Vater und Tochter freuen sich über den Jungfamilienbonus
Aus Wünschen wird Wohnen.

Wohnfinanzierung für Jungfamilien

Bereit den eigenen Wohntraum zu verwirklichen? Ja, aber es fehlt noch die passende Finanzierung? Egal, ob Sie eine Wohnung oder ein Haus kaufen, bauen oder sanieren, Raiffeisen senkt die Kreditzinsen, damit der Wunsch vom Wohnen für junge Familien Wirklichkeit wird.

gelbe Würfel mit der Bezeichnung "1%" und "fix"

In einer Zeit, in der es für junge Familien herausfordernd ist, den Traum von den eigenen vier Wänden zu finanzieren, steht Raiffeisen als Partner zur Seite.
 

Fixe Zinsen: Planungssicherheit für mindestens 5 Jahre

Mit unserem Fixzinskredit erhalten Sie nicht nur eine aktuelle Fixzins-Kondition für mindestens 5 Jahre, sondern auch die Sicherheit, dass Ihre monatlichen Raten während dieser Zeit konstant bleiben. So können Sie Ihre Finanzen langfristig planen und haben keine unliebsamen Überraschungen zu befürchten.


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Das Wichtigste im Überblick

Fixzinssatz mit Bonus aktuell* 2,990% p.a. für die ersten 5 Jahre
variable Verzinsung für die weitere Laufzeit
max. Kreditlaufzeit 35 Jahre
max. Kredithöhe € 200.000,00
Voraussetzungen
  • Erwerb der ersten eigenen Immobilie bzw. Aufstockung auf Grund höherem Wohnbedarf 
  • Begründung Hauptwohnsitz
  • auch für Einzelpersonen
  • bis zum 40. Geburtstag (mind. ein Kreditnehmer:in)
Verwendungszweck
  • Wohnung (Erstbezug bzw. Kauf gebrauchter Wohnung)
  • Hauskauf (Erstbezug bzw. Kauf gebrauchtes Haus)
  • Hausbau
  • Sanierung mit gleichzeitiger Erweiterung der Wohnnutzfläche

* Die Gewährung des Fixzinssatzes erfolgt auf freiwilliger, unverbindlicher Basis.

Die Aktion ist vorerst bis 31.12.2024 geplant, wobei die Raiffeisenbank in Bregenz den Aktionszeitraum verkürzen oder verlängern kann.
Grundvoraussetzung ist der Neuabschluss einer Wohnbaufinanzierung bei der Raiffeisenbank in Bregenz für eine Immobilie (z.B. Haus, Wohnung, Doppelhaushälfte, Reihenhaus, Baugrund). Die Kreditsumme beträgt höchstens € 200.000,00. Die Verzinsung des Kredits erfolgt für die Dauer von 5 Jahren zu einem fixen Zinssatz. Der Bonus steht Kreditnehmer:innen bis zum vollendeten 40. Lebensjahr zur Verfügung. Im Falle von mehreren Kreditnehmer:innen ist es ausreichend, wenn ein:e Kreditnehmer:in dieses Kriterium erfüllt. Als Stichtag gilt das Datum des Kreditvertragsabschlusses. Die finanzierte Immobilie muss in Vorarlberg liegen, der:die Kreditnehmer:in begründet darin seinen:ihren Hauptwohnsitz. Der Kredit ist zur Gänze durch ein Grundpfandrecht zu besichern. Für die finanzierte Immobilie ist ein Energieausweis vorzulegen.

 

Repräsentatives Berechnungsbeispiel

Informationen zur Berechnung:
Bis zum 30.12.2029 gilt ein Fixzinssatz in Höhe von 2,99 %, danach erfolgt die Anpassung gemäß Zinsklausel (1)

Kreditbetrag: 200.000,00€
Kreditlaufzeit: 35 Jahre
Zinssatz zu Beginn: 2,990%
Monatliche Rückzahlung - Fixzinsphase: € 785,00
Monatliche Rückzahlung - variable Zinsphase: € 954,00
Effektiver Jahreszinssatz (4): 4,3%
Zu zahlender Gesamtbetrag (4): € 388.741,98

Berechnungsannahmen:
Zinssatzannahme nach Fixzinsphase: 4,625% p.a., 3-M-Euribor + 1,250% Aufschlag
Kontoführungsentgelt: € 20,96 pro Quartal
Kreditbearbeitungsentgelt laufend (2): € 8,42 I je Abschluss
Grundbuch-Eingabegebühr (3): € 47,00 einmalig I zu Beginn
Entgelt Grundbuchsgesuch: € 66,00 einmalig
Kosten Löschungsquittung (3): € 120,00
Gerichtsgebühr für Pfandrechtseintragung (3): € 2.880,00 einmalig I zu Beginn, entfällt bei Gebührenbefreiung

Stand: 24.09.2024
 

(1) Die Berechnung des variablen Teils des Kredits nach den ersten 5 Jahren ist anhand des aktuellen 3 Monats Euribor (gültig für den 24.09.2024) zuzüglich des Aufschlags von 1,250% p.a. erfolgt und im Rechenbeispiel für die gesamte Laufzeit der verbleibenden 30 Jahre festgelegt worden. Bitte beachten Sie, dass der 3 Monats Euribor künftigen Änderungen unterliegt und beim Start des variablen Zinssatzes anders ausfallen kann.

