Wohnfinanzierung mit Bonus für Jungfamilien
Bereit den eigenen Wohntraum zu verwirklichen? Ja, aber es fehlt noch die passende Finanzierung? Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, bauen oder sanieren, Raiffeisen senkt die Kreditzinsen, damit der Wunsch vom Wohnen für junge Familien Wirklichkeit wird.
Jetzt neu: 1% p.a. Bonus für junge Familien
In einer Zeit, in der es für junge Familien herausfordernd ist, den Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren, steht Raiffeisen als Partner zur Seite.
Fixe Zinsen: Planungssicherheit für mindestens 5 Jahre
Mit unserem Fixzinskredit erhalten Sie nicht nur eine aktuelle Fixzins-Kondition für mindestens 5 Jahre, sondern auch die Sicherheit, dass Ihre monatlichen Raten während dieser Zeit konstant bleiben. So können Sie Ihre Finanzen langfristig planen und haben keine unliebsamen Überraschungen zu befürchten.
Für junge Familien bieten wir jetzt einen zusätzlichen Zinsbonus von mindestens 1% p.a. für die ersten 5 Jahre der Finanzierung.
Klingt interessant? Vereinbaren Sie am besten gleich online einen Beratungstermin.
Das Wichtigste im Überblick
Fixzinssatz mit Bonus aktuell* | 2,80% p.a. für die ersten 5 Jahre(1) |
variable Verzinsung | für die weitere Laufzeit |
max. Kreditlaufzeit | 35 Jahre |
max. Kredithöhe | € 200.000,00 |
Voraussetzungen |
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Verwendungszweck |
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* Die Gewährung des Fixzinssatzes erfolgt auf freiwilliger, unverbindlicher Basis.
Die Aktion ist vorerst bis 31.12.2024 geplant, wobei die Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen den Aktionszeitraum verkürzen oder verlängern kann.
Grundvoraussetzung ist der Neuabschluss einer Wohnbaufinanzierung bei der Raiffeisenbank Bludenz-Montafon eGen für eine Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Baugrund). Die Kreditsumme beträgt höchstens € 200.000,00 und nicht mehr als 35% der Gesamtinvestitionskosten. Die Verzinsung des Kredits erfolgt für die Dauer von 5 Jahren zu einem fixen Zinssatz. Der Bonus beträgt 1,00% p.a. vom aushaftenden Saldo für die ersten 5 Jahre (dies entspricht max. EUR 10.000,00) und wird durch Ermäßigung des Kreditzinses (Fixzins) um 1,00 % p.a. gewährt. Der Bonus steht Kreditnehmer:innen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr zur Verfügung. Im Falle von mehreren Kreditnehmer:innen ist es ausreichend, wenn ein:e Kreditnehmer:in dieses Kriterium erfüllt. Als Stichtag gilt das Datum des Kreditvertragsabschlusses. Die finanzierte Immobilie muss in Vorarlberg liegen, der:die Kreditnehmer:in begründet darin seinen:ihren Hauptwohnsitz. Der Kredit ist zur Gänze durch ein Grundpfandrecht zu besichern. Für die finanzierte Immobilie ist ein Energieausweis vorzulegen.
Repräsentatives Berechnungsbeispiel
Informationen zur Berechnung:
Bis zum 31.12.2029 gilt ein Fixzinssatz in Höhe von 2,800 %, danach erfolgt die Anpassung gemäß Zinsklausel (1)
Kreditbetrag: 100.000,00€
Kreditlaufzeit: 35 Jahre
Zinssatz zu Beginn: 2,800% (Zinssatz 3,800% abzüglich Jungfamilienbonus 1% p.a.)
Monatliche Rückzahlung - Fixzinsphase: € 397,20
Monatliche Rückzahlung - variable Zinsphase: € 492,50
Effektiver Jahreszinssatz (4): 4,5%
Zu zahlender Gesamtbetrag (4): € 201.275,45
Berechnungsannahmen:
Zinssatzannahme nach Fixzinsphase: 4,625 p.a., 3-M-Euribor + 1,375% Aufschlag
Kontoführungsentgelt: € 14,50 pro Quartal
Kreditbearbeitungsentgelt laufend (2): € 30,24 I je Abschluss
Grundbuch-Eingabegebühr (3): € 47,00 einmalig I zu Beginn
Kosten Löschungsquittung (3): € 350,00 per Laufzeitende
Gerichtsgebühr für Pfandrechtseintragung (3): € 1.560,00 einmalig I zu Beginn, entfällt bei Gebührenbefreiung
Beglaubigungskosten Bank: € 169,00
Stand: 08.10.2024
(1) Beim genannten Fixzinssatz handelt es sich um die Indikation 07.10.2024. Die Berechnung des variablen Teils des Kredits nach den ersten 5 Jahren ist anhand des aktuellen 3 Monats Euribor (gültig für den 08.10.2024) zuzüglich des Aufschlags von 1,375% p.a. erfolgt und im Rechenbeispiel für die gesamte Laufzeit der verbleibenden 30 Jahre festgelegt worden. Bitte beachten Sie, dass der 3 Monats Euribor künftigen Änderungen unterliegt und beim Start des variablen Zinssatzes anders ausfallen kann.
