Bevor Sie den Kaufvertrag für Ihre Immobilie unterschreiben…
Endlich haben Sie Ihr Traumhaus, das passende Grundstück für Ihren Hausbau oder die Wohnung, die Sie sich schon immer gewünscht haben, gefunden. Nun steht die Unterzeichnung des Kaufvertrags bevor. Worauf sollten Sie dabei achten?
Die Inhalte des Kaufvertrags
Für den Eigentumserwerb reichen die Unterschrift im Kaufvertrag und die Bezahlung des Kaufpreises nicht aus, sondern es muss auch eine Eintragung des:der neuen Eigentümer:in im Grundbuch erfolgen.
Kaufobjekt: Neben der Beschreibung des Kaufobjekts sollten im Kaufvertrag auch unbedingt im Grundbuch festgehaltene Inhalte wie ein Wegerecht, ein bestehender Pachtvertrag, Flächenwidmung, Baubewilligungen, eine eventuelle Gefahrenzone und andere rechtliche Einschränkungen angeführt werden.
Kaufpreis: Bei der Angabe des Kaufpreises und der Zahlungsweise muss auch vermerkt werden, falls Schulden übernommen oder in den Kredit des:der Vorbesitzer:in eingetreten wird, da dies mit bestimmten Bedingungen verknüpft sein kann.
Genehmigungen und Gewährleistungen
Genehmigungen: Im Kaufvertrag sollten Genehmigungen und Aufschließungen vermerkt werden, damit sichergestellt ist, dass das Haus auch wie geplant genutzt werden kann. Ein Grundbuchauszug sorgt für Transparenz und legt die im Grundbuch eingetragenen Rechte offen.
Weitere Baumaßnahmen: Sollten weitere Baumaßnahmen erforderlich sein, müssen diese inklusive Bezugstermin m Kaufvertrag angeführt werden.
Gewährleistung: Der Kaufvertrag sollte darüber hinaus eine Gewährleistung enthalten, dass alle Teile des Kaufobjekts auch längerfristig funktionieren. Auch eine Klausel, die bei der Sichtung der Immobilie nicht erkennbare Mängel in die Gewährleistung nimmt, kann sinnvoll sein.
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