Solaranlagen: Das müssen Wohnungseigentümer:innen beachten
Am Dach oder am Balkon eine eigene Solaranlage zu betreiben und damit Strom zu erzeugen, ist nahezu genial – es nützt der Umwelt und dem eigenen Geldbörsel. Aber geht das so einfach und wie ist die rechtliche Situation? Wie ist die Lage bei Objekten im Wohnungseigentum, also Eigentumswohnungen oder Reihenhausanlagen? Informieren Sie sich über die wesentlichsten Bestimmungen.
Solaranlage als Gemeinschaftsanlage
Wenn eine Solaranlage auf dem Dach eines Mehrparteienhauses für gemeinschaftliche Zwecke errichtet wird, so ist dafür die Zustimmung der Mehrheit der Wohnungseigentümer:innen erforderlich. "Mehrheit" bedeutet laut Gesetz entweder die Mehrheit der Anteile der Wohnungseigentümer:innen oder die Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen.
Die Solaranlage am Balkon: Ein "Balkonkraftwerk" stellt jedenfalls eine Änderung des äußeren Erscheinungsbildes der Wohnhausanlage dar. Wenden Sie sich als Mieter:in am besten im Vorhinein an Ihre:n Vermieter:in. Als Wohnungseigentümer:in besprechen Sie Ihr Vorhaben mit Ihrer Hausverwaltung.
Solaranlage am Reihenhaus
Möchten Sie auf Ihrem Reihenhaus oder einem im Wohnungseigentum stehenden Einzelgebäude eine Solaranlage zur Energiegewinnung installieren, so ist dies seit einer Novelle zum Wohnungseigentumsgesetz aus dem Jahr 2022 um einiges einfacher als früher. Die Installation gilt als so genannte "privilegierte Änderung". Sie müssen nicht die aktive Zustimmung aller Miteigentümer:innen der Reihenhausanlage einholen, sondern diese lediglich über die geplante PV-Installation informieren.
In dieser Information muss auch ein Hinweis darauf enthalten sein, dass jede:r Miteigentümer:in dem Vorhaben innerhalb von zwei Monaten widersprechen kann. Erfolgt kein Widerspruch, so ist das Vorhaben automatisch genehmigt.
Ihre Finanzierung
Die Investitionssumme für Ihre PV-Anlage werden Sie – trotz staatlicher Förderung - in der Regel nicht aus dem laufenden Haushaltsbudget aufbringen können. Informieren Sie sich in Ihrer Raiffeisenbank Region Villach darüber, welche Finanzierungsangebote es für Ihr Vorhaben gibt. Naheliegend ist etwa eine Raiffeisen Bausparfinanzierung.
Der Ausbau der Sonnenenergie ist auch dem Staat ein wesentliches Anliegen. Seit Beginn dieses Jahres wurde die Förderung auf neue Beine gestellt. Die Förderung erfolgt automatisch durch die Mehrwertsteuer-Befreiung auf die Lieferung und die Installation von Photovoltaik-Anlagen.
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