Worauf Sie als Versicherungsnehmer achten sollten
Um einen Anspruch aus Ihrer Versicherung geltend machen zu können, müssen Sie natürlich die Prämien fristgerecht bezahlen. Welche weiteren "Pflichten" gibt es, die Sie als Versicherungsnehmer beachten müssen?
So verhalten Sie sich im Schadenfall
- Erstatten Sie unverzüglich Anzeige, wenn Sie einen Schaden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub erleiden. Lassen Sie sich die Anzeige bestätigen.
- Legen Sie eine Liste der Gegenstände und Wertsachen an, die zerstört oder beschädigt wurden bzw. abhandengekommen sind. Dokumentieren Sie allenfalls den Schaden mittels Foto.
- Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die "Abwendung und Minderung" des Schadens zu sorgen. Tun Sie das aber nicht nach eigenem Gutdünken, sondern holen Sie dazu die Anweisungen Ihrer Versicherers ein.
Über Risikoänderungen informieren
Schon beim Abschluss einer Versicherung sollten Sie alle Karten auf den Tisch legen: "Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen", heißt es dazu im Versicherungsvertragsgesetz.
Während der Laufzeit der Polizze sind Sie dazu angehalten, Ihren Versicherer von allfälligen Risikoänderungen (Beispiel: Zubauten zu Ihrem Haus, …), von der Auflassung oder Verminderung von Sicherungen und von Änderungen von Gefahrenumständen zu informieren. Informieren Sie Ihre Versicherung auch, wenn Sie den versicherten Gegenstand verkaufen.
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