Solaranlagen: Das müssen Wohnungseigentümer:innen beachten

Am Dach oder am Balkon eine eigene Solaranlage zu betreiben und damit Strom zu erzeugen, ist nahezu genial – es nützt der Umwelt und dem eigenen Geldbörsel. Aber geht das so einfach und wie ist die rechtliche Situation? Wie ist die Lage bei Objekten im Wohnungseigentum, also Eigentumswohnungen oder Reihenhausanlagen? Informieren Sie sich über die wesentlichsten Bestimmungen. 

Wissenswertes zur Photovoltaik?
  • Eine Anlage zur Erzeugung von Sonnenstrom punktet schon alleine aus ökologischen Gründen. Mit erneuerbarer Energie tragen Sie dazu bei, die CO2-Emmissionen zu verringern.
  • Auch unter individuellen wirtschaftlichen Aspekten ist eine Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen lohnend. Sie rechnet sich umso mehr, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen.
  • Erkundigen Sie sich über eine allfällige Genehmigungs- bzw. Bewilligungspflicht bei Ihrem Netzbetreiber. Generell sind Kleinanlagen (etwa "Balkonkraftwerke") bis 800 Watt nicht genehmigungspflichtig. Diese müssen aber jedenfalls beim Netzbetreiber gemeldet werden. 
Frau arbeitet am Laptop zwischen Photovolatik-Modulen

Solaranlage als Gemeinschaftsanlage

Wenn eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses für gemeinschaftliche Zwecke errichtet wird, so ist dafür die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen erforderlich. "Mehrheit" bedeutet laut Gesetz entweder die Mehrheit der Anteile der Wohnungseigentümer:innen oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.    

Die Solaranlage am Balkon: Ein "Balkonkraftwerk" stellt jedenfalls eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnhausanlage dar. Wenden Sie sich als Mieter:in am besten im Vorhinein an Ihre:n Vermieter:in. Als Wohnungseigentümer:in besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausverwaltung. 

Eine Reihe von Häusern mit Solarmodulen

Solaranlage am Reihenhaus

Möchten Sie auf Ihrem Reihenhaus oder einem im Wohnungseigentum stehenden Einzelgebäude eine Solaranlage zur Energiegewinnung installieren, so ist dies seit einer Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 2022 um einiges einfacher als früher. Die Installation gilt als so genannte "privilegierte Änderung". Sie müssen nicht die aktive Zustimmung aller Miteigentümer:innen der Reihenhausanlage einholen, sondern diese lediglich über die geplante PV-Installation informieren. 

In dieser Information muss auch ein Hinweis darauf enthalten sein, dass jede:r Miteigentümer:in dem Vorhaben innerhalb von zwei Monaten widersprechen kann. Erfolgt kein Widerspruch, so ist das Vorhaben automatisch genehmigt. 

Ihre Finanzierung

Die Investitionssumme für Ihre PV-Anlage werden Sie – trotz staatlicher Förderung - in der Regel nicht aus dem laufenden Haushaltsbudget aufbringen können. Informieren Sie sich in Ihrer Raiffeisenbank Im Rheintal darüber, welche Finanzierungsangebote es für Ihr Vorhaben gibt. Naheliegend ist etwa eine Raiffeisen Bausparfinanzierung. 

Der Ausbau der Sonnenenergie ist auch dem Staat ein wesentliches Anliegen. Seit Beginn dieses Jahres wurde die Förderung auf neue Beine gestellt. Die Förderung erfolgt automatisch durch die Mehrwertsteuer-Befreiung auf die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen. 

Ihre Finanzierungsberatung

Besprechen Sie Ihre Pläne zur Installation einer Photovoltaik-Anlage auch mit Ihrem:Ihrer Raiffeisenberater:in. Er:sie steht Ihnen auch bei allen anderen Finanzierungsfragen jederzeit für ein Beratungsgespräch zur Verfügung und kann Sie über eventuelle Photovoltaik-Förderungen in den einzelnen Bundesländern informieren.