(2) Das Kreditbearbeitungsentgelt deckt jene Kosten ab, die mit der Aufnahme, Abwicklung und Betreuung des Kredites zusammenhängen.

(3) Wenn Eigentum mit einem Kredit finanziert wird, muss das Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden. Dafür fallen 1,2 % des Pfandbetrages (von 120% des Kreditbetrags) an. Die Eintragungsgebühr wird im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben.

(4) Im Effektivzinssatz und im Gesamtbetrag sind alle Kosten, Spesen und Gebühren der Finanzierung berücksichtigt. In dieser beispielhaften Berechnung unberücksichtigt bleibt eine etwaige Risikovorsorge zur Absicherung des Kredits.

Happy young family being playful and having fun on the couch in the living room at home

Das Baukonjunkturpaket der Bundesregierung

Teile des lange erwarteten und viel diskutierten „Baukonjunktur-Paketes“ der Bundesregierung wurden am 20. März im Nationalrat beschlossen. Unter anderem auch die Abschaffung der Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr für die Jahre 2024 bis 2026 um Menschen beim Erwerb von Wohneigentum zu entlasten. Lesen Sie hier wie Sie als junge Familie von diesem Paket zusätzlich profitieren können.

Expert:innen-Talk Wohnen

Im Video: Martina Rietzler (Raiffeisen Immobilien), Maria Fink (Raiffeisen Versicherung), Thomas Krevatin (Wertpapierconsulting RLB Vorarlberg) und Konrad Steurer (Raiffeisen Wohncenter) geben aktuelle Infos und Tipps rund ums Thema Wohnen.

Weitere Videos zum Thema finden Sie hier.

Häufige Fragen zur Wohnfinanzierung

Bei größeren Anschaffungen ist die Finanzierungsfrage komplex. Beim Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses müssen Sie mit diversen Nebenkosten rechnen, die in Summe bis zu 13 Prozent des eigentlichen Kaufpreises ausmachen können. 

Unser Tipp für Ihre optimale Wohnfinanzierung 

Unsere langjährige Erfahrung zeigt uns, dass der benötigte Kapitalbedarf beim Bau oder Kauf von Eigentum meist höher ist als ursprünglich geplant. Kalkulieren Sie nicht zu knapp und planen Sie etwas mehr Finanzierungsbedarf ein. Ihr:e Raiffeisenberater:in unterstützt Sie bei der Kalkulation der benötigten Mittel und bei der Erstellung des Haushaltsplans. 

Termin vereinbaren

Wie sich die Zinsen entwickeln, kann niemand vorhersehen. Lassen Sie sich von Ihrem:r Raiffeisenberater:in mögliche Szenarien und die Höhe der Raten bei verschiedenen Zinssätzen zeigen. Sie haben auch die Möglichkeit, längerfristige Fixzinsvereinbarungen einzugehen. Dann gehen Sie bei der Höhe der Zinsen und damit der Raten auf lange Sicht auf Nummer sicher.

Wenn Sie die Höhe der Rate kennen, dann erstellen Sie mit Ihrem:r Raiffeisenberater:in eine Übersicht mit Ihren monatlichen Einnahmen und Ausgaben. So haben Sie ein Gefühl dafür, ob die Kreditrate in Ihr monatliches Haushaltsbudget passt. 

Termin vereinbaren

Eine Hypothek ist das im Grundbuch eingetragene Pfandrecht an einem Grundstück oder Gebäude zur Sicherung eines Kredites oder Darlehens. Damit kann der:die Kreditgeber:in die Immobilie notfalls zwangsversteigern lassen, falls das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

Ist eine Hypothek mit Kosten verbunden?

Grundsätzlich ja, und zwar fallen 1,2 Prozent des Pfandrechts als Gebühren für die Eintragung der Hypothek ins Grundbuch an. Diese Gebühr wird im Nachhinein vom Gericht vorgeschrieben. 

Mehr zur Hypothek erfahren

Für den Termin in der Bank benötigen Sie üblicherweise die Gehaltszettel der vergangenen drei Monate bzw. einen ähnlichen Einkommensnachweis. Stellen Sie auch alle personenbezogenen Daten wie Angaben zum Alter und zum Familienstand zusammen. Darüber hinaus benötigen Sie für den Banktermin einen Haushaltsplan, Auskünfte über Ihre Vermögenswerte und Versicherungen und Informationen zu Ihrem Verwendungszweck.

Mehr zu benötigten Unterlagen erfahren

Beim Kauf einer Immobilie oder beim Bau eines Hauses sollten Sie einen bestimmten Anteil selbst finanzieren können. Dabei handelt es sich um die sogenannten Eigenmittel. Durch den Einsatz von Eigenmitteln wird die Finanzierung kostengünstiger. 

Mehr zu Eigenmitteln erfahren

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können. Die Vergabe von Fördermitteln unterliegt in den Bundesländern unterschiedlichen Richtlinien. 

Mehr zu Förderungen erfahren

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