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Vermögen richtig erben, vererben und schenken

Gerade weil die Vermögensweitergabe mit sehr persönlichen Fragestellungen verbunden ist, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen.

Erben, vererben und schenken

Planen Sie Ihre Vermögensweitergabe sorgfältig und durchdacht. Sie beginnt im ersten Schritt mit Information. Vermögen selbstbestimmt und verantwortungsvoll weiterzugeben, ermöglicht Menschen, die Ihnen nahestehen, finanziell abzusichern.

Erstinformationen

Nutzen Sie unsere Broschüre für eine erste Übersicht zur Planung Ihrer Vermögensübergabe, gesetzliche Erbfolge, Testament und vieles mehr.

Kompetente Beratung

In einem persönlichen Gespräch finden Sie gemeinsam mit Ihrem Raiffeisenberater individuelle Lösungen zum Erhalt und Wachstum Ihrer Vermögenswerte. 

Zusätzliche Unterstützung

Raiffeisen verfügt über ein Netzwerk an qualifizierten Partnern, die Ihnen für rechtskundliche Auskünfte zur Verfügung stehen. Wir stellen gerne den Kontakt her.

„DIE VERMÖGENSWEITERGABE WILL GEPLANT SEIN“

Wie gibt man sein Vermögen richtig weiter? Im Interview spricht Vorstandsdirektor Dr. Martin Hauer über den praktischen Ratgeber „VERMÖGENSWEITERGABE RICHTIG PLANEN – EIN  PRAKTISCHER RATGEBER“ von „Raiffeisen“ und die individuelle Unterstützung für Kundinnen und Kunden bei diesem Thema.

Es ist etwas, das gerne aufgeschoben wird – dabei betrifft es wirklich jeden: die rechtzeitige Vorsorge für den Ablebensfall. Wer sein hart Erspartes in guten Händen wissen möchte, der sollte sich besser früher als später darüber Gedanken machen. Unsere Broschüre „Vermögensweitergabe richtig planen“ hilft Kundinnen und Kunden entsprechend dabei, einen ersten Überblick zu erhalten. Denn die Raiffeisenbank, so Vorstand Martin Hauer, versteht sich als Begleiter unserer Kundinnen und Kunden - und das in allen Lebenslagen.

Dr. Martin Hauer

In drei Schritten zur Planung der Vermögensweitergabe

1. Erstinformation holen

Informieren Sie sich über die Möglichkeiten Ihrer Vermögensweitergabe.

2. Termin vereinbaren

Vereinbaren Sie gleich online Ihren Termin bei Ihrem Raiffeisenberater.

3. Beraten lassen

Planen Sie gemeinsam mit unseren Experten Ihr Testament.

Häufige Fragen zur Vermögensweitergabe

Eine pauschale Beantwortung ist eher schwierig, da jeder Fall sehr individuell ist. Möchten Sie Ihren Nachkommen schon in der Lebenszeit bald etwas zukommen lassen, bietet sich eine Schenkung an. Beachten Sie aber, dass Sie Ihren Lebensabend trotzdem noch finanzieren können. Daher ist es sinnvoll, ein gesundes Mittelmaß zwischen Schenkung und Vererbung zu finden.

Besteht ein Erbvertrag oder Testament haben diese Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Für das Erbe und die damit verbundenen Verfahren gelten also die Bestimmungen in den Dokumenten. Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn keine oder nur teilweise eine Verfügung über das Vermögen getroffen wurde.

In einem Testament können unter anderem diese Punkte vererbt werden: Alle bankfähigen Werte (z.B. Bargeld, Kontoguthaben oder Sparbücher), Forderungen, Gold, Schmuck, Möbel, Kunst und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Patentrechte und Lizenzen sowie Unternehmen, Unternehmensanteile und Immobilien aller Art.