Gerade weil die Vermögensweitergabe mit sehr persönlichen Fragestellungen verbunden ist, sollte man sich rechtzeitig Gedanken darüber machen.
Erben, vererben und schenken
Planen Sie Ihre Vermögensweitergabe sorgfältig und durchdacht. Sie beginnt im ersten Schritt mit Information. Vermögen selbstbestimmt und verantwortungsvoll weiterzugeben, ermöglicht Menschen, die Ihnen nahestehen, finanziell abzusichern.
„DIE VERMÖGENSWEITERGABE WILL GEPLANT SEIN“
Wie gibt man sein Vermögen richtig weiter? Im Interview spricht Vorstandsdirektor Dr. Martin Hauer über den praktischen Ratgeber „VERMÖGENSWEITERGABE RICHTIG PLANEN – EIN PRAKTISCHER RATGEBER“ von „Raiffeisen“ und die individuelle Unterstützung für Kundinnen und Kunden bei diesem Thema.
Es ist etwas, das gerne aufgeschoben wird – dabei betrifft es wirklich jeden: die rechtzeitige Vorsorge für den Ablebensfall. Wer sein hart Erspartes in guten Händen wissen möchte, der sollte sich besser früher als später darüber Gedanken machen. Unsere Broschüre „Vermögensweitergabe richtig planen“ hilft Kundinnen und Kunden entsprechend dabei, einen ersten Überblick zu erhalten. Denn die Raiffeisenbank, so Vorstand Martin Hauer, versteht sich als Begleiter unserer Kundinnen und Kunden - und das in allen Lebenslagen.
In drei Schritten zur Planung der Vermögensweitergabe
Häufige Fragen zur Vermögensweitergabe
WAS IST BESSER, VERERBEN ODER SCHENKEN?
Eine pauschale Beantwortung ist eher schwierig, da jeder Fall sehr individuell ist. Möchten Sie Ihren Nachkommen schon in der Lebenszeit bald etwas zukommen lassen, bietet sich eine Schenkung an. Beachten Sie aber, dass Sie Ihren Lebensabend trotzdem noch finanzieren können. Daher ist es sinnvoll, ein gesundes Mittelmaß zwischen Schenkung und Vererbung zu finden.
WIE WIRKT SICH DAS TESTAMENT AUF DIE GESETZLICHE ERBFOLGE AUS?
Besteht ein Erbvertrag oder Testament haben diese Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge. Für das Erbe und die damit verbundenen Verfahren gelten also die Bestimmungen in den Dokumenten. Die gesetzliche Erbfolge tritt nur dann ein, wenn keine oder nur teilweise eine Verfügung über das Vermögen getroffen wurde.
WAS IST VERERBBAR?
In einem Testament können unter anderem diese Punkte vererbt werden: Alle bankfähigen Werte (z.B. Bargeld, Kontoguthaben oder Sparbücher), Forderungen, Gold, Schmuck, Möbel, Kunst und Antiquitäten, Kraftfahrzeuge, Boote, Flugzeuge, Patentrechte und Lizenzen sowie Unternehmen, Unternehmensanteile und Immobilien aller Art.