Rechtliches

Mit dem Aufruf und/oder der Nutzung der Informationen, Dienste, Linkverknüpfungen, Funktionen, Anwendungen oder Programme (im Folgenden zusammen "Inhalte") dieser Website unterwirft sich der Benutzer den nachstehenden Bedingungen.

Der automatische Informationsaustausch soll dabei helfen, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung und Steuerflucht zu bekämpfen.

Das Vertrauen unserer Kunden ist unser wertvollstes Gut! Wir sind daher stets bemüht, Sie in allen Belangen des Bankgeschäftes bestmöglich zu betreuen. Sollten Sie dennoch Grund für eine Beschwerde sehen, werden wir Ihrer Beschwerde umgehend nachgehen

Wir verwenden die im Folgenden genannten Prospekte für diverse öffentliche Angebote von Wertpapieren mit Zustimmung der jeweiligen Emittenten und gemäß den Bedingungen an die diese Zustimmung gebunden ist. Die Prospekte samt etwaigen Nachträgen bzw.  die gegebenenfalls separaten Zustimmungserklärungen sind auf den u.a. verlinkten Websites der jeweiligen Emittenten abrufbar.
Bei Basisprospekten gilt die Zustimmungserklärung im Regelfall für alle öffentlichen Angebote unter dem jeweiligen Basisprospekt.
Im Fall von Einzelprospekten gilt die Zustimmungserklärung für die jeweilige spezifische Emission, deren ISIN nachfolgend angegeben ist.

Offenlegung gemäß Artikel 431 bis 455 CRR

     

Offenlegung gemäß § 65a BWG

Gemäß § 65a Bankwesengesetz haben Kreditinstitute folgende Informationen betreffend Corporate Governance und Vergütung zu veröffentlichen

     

Offenlegung von Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Weitergabe von Finanzanalysen (Offenlegung gem. Verordnung (EU) 2016/958)

Mitglieder der Raiffeisenbankengruppe Niederösterreich-Wien geben von Dritten erstellte Finanzanalysen weiter. Deshalb legen wir alle etwaigen Interessen und Interessenkonflikte im Hinblick auf alle Finanzinstrumente oder Emittenten, die Gegenstand einer von uns ausgehändigten Finanzanalyse sind, offen:

Derzeit bestehen keine diesbezüglichen Interessenkonflikte.

Die Weitergabe von von Dritten erstellten Finanzanalysen erfolgt stets ungekürzt und unverändert. Die interne Weitergabe an Anlageberater erfolgt durch eine zentrale Stelle, die von anderen Abteilungen durch Informationsschranken getrennt ist. Die Vergütung der Personen, die Finanzanalysen intern und an Kunden weitergeben, ist nicht unmittelbar an Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, gebunden. Diese Personen haben Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, vor ihrer öffentlichen Emission weder direkt noch indirekt erhalten oder bezogen.

Hier finden Sie neben Pflichtveröffentlichungen zur Nachhandelstransparenz eine Übersicht der Einschränkungen (Restriktionen) bei der Auftragserteilung.

MITWIRKUNGSPOLITIK GEMÄß PARAGRAPH 185 BÖRSEGESETZ INKLUSIVE DER GRUNDSÄTZE ZUR AUSÜBUNG VON AKTIEN-STIMMRECHTEN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG

Betreffend unsere Raiffeisen Vermögensverwaltung, die wir in Kooperation mit der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH anbieten, möchten wir über unsere Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt informieren:

Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.

Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH

 

Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.

Bei der digitalen Vermögensverwaltung WILL werden Fondsanteilscheine für das Kundenportfolio erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.

Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH

 

Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik  gemäß Paragraph 185, Absatz 1, Ziffer 2, Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.

Die Richtlinie 2014/59 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen wurde in Österreich insbesondere durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken umgesetzt (BASag). Hier finden Sie zusammengefasst die wesentlichen Informationen dazu.