So kommen Sie zu Ihrem Geld!
Mit dem Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmer wurde von der Bundesregierung ein weiteres Förderprogramm beschlossen, welches die österreichische Wirtschaft in der Energiekrise unterstützen soll.
Förderung in Zeiten der Energiekrise
Der Energiekostenzuschuss 2, kurz EKZ 2, wurde aufgrund der stark ansteigenden Energiekosten als Teil des Anti-Teuerungspakets eingeführt. Er soll die Stabilität und Sicherheit der österreichischen Wirtschaft stärken. Energieintensive Unternehmen werden für das Jahr 2023 mit Zuschüssen von 3.000 bis zu 150 Millionen Euro unterstützt, um die Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie zu minimieren. Der Zuschuss wird in fünf Förderstufen unterteilt, wobei die meisten Unternehmen in Stufe 1 und 2 fallen.
Um Anwärter für den EKZ 2 zu sein, müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden:
- Steuerliches Wohlverhalten
- in den letzten fünf Jahren keine Finanzstrafe sowie keine Hinzurechnung
- keinen Sitz in einem unkooperativen Staat gemäß der EU-Liste
- in den letzten drei Jahren keine Änderung der Bemessungsgrundlage
- Beschäftigungsgarantie: Diese Vereinbarung (zum Schutz von Angestellten, die in Falle eines Auftragsmangels, einen bestimmten Mindestlohn regelt) wird analog zur deutschen Regelung (bis Ende 2024) vorausgesetzt.
Von dieser Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, welche gemäß volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung als staatliche Einheit gelten, energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen sowie Unternehmer aus dem Bereich Banken- und Finanzierungswesen.
Der Förderungszeitraum des Energieverbrauchs gilt vom 1.1.2023 bis zum 31.12.2023. Als Unternehmer können Sie in diesem Zeitraum den Zuschuss beantragen, welcher sich an den voraussichtlich anfallenden Energiekosten für 2023 orientiert. Es gilt das Prinzip "First come – First serve"! Informieren Sie sich also rechtzeitig und starten Sie Ihren Antrag! Der Antrag wird über die Onlineplattform des aws gestellt.
Nähere Informationen zum Energiekostenzuschuss 2 finden Sie hier.