Sie stehen jetzt vor einem neuen Abschnitt in Ihrem Leben. Damit Sie diesen auch in vollen Zügen genießen können, machen Sie sich frühzeitig Gedanken, was alles rund um die Praxisaufgabe zu tun sein wird.
Praxisaufgabe
Beginnen Sie frühzeitig sich mit der Frage "Was passiert nach der Pensionierung?" zu beschäftigen. So vermeiden Sie nicht nur einen möglichen "Pensionsschock", sondern haben auch steuerlich die Nase vorn. Ihre Raiffeisenbank freut sich, Sie in Ihrem neuen Lebensabschnitt zu begleiten und bei der persönlichen Vorsorgeplanung und Optimierung Ihrer Vermögensweitergabe zu unterstützen.
Das Raiffeisen Immobilien 55plus Ärzt:innenservice
Eventuell überlegen Sie, nach Praxisübergabe auch örtlich zu neuen Ufern aufzubrechen.
Das 55plus Ärzt:innenservice unterstützt Sie hierbei durch einen individuellen Immobilien-Check. Dadurch erhalten Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage über alle Möglichkeiten: Verkauf, Vermietung, Umbau, Suche nach einem neuen Zuhause…
Was ist steuerlich zu beachten?
Nützen Sie bei Betriebsaufgabe eine der drei möglichen Varianten, um Steuern zu sparen (nur möglich, wenn der Betrieb nicht gegen Rente veräußert wurde):
- Freibetrag: 7.300 EUR
- Verteilung des Veräußerungsgewinnes auf drei Jahre, wenn die Ordination seit mehr als sieben Jahren bestanden hat.
- Der halbe Durchschnittssteuersatz für den Übergangsgewinn und den Aufgabegewinn kommt zum Tragen, wenn das 60. Lebensjahr vollendet und die Erwerbstätigkeit eingestellt wurde.
Sprechen Sie so früh wie möglich mit Ihrem:Ihrer Steuerberater:in und lassen Sie sich über die bestmögliche Variante beraten.
Was passiert mit Ihren Mitarbeiter:innen?
- Eine Möglichkeit ist die Übernahme durch Ihren:Ihre Nachfolger:in. In diesem Fall ist das AVRAG (Arbeitsverfassungsrechtsanpassungsgesetz) zu beachten.
- Findet kein Übergang der Mitarbeiter:innen auf den:die Nachfolger:in statt, ist eine rechtzeitige Kündigung unabdingbar. Die Kündigungsfrist richtet sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
- Ein weiteres wichtiges Thema ist natürlich die Abfertigungszahlung.
- Einstellung vor dem 01.01.2003 – Mitarbeiter:innen haben Anspruch auf eine Abfertigungszahlung, deren Höhe sich nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit richtet.
- Einstellung ab dem 01.01.2003 – Ansprüche ausgelagert in Abfertigungsvorsorgekasse – bei Kündigung fällt nichts mehr an.
Welche Verträge sind zu kündigen?
- Kündigung der Kassenverträge – Sie können jeweils zum Quartalsende kündigen, allerdings mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
- Den:die Nachfolger:in kann man sich nicht mehr wie früher aussuchen. Es kann der:die Nächste in der Reihung die Verträge übernehmen. Mit diesem:dieser müssen Sie sich auch über einen Preis für Ihre Ordination einigen.
- Übergabe der Patient:innenkartei: Für die Kartei ist jetzt Ihr:e Nachfolger:in verantwortlich. Er:sie muss diese aufbewahren und trägt dafür die Haftung.
- Meldung an die Standesvertretung
- Niederlegung der Berufsberechtigung
- Kündigung Telefon
- Kündigung von diversen Versicherungen
- Mietverträge
Werden die Räumlichkeiten übergeben?
- Übergabe der Räumlichkeiten an den:die Nachfolger:in: Überprüfen Sie den Mietvertrag und die rechtlichen Voraussetzungen.
- Übernahme der Räumlichkeiten in das Privatvermögen: In diesem Fall können Sie von einem "Steuerzuckerl" profitieren, wenn Sie bei Betriebsaufgabe das 60. Lebensjahr vollendet haben und Ihre Erwerbstätigkeit einstellen.
Wie können Sie Ihre Vermögenswerte bestmöglich erhalten bzw. weitergeben?
Finanzielle Vorsorge und Absicherung der eigenen Person, aber auch der Familie, sind seit jeher ein Grundbedürfnis des Menschen. Viele haben sich im Laufe des Lebens einen kleinen oder auch größeren Wohlstand erarbeitet. Den meisten Menschen ist es naturgemäß wichtig, dass diese Vermögenswerte auch für die nachkommenden Generationen erhalten bleiben.
Ihr:e Raiffeisenberater:in steht Ihnen bei dem Thema Vermögensweitergabe gerne als Ansprechpartner:in zur Seite. Individuelle und diskrete Beratung wird bei Ihrer Raiffeisenbank großgeschrieben. Ihr:e Raiffeisenberater:in nimmt sich gerne Zeit für Sie und zeigt Ihnen, wie Sie Ihre Vermögensstruktur nach Ihren Wünschen für die Zukunft sowie unter dem Aspekt der Vererbbarkeit am besten gestalten.
Die Bankberatung zur Vermögensweitergabe
- gibt einen Überblick zum Erbrecht,
- erörtert die Familiensituation und stellt die gesetzliche Erbfolge dar und
- berät über Möglichkeiten der Vermögensumschichtung auf Basis Ihrer Wünsche und Ziele für die Zukunft und Ihren Ruhestand (Immobilien und Wohnen, Erfüllung von Kaufwünschen, Geldanlage, Vorsorge und Absicherung)
Die rechtliche Beratung durch einen:eine Notar:in kann dabei jedoch nicht ersetzt werden.