AGB & Impressum
Angaben gemäß § 5 e-commerce Gesetz
Anbieter
Raiffeisenbank Aist eGen
Innovationsplatz 2
4224 Wartberg ob der Aist
Telefon: +43 7236 23 17 0
Fax: +43 7236 23 17 30
E-Mail: office@raiffeisen-aist.at
Internet: www.raiffeisen-ooe.at/aist
Firmenbuchnummer
78388b beim Landesgericht Linz
OeNB Identnummer
261734
Rechtsform: eGen
Sitz in
politischer Gemeinde Pregarten
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
ATU23408006
BIC (SWIFT)
RZOOAT2L460
FATCA GIIN
53WRGT.99999.SL.040
Versicherungsagent im Nebengewerbe
GISA-Zahl: 27509166
Agenturverhältnisse: Oberösterreichische Versicherung AG, UNIQA Österreich Versicherungen AG, Österreichische Hagelversicherung VVaG
Diese Eintragung kann unter www.gisa.gv.at/versicherungsvermittlerregister eingesehen werden.
Mitgliedschaft
Wirtschaftskammer Oberösterreich, Sektion Banken und Versicherungen
Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Vorschriften
Als Kreditinstitut unterliegt die Raiffeisenbank der behördlichen Aufsicht des Bundesministerium für Finanzen, der Österreichischen Nationalbank sowie der Finanzmarktaufsicht sowie den gesetzlichen Vorschriften insbesondere des österreichischen Bankwesengesetzes und des Wertpapieraufsichtsgesetzes. Diese Vorschriften finden Sie unter www.ris.bka.gv.at
Offenlegung von Interessenskonflikten im Zusammenhang mit der Weitergabe von Finanzanalysen (Offenlegung gem. Verordnung (EU) 2016/958)
Mitglieder der Raiffeisenbankengruppe OÖ geben von Dritten erstellte Finanzanalysen weiter. Deshalb legen wir alle etwaigen Interessen und Interessenkonflikte im Hinblick auf alle Finanzinstrumente oder Emittenten, die Gegenstand einer von uns ausgehändigten Finanzanalyse sind, offen:
Die RLB OÖ hält direkt oder indirekt Anteile von über 5 % des gesamten emittierten Aktienkapitals oder Stimmrechte bezüglich folgender Titel:
- Raiffeisen Bank International AG
- voestalpine AG
- AMAG Austria Metall AG
Die Weitergabe von von Dritten erstellten Finanzanalysen erfolgt stets ungekürzt und unverändert. Die interne Weitergabe an Anlageberater erfolgt durch eine zentrale Stelle, die von anderen Abteilungen durch Informationsschranken getrennt ist. Die Vergütung der Personen, die Finanzanalysen intern und an Kunden weitergeben, ist nicht unmittelbar an Geschäfte mit Finanzinstrumenten, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, gebunden. Diese Personen haben Finanzinstrumente, die Gegenstand der Finanzanalysen sind, vor ihrer öffentlichen Emission weder direkt noch indirekt erhalten oder bezogen.
Detailinformationen zu den AGB, Wertpapieraufsichtsgesetz, Offenlegungen und Einlagensicherung (PDF-Dokumente und CSV-Dateien)
Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen von Raiffeisen Oberösterreich, Fassung Oktober 2022
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Besondere Bedingungen für Debitkarten
- Bedingungen für Electronic Banking-Leistungen (Internetbanking und ELBA business)
Detailinformationen zum Wertpapieraufsichtsgesetz (MiFID)
Allgemeine Informationen zum Anlagegeschäft
Risikohinweise für erweiterte Veranlagungsgeschäfte und Devisentermingeschäfte
Offenlegung gemäß Artikel 431 - 455 Verordnung (EU) Nr. 575/2013
Offenlegungspflichten lt. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA)
Offenlegung gemäß § 65a BWG
Information über die erreichte Ausführungsqualität von Kundenorders gemäß § 64 Abs 2 WAG 2018
Auswertung der 5 Handelsplätze je Kategorie von Finanzinstrumenten, auf denen Kundenaufträge ausgeführt wurden und die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind:
GRUNDSÄTZE ZUR AUSÜBUNG VON AKTIEN-STIMMRECHTEN BEI DER VERMÖGENSVERWALTUNG (MITWIRKUNGSPOLITIK GEMÄß §185 BÖRSEG)
In Bezug auf unsere Produkte zur Vermögensverwaltung informieren wir Sie über die jeweilige Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten wie folgt:
WILL - Digitale Vermögensverwaltung
Bei unserer Digitalen Vermögensverwaltung WILL werden ausschließlich Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben. Allfällige Mitwirkungsmöglichkeiten aus dem Halten von Aktien stehen somit den Verwaltungsgesellschaften der jeweiligen Fonds und nicht der Raiffeisenbank zu. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, wird die von der Verwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung berücksichtigt. Kommen Fonds der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. veröffentlichte Mitwirkungspolitik.
https://www.kepler.at/de/service/
Raiffeisen Vermögensverwaltung
Diese Vermögensverwaltungsverträge sehen keine ausdrückliche Ermächtigung für die Raiffeisenbank vor, die mit dem Aktienbestand des Portfolios verbundenen Stimmrechte auszuüben. Daher kann weder die Raiffeisenbank noch die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH, an die die Vermögensverwaltung ausgelagert wurde, Stimmrechte der sich im Portfolio des Kunden befindlichen Aktien ausüben.
