Paar öffnet die Wohnungstür
Sie wollen Ihr Haus verkaufen

Beim Verkauf leisten die Immobilienmakler:innen unschätzbare Dienste. Raiffeisen Immobilienmakler:innen gibt es direkt in Ihrer Nähe und in ganz Österreich.

Immobilien verkaufen mit Raiffeisen

Was sind die wesentlichsten Schritte beim Immobilienverkauf? Wie wird der Verkauf einer Wohnung, eines Hauses oder eines Grundstücks abgewickelt und was ist steuerlich zu beachten?

Junges Paar beim Beratungstermin

Vorbereitungen für den Immobilienverkauf

Unterlagen/Exposé: Stellen Sie eine Mappe mit den wesentlichsten Informationen für potenzielle Käufer zusammen:

  • Grundbuchauszug
  • Baupläne
  • Betriebskostenabrechnung: Durch die Betriebskostenabrechnung sieht der:die potenzielle Käufer:in auch die Rücklagen, die für die Immobilie gebildet wurden. Diese Rücklagen bilden die Grundlage für allfällige Sanierungen. 
  • Belege über die letzten Strom- und Gasrechnungen
Familie mit Maklerin

Abwicklung des Verkaufs

Eine zentrale Rolle beim Kauf/Verkauf einer Immobilie spielt der:die Treuhänder:in (Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in). Diese:r gewährleistet, dass der:die Käufer:in tatsächlich Eigentümer:in der Immobilie wird und diese schuldenfrei übernommen wird. Der:die Treuhänder:in vertritt die Interessen beider Seiten, also sowohl von Verkäufer:innen als auch von Käufer:innen.

In den meisten Fällen wird der:die Treuhänder:in darüber hinaus auch mit den steuerlichen Abwicklungen betraut: Das heißt, er:sie führt die voraussichtliche Grunderwerbsteuer und die gerichtliche Eintragungsgebühr ab.

Paar mit Taschenrechner

Kosten des Immobilienverkaufs

Allfällige Kosten für die Lastenfreistellung: Um das Haus oder die Wohnung so gut wie möglich verkaufen zu können, sollte es von Lasten und Verbindlichkeiten befreit sein. Grundsätzlich werden diese Angelegenheiten von einem:einer Rechtsanwalt:Rechtsanwältin oder Notar:in durchgeführt. Wenn Sie das Darlehen für Ihre Wohnung oder Ihr Haus noch nicht zurückgezahlt haben, dann erfolgt diese Lastenfreistellung im Rahmen des Verkaufsprozesses. Der:die mit der Abwicklung beauftragte Treuhänder:in erhält den Kaufpreis, nimmt anschließend die Lastenfreistellung vor (bezahlt also die Schulden bei der Bank) und überweist den verbliebenen Rest dann an Sie als Verkäufer:in.

Rückzahlung Förderungsdarlehen: Wenn Sie ein Förderdarlehen auf Ihrer Immobilie haben, so kann es sein, dass Sie dieses vor dem Verkauf zurückzahlen müssen. Erkundigen Sie sich nach den genauen Bestimmungen in Ihrem Bundesland. Eventuell kann das Förderdarlehen aber unter gewissen Voraussetzungen vom:von der Käufer:in übernommen werden.

Maklergebühr: Diese wird im Erfolgsfall und nur im Erfolgsfall fällig. Wenn Sie Ihre Immobilie nicht verkaufen können, dann müssen Sie auch keine Makler:in-Gebühr zahlen. Die Makler:in-Gebühr ist nach der Höhe des Kaufpreises gestaffelt und beträgt zwischen drei und vier Prozent (plus jeweils Mehrwertsteuer in der Höhe von 20 Prozent). Diese Provisionssätze sind Höchstgrenzen, aber keine "amtlichen Fixpreise".

Kosten für Vertragserrichtung, Treuhandschaft, Grunderwerbsteuer: Alle weiteren Ausgaben sind in der Regel vom:von der Käufer:in zu bezahlen.

Mann öffnet die Tür seines Appartments

Immobilienertragsteuer sparen beim Hauptwohnsitz

Grundsätzlich müssen Sie den Verkaufserlös versteuern (Immobilienertragsteuer) – mit einer wesentlichen Ausnahme: Sie müssen keine Steuer bezahlen, wenn Sie die Immobilie bis zum Verkauf durchgehend mindestens zwei Jahre lang als Hauptwohnsitz genützt haben.

Eine so genannte Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zum Tragen, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung das Haus oder die Wohnung für mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz genutzt haben. Steuerbefreit sind auch selbst hergestellte Immobilien.

Immobilienmaklerin und Paar bei Wohnungsbesichtigung
Die richtige Unterstützung beim Immobilienverkauf

Eine Wohnung, ein Grundstück oder ein Haus zu verkaufen zählt nicht gerade zu den alltäglichen Tätigkeiten. Vertrauen Sie beim Immobilienverkauf auf die Kompetenz und Erfahrung der Raiffeisen Immobilienmakler:innen – auch in Ihrer Nähe.

Die Checkliste fürs Umziehen

Rechtzeitig kündigen

Kündigen Sie zum Umzugstermin Ihre Anschlüsse bei Telekom- und Internetprovidern und bei Ihrem Energieversorgungsunternehmen. Nur dadurch ist gewährleistet, dass Sie ab dem Zeitpunkt Ihres Auszugs keine Kosten mehr für Ihre alte Wohnung tragen müssen.

Wegschmeißen und Ausmisten

Nützen Sie den Umzug dazu, sich von unnützen Dingen, nicht getragenen Kleidern etwa oder altem Mobiliar, zu trennen. Treten Sie die Zeit in Ihrem neuen Heim unbelastet an. Schließlich wollen Sie ja wohnen und kein Archiv verwalten.

Umzugstage festlegen

Wenn Ihre Immobilie verkauft ist und der Termin feststeht, an dem der:die Käufer:in in Ihre alte Wohnung einziehen kann, dann sollte Ihr neues Heim natürlich schon verfügbar sein. Planen Sie alle Umzugsaktivitäten auf dieses Datum hin. Vergessen Sie nicht, den entsprechenden Sonderurlaub rechtzeitig bei Ihrem Dienstgeber anzumelden.

Behördengänge

Die Liste der Ämter, Behörden, Schulen und Institutionen, die Sie von Ihrer neuen Adresse informieren müssen, ist viel länger als Sie glauben. Innerhalb von drei Tagen müssen Sie sich jedenfalls bei Ihrer alten Adresse polizeilich ab- und bei der neuen anmelden. Möglichst rasch müssen Sie auch das Auto ummelden. Verständigen Sie darüber hinaus von Ihrer neuen Adresse: Ihre Raiffeisenbank Karnische Region, die Raiffeisen Versicherung, Ihren Mobilfunk-Betreiber, den:die Dienstgeber:in, die Schule oder den Kindergarten Ihrer Kinder, Vereine und Klubs.

Verpacken

Sorgen Sie für ausreichend Verpackungsmaterial (Kartons, Klebebänder, Filzstifte, etc.). Ordnung schon beim Verpacken erleichtert Ihnen die Organisation in Ihrer neuen Wohnung erheblich. Je klarer Sie die einzelnen Kartons beschriften, desto besser ist es. Verwenden Sie lieber mehr Kartons, als sie zu schwer zu beladen. Und verpacken Sie zerbrechliche Dinge ganz besonders behutsam um Schäden zu vermeiden.