„So sichere ich mich beim Export gegen Produktions- und Zahlungsausfallsrisiken ab.“
Raiffeisen Exportabsicherung
Raiffeisen bietet Ihnen den optimalen Mix an Absicherungsinstrumenten für Ihr individuelles Risikoprofil. Holen Sie sich die wesentlichsten Informationen zu Akkreditiven und Garantien.
Dokumenten- und Garantiegeschäft
Akkreditive und Garantien stellen einen wirkungsvollen Schutz für Käufer und Verkäufer dar. Raiffeisen unterstützt Ihr Unternehmen bei der Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten sowie bei deren Abwicklung.
Das Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist die Verpflichtung einer Bank, im Auftrag des Importeurs bzw. Auftraggebers dem Exporteur bzw. Begünstigten bei fristgerechter Vorlage konformer Dokumente einen bestimmten Betrag sofort (Sicht) oder zu einem festgelegten späteren Zeitpunkt (hinausgeschobene Zahlung) zu zahlen.
Bei einem bestätigten Akkreditiv fügt die Bank des Exporteurs bzw. Begünstigten ihr Zahlungsversprechen hinzu und hat dieses unabhängig von der Zahlungsfähigkeit oder Zahlungwilligkeit der Bank des Importeurs bzw. Auftraggebers zu erfüllen.
Importakkreditive werden eingesetzt, wenn ein Importeur sicherstellen will, dass er die Lieferung/Leistung nur dann bezahlen muss, wenn aufgrund akkreditivkonformer Dokumente bewiesen ist, dass die Lieferung/Leistung erfolgt ist.
Exportakkreditive kommen zum Einsatz, wenn noch kein Vertrauensverhältnis zum Vertragspartner besteht oder in ein wirtschaftlich bzw. politisch risikoreiches Land geliefert wird. Mit Einlangen eines Exportakkreditivs verfügt der Exporteur über die Sicherstellung der Zahlung durch die Haftung der eröffnenden Bank, wenn er akkreditivkonforme Dokumente fristgerecht unter dem Akkreditiv einreicht.
Die Vorteile eines Akkreditivs für Sie als Exporteur
- Unabhängigkeit von der Kreditwürdigkeit des Importeurs durch Erhalt eines unwiderruflichen Versprechens der eröffnenden Bank, bei fristgerechter Erfüllung der Akkreditivbedingungen Zahlung zu leisten
- Unabhängigkeit von der Bonität der eröffnenden Bank bzw. des Importlandes durch Erhalt der Bestätigung des Akkreditivs durch Ihre Hausbank
- Eigenständiges Zahlungsversprechen Ihrer Hausbank durch Bestätigung Ihres Exportakkreditivs vor Liefer- bzw. Produktionsbeginn
- Nach Aufnahme akkreditivkonformer Dokumente erfolgt die Zahlung zum im Akkreditiv vereinbarten Zeitpunkt (bei Sicht bzw. Fälligkeit)
- Hohe Zahlungssicherheit
- International gebräuchliche Richtlinien
- Rasche Abwicklung
- Über das Akkreditiv kann der Exporteur seinem Käufer einen Lieferantenkredit einräumen (Akkreditive mit Zahlungsaufschub, wobei der Zeitraum im Akkreditiv festgelegt ist) und die entstandene Forderung seiner Hausbank (regresslos) verkaufen – sprich vor Fälligkeit zu Geld machen.
Inkasso
Das Dokumenteninkasso ist eine Form der Zahlungsabwicklung im internationalen Handel, der zumeist ein Warengeschäft zugrunde liegt. Der Exporteur führt die Warenlieferung durch und übermittelt die entsprechenden Dokumente (z. B. Rechnung, Transportnachweis, Versicherungsnachweis usw.) an seine Bank zum Inkasso. Diese werden von ihr an die Bank des Importeurs mit der Weisung weitergeleitet, die Dokumente nur gegen Zahlung (documents against payment/DAP bzw. CAD) oder Akzeptierung (documents against acceptance/DAA) auszufolgen. Alle beteiligten Banken fungieren als Treuhänder und übernehmen beim Dokumenteninkasso keine Haftung für die Einlösung der Dokumente.
Bankgarantien
Geht man vertragliche Verpflichtungen ein, ist es sinnvoll, diese durch eine Bankgarantie besichern zu lassen. Zu Ihrem Schutz – und zum Schutz Ihres Kunden.
Die Raiffeisen Bankengruppe unterstützt Ihr Unternehmen bei der Formulierung bzw. Überprüfung von Garantietexten sowie deren Abwicklung.
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