Werden für das Portfolio des Kunden Fondsanteilscheine erworben, ist üblicherweise die Verwaltungsgesellschaft des jeweiligen Fonds berechtigt, die im Fondsvermögen befindlichen Stimmrechte aus dem Aktienbestand auszuüben. Bei der Entscheidung, welche Fondsanteilscheine für das Portfolio des Kunden erworben werden, berücksichtigt die Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH auch eine von der Fondsverwaltungsgesellschaft veröffentlichte Mitwirkungspolitik hinsichtlich der Stimmrechtsausübung. Kommen Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH zum Einsatz, so gilt die auf der Homepage der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH veröffentlichte Mitwirkungspolitik.
https://www.rcm.at/corporategovernance
Diese Mitwirkungspolitik der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH gilt auch für den Aktienbestand des Portfolios, sofern die betreffende Aktie in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten ist, was regelmäßig zutrifft. Dies betrifft folgende Themen: Überwachung der Gesellschaft, Dialoge mit der Gesellschaft, Zusammenarbeit mit anderen Aktionären, Kommunikation mit anderen Interessenträgern der Aktiengesellschaft, Umgang mit Interessenkonflikten im Zusammenhang mit der Mitwirkung. Für Aktien des Portfolios, die nicht in einem Fonds der Raiffeisen Kapitalanlage-GmbH enthalten sind, sind mangels Wesentlichkeit keine besonderen Mitwirkungsmaßnahmen vorgesehen.
Die Raiffeisenbank sieht von der jährlichen Veröffentlichung der Umsetzung der Mitwirkungspolitik gemäß § 185 Abs. 1 Z 2 Börsegesetz aus den oben dargelegten Gründen ab.
Angaben nach dem österreichischen Mediengesetz
Herausgeber und Medieninhaber der Website www.raiffeisen-ooe.at/aist
Raiffeisenbank Aist eGen
Stadtplatz 17
4230 Pregarten
Geschäftsleiter: Weichselbaumer Hubert, Dir.; Matthias Tagwerker, Dipl.-Kfm. (FH), Schinnerl Karl
Vorstand: Weichselbaumer Hubert, Dir.; Matthias Tagwerker, Dipl.-Kfm. (FH) , Schinnerl Karl
Aufsichtsrat: Schmolmüller Alois, Mag.; Mayrhofer Franz Wolfgang; Leithenmayr Birgit Nina; Schaufler Andrea; Dobler Heinz, Prof. DI Dr.; Weiß Harald, Dipl.-Ing.; David Bergsmann; Kastler Andreas; Wenigwieser Heimo, MBA; Gusenbauer Florian, DI; Martin Rockenschaub; Andreas Wurm; Martin Moser; Gillhofer Friedrich; Landl Ulrike; Kaltenberger Johann, Ing.; Kathrin Schinnerl; Knoll Dietmar; Zwettler Christian; Lengauer Helga
Grundlegende inhaltliche Richtung der Homepage
- Präsentation der Raiffeisenbank
- Informationen über Produkte, Dienstleistungen und Veranstaltungen der Raiffeisenbank
- Informationen und weiterführende Links zu Produkten und Dienstleistungen der Raiffeisenbankengruppe Oberösterreich
- Informationen zum Thema Wirtschaft und aus der Region
Redaktion
Raiffeisenlandesbank Oberösterreich Aktiengesellschaft
Europaplatz 1a
A - 4020 Linz
Rechtliche Hinweise
Rechtliche Hinweise
Raiffeisen prüft und aktualisiert die Informationen auf ihren Webseiten ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Daten inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht übernommen werden. Gleiches gilt auch für alle anderen Internetseiten, auf die mit Hyperlinks verwiesen wird. Die Raiffeisen Bankengruppe Oberösterreich ist für den Inhalt der Internetseiten, die per Hyperlinks erreicht werden, nicht verantwortlich.
Zudem behält sich Raiffeisen das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.
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Informationen über die außergerichtliche Streitbeilegung
Die österreichischen Raiffeisenbanken sind stets bemüht, die Anforderungen ihrer Kunden zur vollsten Zufriedenheit zu erfüllen.
Sollte es dennoch zu Unstimmigkeiten kommen, kann sich der Kunde jederzeit an seinen Kundenberater oder an die Geschäftsleitung der Raiffeisenbank/die Beschwerdestelle der Raiffeisenbank wenden. Weiters besteht die Möglichkeit für den Kunden, sich an die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, www.bankenschlichtung.at, einer unabhängigen Einrichtung zur außergerichtlichen Bereinigung von Streitfällen, zu wenden. Die Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist für die Raiffeisenbank freiwillig. Sie entscheidet darüber im Einzelfall.
Zudem informieren wir Sie über die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (betreffend Beschwerden aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen): www.ec.europa.eu/consumers/odr
Detailinformationen zur Abwicklungsdisziplin (CSDR)
Details zu den Rechtsvorschriften:
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