Einladung zur Generalversammlung
Wir freuen uns, Sie als Mitglied zur 130. ordentlichen Generalversammlung der Raiffeisenbank Mittel- und Hinterbregenzerwald, am 4. Juli 2024 um 19:30 Uhr* im Foyer Impulszentrum Egg begrüßen zu dürfen.
Im Anschluss an die Versammlung laden wir alle Teilnehmer:innen recht herzlich zu einem gemeinsamen Abendessen ein.
*Aufgrund der Satzungen muss mit der Einhaltung einer halben Wartestunde gerechnet werden, sodass die Erledigung der Tagesordnung ab 20:00 erfolgen wird.
Wir freuen uns, Sie persönlich begrüßen zu dürfen.
Wir danken für das fortwährende Vertrauen in unser regionales Finanzinstitut. Der Zuspruch unserer Mitglieder und Kunden beweist uns tagtäglich, dass der Zusammenschluss der Raiffeisenbanken Mittelbregenzerwald und Au zur neuen Raiffeisenbank Mittel- und Hinterbregenzerwald der richtige Weg war und einen Mehrwert für die Region gebracht hat.
Gemeinsam blicken wir mit Ihnen am 4. Juli 2024 im Foyer des Impulszentrums in Egg auf das vergangene Geschäftsjahr und präsentieren Ihnen die Bilanzzahlen 2023.
Tagesordnung
- Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und Beschlussfähigkeit, Bestellung eines Protokollführers und Wahl des Protokollmitfertigers gem. § 21 Z 6 und zweier Stimmenzähler gem. § 21 Z 5 der Satzung
- Vorlage des Jahresabschlusses 2023 mit Geschäfts- und Lagebericht
- Kurzfassung des Revisions- und Jahresabschlussprüfungsberichtes 2023
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Prüfungstätigkeit und Stellungnahme zum Revisionsbericht
- Anträge des Aufsichtsrates zur Beschlussfassung über:
a) Kenntnisnahme des Revisionsberichtes
b) Genehmigung des Jahresabschlusses
c) Verwendung des Bilanzgewinnes
d) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates - Satzungsänderungen
§ 9 Ausschluss der Nachschussverpflichtung
Die Satzung aus dem Jahr 2023 wir einer Überarbeitung unterzogen. Der neue Satzungsentwurf samt Gegenüberstellung der Fassungen liegt während der Einberufungsfrist in unserer Zentrale in 6863 Egg, Loco 12, innerhalber unserer Schalteröffnungszeiten zur Einsicht auf. - Wahlen in den Aufsichtsrat
- Allfälliges
Egg, am 10. April 2024
Andreas Dorner
Aufsichtsratvorsitzender
Clemens Sutter
Vorstand
Karlheinz Rusch
Vorstand
Die Generalversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens der 10. Teil der Mitglieder gemäß § 8 Abs. 3 der Satzungen teilnimmt. Im Falle der Beschlussunfähigkeit der Generalversammlung ist für die in der Tagesordnung angekündigten Gegenstände nach Abwarten einer halben Stunde - ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Stimmberechtigten - die Beschlussfähigkeit gegeben.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht gemäß § 24 (5) der Satzungen sowie die Kurzfassung des Revisionsberichtes gemäß § 6 GenRevG liegen zur Einsicht für die Mitglieder im Geschäftslokal der Hauptstelle in 6863 Egg, Loco 12, auf.
Die Satzungen wurden überarbeitet und liegen ebenfalls in den Geschäftsräumen der Hauptstelle in 6863 Egg, Loco 12, zur Besichtigung auf. Beschlüsse über die Satzungsänderung und Verschmelzung können gem. § 21 Abs. 2 der Satzung nur mit einer Mehrheit von mindestens zwei Drittel der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst werden.
Die Mitglieder werden darauf aufmerksam gemacht, dass gemäß § 23 (1) der Satzung Wahlvorschläge schriftlich bei der Raiffeisenbank eingebracht werden müssen. Der Zeitraum zwischen der Einbringung eines solchen Wahlvorschlages und Generalversammlungstermin muss mindestens fünf Tage betragen. Die Bekanntgabe der ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieder erfolgt durch Anschlag im Geschäftslokal am Sitz der Raiffeisenbank.