Damit der letzte Wille zählt

Informationen zum Erbrechtsänderungsgesetz

Vortrag
Dr. Linus Mähr, Mag. Johannes Blum, Roland Büchel, Prok. Wolfgang Martin

Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 ist zum größten Teil am 1.1.2017 in Kraft getreten und brachte umfassende und fundamentale Änderungen mit sich. Im Rahmen der Fachvortragsreihe unseres Wohncenters haben wir Anfang Februar zu einem aufklärenden Informationsabend mit Rechtsexperten geladen.

Mag. Johannes Blum und Dr. Linus Mähr von der Blum, Hagen & Partner Rechtsanwalt GmbH informierten die Besucher über die neue Rechtslage und alle relevanten Punkte. Besonderes Augenmerk legten die Referenten auf das maßgeblich geänderte Anrechnungsrecht im Hinblick auf Schenkungen, denn diese Änderungen gelten rückwirkend. Dargelegt wurden auch die neuen Formerfordernisse für letztwillige Verfügungen.

Die Brisanz des Themas wurde durch die große Besucherzahl deutlich. Prok. Wolfgang Martin, Leiter des Raiffeisen Wohncenters in Gisingen, rief die Besucher dazu auf, sich zusätzlich individuell zu informieren. „Das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 hat große Auswirkungen und wirft zahlreiche Fragen auf. Im Rahmen unserer Beratungsabende nehmen sich unsere juristischen Partner auch gerne Zeit für eine persönliche Beratung.“

 

Rechtsberatung im Raiffeisen Wohncenter:

jeden zweiten Montag im Monat von 16.00 bis 18.00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Telefon 05522 / 3472-400 oder per E-Mail feldkirch@raiba.at