Immobilienkauf soll billiger werden

Mit dem (befristeten) Aus für die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsbühr soll der Kauf einer Immobilie günstiger werden. Wie sehen die Regelungen im Detail aus und wie hoch sind die sonstigen Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie? Hier bekommen Sie den Überblick. 

Immobilienkauf - Ihre Finanzierungsmöglichkeiten

Wohnbauförderung

Käufer:innen können üblicherweise eine Wohnbauförderung ihres Bundeslandes in Anspruch nehmen. Für die Inanspruchnahme gibt es Einkommenshöchstgrenzen, die von Bundesland zu Bundesland variieren.

Bausparfinanzierung

Mit einer Raiffeisen Bausparfinanzierung profitieren Sie von einer verlässlichen und sicheren Finanzierung. Durch eine kostenlose Zinssatzobergrenze bis zu 20 Jahre ab Zuteilung des Darlehens ist die Bausparfinanzierung gut kalkulierbar. 

Wohnkredit

Der Raiffeisen Wohnkredit ist individuell auf Ihr Projekt zugeschnitten - sowohl was die Rückzahlungsraten als auch was die Laufzeit betrifft. Sie haben die Wahl zwischen fixen und variablen Zinssätzen und vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten.

Jungfamilie vor neuem Eigenheim

Gebührenbefreiung für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung

Mit dem Wegfall der Gebühren für Grundbuch- und Pfandrechtseintragung soll der Wohnungs- oder Hauskauf erschwinglicher werden. Konkret geht es um die gerichtliche Eintragungsgebühr beim Wohnungserwerb (1,1 Prozent) und die Eintragungsgebühr für das Pfandrecht der finanzierenden Bank (1,2 Prozent). Der Wegfall der Gebühren ist befristet und es gibt eine Obergrenze für die Gebührenbefreiung.

  • Befristung: Die Regelung gilt für entgeltliche Rechtsgeschäfte (also nicht für Erbschaften oder Schenkungen) ab dem 1. April dieses Jahres und läuft am 30. Juni 2026 aus.
  • Obergrenze: Die Gebührenbefreiung gilt bis zu einer Obergrenze von EUR 500.000,- . Für höherpreisige Immobilien wird die Gebühr nur von dem Betrag bemessen, der die EUR 500.000,- übersteigt. Ab EUR 2 Millionen entfällt die Gebührenbefreiung komplett.
Immobilienmaklerin vor Häusern

Nebenkosten, die bleiben

Beim Immobilienkauf fallen in der Regel folgende – weitere - Nebenkosten an, die bei der Finanzierung mit einkalkuliert werden müssen.

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 Prozent des Kaufpreises
  • Maklerhonorar: Bei einem Kaufpreis ab EUR 48.448,52 beträgt das Maklerhonorar 3 Prozent des Kaufpreises plus 20 Prozent USt.
  • Kosten für Rechtsanwalt / Notar – Vertragserrichtung bzw. treuhändische Abwicklung: Die Höhe der Rechtsanwalts- bzw. Notariatskosten ist durch die jeweiligen Kammertarife bestimmt. Im Allgemeinen kann ein Pauschalhonorar vereinbart werden.
  • Unterschriften: Weitere Kosten fallen für die Beglaubigung der Unterschriften an. 

Ihre Wohnfinanzierung auf sicheren Beinen

Mit den Raiffeisen Finanzierungen steht Ihr Wohnprojekt auf sicheren Beinen. Ihr:e Raiffeisenberater:in begleitet Sie auf dem Finanzierungsweg von Anfang an und gibt Ihnen einen Überblick über die möglichen Finanzierungsvarianten. Gerne können Sie online einen Termin für eine Finanzierungsberatung vereinbaren.