Mehr Geld beim Sanierungsbonus 2023/2024

Die Energiekosten sind ein Thema, das uns allen unter den Nägeln brennt. Eine gute Dämmung Ihres Hauses ist die Voraussetzung dafür, dass für das Heizen tatsächlich weniger Energie aufgebracht werden muss. Sanierungsmaßnahmen sind aber nicht billig. Deswegen wurde von Seiten des Staates der so genannte Sanierungsbonus verlängert und die Fördersumme ausgeweitet. Nunmehr können bei Genehmigungen ab dem 1.1.2024 je nach Sanierungsart bis zu maximal EUR 42.000,- lukriert werden. 

Was bringt eine thermische Sanierung?

Durch eine effiziente Dämmung Ihres Hauses können Sie die Energiekosten fürs Heizen wesentlich senken.
 

  • Wärmedämmung Außenwände: Hier bringt eine thermische Sanierung am meisten. Denn 50 Prozent der Wärmeverluste treten an den Außenwänden auf.
  • Dämmung oberste Geschoßdecke: Die Dämmung der obersten Geschoßdecke ist, was die Kosten-Nutzen-Relation betrifft, der Spitzenreiter. Bis zu einem Viertel der Heizkosten können durch eine Dämmung eingespart werden.
  • Dämmung Kellerdecke/Kellerräume: Die Dämmung von Kellerräumen ist leicht zu bewerkstelligen. Die mögliche Heizkostenersparnis kann beachtlich sein.

Zur Finanzierung können Sie einerseits auf die staatliche Förderung dieser Maßnahmen als auch auf die passenden Wohnfinanzierungen Ihrer Raiffeisenbank Kematen-Neuhofen zurückgreifen. 

Frau zeigt auf Energieausweis

Was wird gefördert?

Mit dem Sanierungsbonus werden thermische Sanierungen für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind, gefördert. Es muss sich um umfassende Sanierungen bzw. Teilsanierungen handeln, die den Heizwärmebedarf um mindestens 40 Prozent senken.

Beispiele für förderungsmäßige Sanierungsmaßnahmen sind:

  • Dämmung der Außenwände
  • Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches
  • Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens
  • Sanierung bzw. Austausch der Fenster und Außentüren
Der Energieausweis für Einfamilienhaus, Österreich

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den Investitionskosten. Die Höhe richtet sich nach der Sanierungsart.

Insgesamt kann eine Förderung bis zu einem Maximalbetrag von

  • EUR 9.000,- bei Einzelbauteilsanierungen und
  • EUR 42.000,- bei umfassenden Sanierungen lukriert werden.

Maximal darf die Förderung 50 Prozent der förderungsfähigen Kosten ausmachen. Einen Zuschlag gibt es, wenn Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen verwendet wird. 

Die Antragstellung

  • Förderungsanträge für den Sanierungsbonus können von (Mit-)Eigentümer:innen, Bauberechtigten oder Mieter:innen eines Ein-/Zweifamilienhauses oder Reihenhauses eingereicht werden. 
  • Für Sanierungsmaßnahmen im mehrgeschossigen Wohnbau gelten eigene Bestimmungen. Förderungsanträge können hier von der Hausverwaltung im Namen von mindestens drei Wohneinheiten gestellt werden. Private Wohnungseigentümer:innen können einen Förderungsantrag bezüglich einer Einzelbauteilsanierung ihrer Fenster stellen.

Ihre Finanzierungsberatung

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