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Hier findest du nützliches Wissen rund ums Geld. Also alles, was du schon immer über das Geld- und Bankwesen wissen wolltest.
Vadium
Bei einem Vadium handelt es sich um eine Sicherheitsleistung, welche bei einer Auktion/Versteigerung im Vorfeld hinterlegt werden muss. In der Regel erfolgt dies in Form eines Sparbuches. Erst nachdem das Vadium vorgelegt wurde, ist man zur Teilnahme an der Versteigerung berechtigt und kann aktiv mitanbieten. Die Höhe des Vadium wird vom Gericht im aktuellen Edit veröffentlicht. Hier können zwischen 5% - 10% des Schätz- bzw. Verkehrswertes angesetzt werden.
Valorisierung
Wertanpassung, z.B. in Anwendung einer Wertsicherungsklausel.
Value at Risk
Bezeichnung für das Risikomaß, welches denmaximalen Verlust in einer bestimmten Risikoposition miteiner gegebenen Wahrscheinlichkeit und in einem gegebenen Zeithorizont angibt.
Valutatag, Valuta
Tag, mit dem die Verzinsung für eine Gutschrift oder Belastung auf einem Konto einsetzt bzw. endet.
Valuten
Ausländische Geldsorten (umlauffähige Banknoten und Münzen in ausländischer Währung).
Valutierung (Wertstellung)
Valutatag ist bei der Einzahlung der erste Tag der Verzinsung und bei der Auszahlung der erste Tag der Abzinsung. Der Geldbetrag ist unverzüglich (= taggleich) nach Einlangen beim Empfänger:inneninstitut am Verbraucher:innenkonto bzw. mit der Entgegennahme von Bareinzahlungen am Verbraucher:innenkonto gutzuschreiben und verfügbar zu machen. Behebungen vom Verbraucher:innenkonto sind taggleich zu valutieren.
Verbraucher:in
Im Sinne des Konsument:innenschutzgesetzes jede:r, der:die nicht Unternehmer:in ist.
Verbraucher:innenpreisindex (VPI)
Darstellung der Preisentwicklung eines für einen durchschnittlichen Haushalt repräsentativen Warenkorbes. Der Verbraucher:innenpreisindex wird monatlich von der Statistik Austria berechnet, er ist Maßstab für die Ermittlung der Inflationsrate (Kaufkraftschwund). Im EU-Raum wird vor allem der Harmonisierte Verbraucher:innenpreisindex (HVPI) als zentraler Inflationsindikator verwendet.
Verfügungsberechtigung
Gesamtheit der Rechte des:der Kontoinhaber:in über sein:ihr Konto. Vergleiche Zeichnungsberechtigung.
Verjährung
Verlust eines Rechtes durch dauernde Nichtausübung während der Verjährungszeit. Nach allgemeinem Zivilrecht beträgt die Verjährungszeit 30 Jahre, juristische Personen verlieren ihre Rechte erst nach 40 Jahren. In 3 Jahren verjähren u.a. regelmäßig wiederkehrende Leistungen, Forderungen aus Geschäften des täglichen Lebens (z.B. Forderung für Lieferungen und Leistungen, Forderungen der Dienstnehmer:innen) und Schadenersatzansprüche. Bei Klage und Anerkenntnis der Schuld beginnt die Verjährungsfrist von neuem zu laufen. Besondere Verjährungsfristen finden sich z.B. im BWG, Scheckgesetz, Wechselgesetz.
Verkaufskurs (Briefkurs, Ask)
Kurs, zu dem Banken Valuten, Devisen und Wertpapiere verkaufen. Er liegt über dem Ankaufskurs.
Verkehrswert
Im Liegenschaftsgesetz definiert als jener Preis, der bei Verkauf einer Immobilie üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann. Dieser Wert – auch Schätzwert genannt – wird stichtagbezogen ermittelt.
Verlosung von Wertpapieren
Möglichkeit der Tilgung von Schuldverschreibungen durch Rückzahlung ausgeloster Serien oder Stücke vor Ende der Laufzeit.
Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA)
Quartalsweise Meldung an die Oesterreichische Nationalbank und an die Finanzmarktaufsicht in automatisierter Form über Aktiva, Passiva, außerbilanzmäßige Geschäfte, Erfolg, Kredit-, Zins- und Fremdwährungsrisiko.
Verpfändung
Begründung eines Pfandrechtes durch Rechtsgeschäft (Pfandvertrag).
Verrechnungsscheck
Scheck, der von der bezogenen Bank nur durch Gutschrift auf ein legitimiertes Konto eingelöst werden darf. Ein Scheck wird dadurch zum Verrechnungsscheck, dass der:die Aussteller:in oder ein:e Inhaber:in den Vermerk „nur zur Verrechnung“ oder einen gleichbedeutenden Vermerk oder zwei parallele Striche auf der Vorderseite des Schecks anbringt.
Versicherer
Vertragspartner des:der Versicherungsnehmer:in, der den Versicherungsschutz übernimmt und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung zu erbringen hat.
Versicherte Person
In der Personenversicherung jene Person, deren persönliches Risiko (z.B.: Unfall, Er- bzw. Ableben) durch die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag abgedeckt werden.
Versicherungsnehmer:in
Vertragspartner:in des Versicherers, dem:der alle Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag zukommen. Er kann auch eine:n Dritte:n als bezugsberechtigte Person einsetzen, das ist jene Person, die nach dem Willen des:der Versicherungsnehmer:in im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhalten soll.
Verwahrstück
Pakete, Kuverts und ähnliche Behältnisse, die von Banken zur Aufbewahrung in ihren Tresorräumen oder Stahlschränken entgegengenommen werden. Die Stücke müssen so plombiert oder verschlossen sein, dass der Inhalt nicht erkennbar und die Öffnung ohne Verletzung des Verschlusses (der Plombe) nicht möglich ist.
Verzugszinsen
Zinsen, die der:die Schuldner:in dann zu entrichten hat, wenn er:sie die Schuld zum Fälligkeitstag nicht erfüllt.
Vinkulierung
- Sperre eines Versicherungsvertrages zugunsten eines:einer Gläubiger:in des:der *Versicherungsnehmer:in.
- Bei Wertpapieren: Bestimmung, dass das betreffende („vinkulierte“) Wertpapier nur mit Genehmigung des:der Emittent:in an eine:n Dritte:n übertragen werden kann.
- Bei Sparurkunden: Sperrvermerk oder Vereinbarung eines *Losungswortes.
Volatilität
Maß für die Intensität, mit der Wertpapierkurse schwanken. Sie gibt das Ausmaß und nicht die Richtung der Kursschwankungen an.
Vorschusszinsen
Rückverrechnung von Zinsen, die eine Bank nach den Bestimmungen des Bankwesengesetzes dann vorzunehmen hat, wenn über Verlangen des:der Einleger:in Spareinlagen vor Fälligkeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Die Höhe des Vorschusszinses wird vom BWG mit einem Promille pro Monat für die nicht eingehaltene Bindungsdauer festgelegt. Es ist jedoch an Vorschusszinsen nicht mehr zu berechnen, als insgesamt an Habenzinsen auf den hereingekommenen Betrag vergütet wird.
Vorstand einer Genossenschaft
Organ, das die Geschäfte führt und sich dazu – wenn nicht selbst hauptberuflich – hauptberuflicher Mitarbeiter:innen bedient. Die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder werden in der Generalversammlung von den Mitgliedern gewählt. Hauptberufliche Vorstandsmitglieder (=Geschäftsleiter:innen) werden in der Regel vom Aufsichtsrat auf bestimmte Zeit bestellt.
Vorzugsaktie
Aktie, die dem:der Inhaber:in gewisse Vorrechte (meist Bevorzugung bei der Dividende, z.B. Garantie einer Mindestdividende) einräumt. Vorzugsaktien sind in der Regel ohne Stimmrecht ausgestattet.