(2) Das Kreditbearbeitungsentgelt deckt jene Kosten ab, die mit der Aufnahme, Abwicklung und Betreuung des Kredites zusammenhängen.
(3) Wenn Eigentum mit einem Kredit finanziert wird, muss das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden. Dafür fallen 1,2 % des Pfandbetrages (von 130% des Kreditbetrags) an. Die Eintragungsgebühr wird im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben.
(4) Im Effektivzinssatz und im Gesamtbetrag sind alle Kosten, Spesen und Gebühren der Finanzierung berücksichtigt. In dieser beispielhaften Berechnung unberücksichtigt bleibt eine etwaige Risikovorsorge zur Absicherung des Kredits.
Das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung
Teile des lange erwarteten und viel diskutierten „Baukonjunktur-Paketes“ der Bundesregierung wurden am 20. März im Nationalrat beschlossen. Unter anderem auch die Abschaffung der Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 um Menschen beim Erwerb von Wohneigentum zu entlasten. Lesen Sie hier wie Sie als junge Familie von diesem Paket zusätzlich profitieren können.
Expert:innen-Talk Wohnen
Im Video: Martina Rietzler (Raiffeisen Immobilien), Maria Fink (Raiffeisen Versicherung), Thomas Krevatin (Wertpapierconsulting RLB Vorarlberg) und Konrad Steurer (Raiffeisen Wohncenter) geben aktuelle Infos und Tipps rund ums Thema Wohnen.
Weitere Videos zum Thema finden Sie hier.
Häufige Fragen zur Wohnfinanzierung
Wie viel Geld werde ich für mein Vorhaben brauchen?
Bei größeren Anschaffungen ist die Finanzierungsfrage komplex. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses müssen Sie mit diversen Nebenkosten rechnen, die in Summe bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen können.
Unser Tipp für Ihre optimale Wohnfinanzierung
Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass der benötigte Kapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Eigentum meist höher ist als ursprünglich geplant. Kalkulieren Sie nicht zu knapp und planen Sie etwas mehr Finanzierungsbedarf ein. Ihr:e Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Kalkulation der benötigten Mittel und bei der Erstellung des Haushaltsplans.
Wie hoch ist die Rate für die Wohnfinanzierung?
Wie sich die Zinsen entwickeln, kann niemand vorhersehen. Lassen Sie sich von Ihrem:r Raiffeisenberater:in mögliche Szenarien und die Höhe der Raten bei verschiedenen Zinssätzen zeigen. Sie haben auch die Möglichkeit, längerfristige Fixzinsvereinbarungen einzugehen. Dann gehen Sie bei der Höhe der Zinsen und damit der Raten auf lange Sicht auf Nummer sicher.
Wenn Sie die Höhe der Rate kennen, dann erstellen Sie mit Ihrem:r Raiffeisenberater:in eine Übersicht mit Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben. So haben Sie ein Gefühl dafür, ob die Kreditrate in Ihr monatliches Haushaltsbudget passt.
Was genau ist eine Hypothek?
Eine Hypothek ist das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht an einem Grundstück oder Gebäude zur Sicherung eines Kredites oder Darlehens. Damit kann der:die Kreditgeber:in die Immobilie notfalls zwangsversteigern lassen, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.
Ist eine Hypothek mit Kosten verbunden?
Grundsätzlich ja, und zwar fallen 1,2 Prozent des Pfandrechts als Gebühren für die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch an. Diese Gebühr wird im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben.
Welche Unterlagen benötige ich für den Termin mit meinem:r Raiffeisenberater:in?
Für den Termin in der Bank benötigen Sie üblicherweise die Gehaltszettel der vergangenen drei Monate bzw. einen ähnlichen Einkommensnachweis. Stellen Sie auch alle personenbezogenen Daten wie Angaben zum Alter und zum Familienstand zusammen. Darüber hinaus benötigen Sie für den Banktermin einen Haushaltsplan, Auskünfte über Ihre Vermögenswerte und Versicherungen und Informationen zu Ihrem Verwendungszweck.
Wie viel Eigenmittel brauche ich?
Beim Kauf einer Immobilie oder beim Bau eines Hauses sollten Sie einen bestimmten Anteil selbst finanzieren können. Dabei handelt es sich um die sogenannten Eigenmittel. Durch den Einsatz von Eigenmitteln wird die Finanzierung kostengünstiger.
Gibt es Förderungen fürs Bauen und Wohnen?
Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können. Die Vergabe von Fördermitteln unterliegt in den Bundesländern unterschiedlichen Richtlinien.