer Verwaltungsbehörde über eine Abgabenschuld.