Worauf Sie als Versicherungsnehmer achten sollten

Um einen Anspruch aus Ihrer Versicherung geltend machen zu können, müssen Sie natürlich die Prämien fristgerecht bezahlen. Welche weiteren "Pflichten" gibt es, die Sie als Versicherungsnehmer beachten müssen?

Einbrecher bricht Eingangstür mit Eisen auf
©135pixels - stock.adobe.com

So verhalten Sie sich im Schadenfall

  • Erstatten Sie unverzüglich Anzeige, wenn Sie einen Schaden durch Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl oder Raub erleiden. Lassen Sie sich die Anzeige bestätigen.
  • Legen Sie eine Liste der Gegenstände und Wertsachen an, die zerstört oder beschädigt wurden bzw. abhandengekommen sind. Dokumentieren Sie allenfalls den Schaden mittels Foto.
  • Laut Versicherungsvertragsgesetz sind Sie verpflichtet, nach Möglichkeit für die "Abwendung und Minderung" des Schadens zu sorgen. Tun Sie das aber nicht nach eigenem Gutdünken, sondern holen Sie dazu die Anweisungen Ihrer Versicherers ein.
Lächelnde Senioren beim Beratungsgespräch
©contrastwerkstatt - stock.adobe.com

Über Risikoänderungen informieren

Schon beim Abschluss einer Versicherung sollten Sie alle Karten auf den Tisch legen: "Der Versicherungsnehmer hat beim Abschluss des Vertrages alle ihm bekannten Umstände, die für die Übernahme der Gefahr erheblich sind, dem Versicherer anzuzeigen", heißt es dazu im Versicherungsvertragsgesetz. 

Während der Laufzeit der Polizze sind Sie dazu angehalten, Ihren Versicherer von allfälligen Risikoänderungen (Beispiel: Zubauten zu Ihrem Haus, …), von der Auflassung oder Verminderung von Sicherungen und von Änderungen von Gefahrenumständen zu informieren. Informieren Sie Ihre Versicherung auch, wenn Sie den versicherten Gegenstand verkaufen.

Grobe Fahrlässigkeit vermeiden

"Der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt", heißt es im Versicherungsvertragsgesetz. Die Raiffeisen Versicherung bietet hierbei bei der Wohnungs- und Eigenheimversicherung eine zusätzliche Absicherung an: Sie können Ihren Versicherungsschutz um den Baustein "Grobe Fahrlässigkeit" erweitern. Dann wird bei Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser auch bei grober Fahrlässigkeit bis zu 100 Prozent der Versicherungsleistung erbracht.