Familienbonus
©Natee Meepian - stock.adobe.com
Die Unterstützung zur Verwirklichung unserer Wohnträume

„Die Raiffeisenberater wissen, welche Förderungen für unser Wohnbauvorhaben zur Verfügung stehen."

Förderungen fürs Bauen & Wohnen

Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund, Ländern und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können.

 

Wer bekommt eine Wohnbauförderung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

  • Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
  • Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Förderungswürdigkeit des Objektes
  • Begründung des Hauptwohnsitzes

Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?

  • Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
  • Annuitätenzuschüsse: Dabei gibt es Zuschüsse zur Rückzahlung von Bauspar- oder Bankdarlehen.
  • Individuelle Wohnbeihilfe
  • Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse

Förderungen Wien

Förderungen Niederösterreich

Möchten Sie Ihre laufenden Kosten reduzieren?

Sie ersparen sich Zeit und Amtswege mit der richtigen Beratung.
Ihr WohnBerater in Ihrer Raiffeisenbank hilft Ihnen die Antragsformulare auszufüllen und reicht diese bei den zuständigen Behördern für Sie ein.

kostenloser fördercheck

Sie planen Ihre Wohnsituation zu verändern und wissen nicht, ob Sie dafür eine Förderung erhalten? Dann machen Sie den Raiffeisen-Fördercheck! Nennen Sie uns die Eckdaten Ihres Vorhabens und wir sagen Ihnen, welche Förderungen Sie in Anspruch nehmen können. Vollkommen unverbindlich und kostenlos!

Familie
©wildworx - stock.adobe.com

Die Grundsätze der WOHNBAUFÖRDERUNG

Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben:

  • Energiespargedanke spielt eine wesentliche Rolle: wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld
  • Familien werden besonders gefördert
  • soziale Bedürftigkeit ist entscheidend bei der Zuerkennung der Förderungen
  • Obergrenze in Bezug auf die Höhe des Jahreseinkommens des Haushalts: je nach Bundesland wird das Brutto- oder Nettojahreseinkommen des Vorjahres herangezogen, nicht hinzugerechnet wird im Regelfall der Bezug von Familienbeihilfe und Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen können normalerweise zum Abzug gebracht werden
Glückliche Familie im Garten laufend
Holen Sie sich gleich Ihren Informationsvorsprung!

Sichern Sie sich jetzt ihren Informationsvorsprung in Wohnen, Bauen und Sanieren mit den Raiffeisen Wohntipps.