Vorsorge mit Zukunft.
Klassische Pensionsvorsorge Classic4Lifekids | Raiffeisenbank Kematen-Neuhofen
Ihrem Kind soll es gut gehen. Auch dann, wenn es bereits erwachsen ist. Mit einer Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids können Sie Ihrem Kind finanziell einen guten Start ins Leben ermöglichen und sogar den Grundstein für die Sicherung des Lebensstandards in der Pension legen. Je früher Sie mit dem Ansparen eines Vorsorgepolsters beginnen, desto mehr profitiert Ihr Kind, wenn es erwachsen ist.
Details zur Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids
Sicherheit für Ihr Kind durch …
- Garantie für erworbene Gewinnanteile:
Bereits zugeteilte Gewinnanteile sind in vollem Ausmaß garantiert und können nicht mehr verloren gehen.
- Sichere Veranlagung:
Die Klassische Pensionsvorsorge Classic4Lifekids ist eine klassische Rentenversicherung. Bei der Veranlagung wird auf Sicherheit und Rentabilität ohne spekulative Finanzgeschäfte geachtet.
- Garantie der Rentenberechnungsgrundlagen:
Die Lebenserwartung ist in den vergangenen Jahren rasant gestiegen. Dieser Trend wird sich fortsetzen, sodass künftig bei der Kalkulation einer Rente von immer mehr Jahren Rentenbezug ausgegangen werden muss. Bei gleichem Startkapital würde dies eine niedrigere Rente bedeuten. Da in der Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids die Rentenberechnungsgrundlagen des Vertragsabschlusses garantiert sind, hat die künftige Entwicklung der Lebenserwartung keinen Einfluss auf die Rentenhöhe.
Flexible Gestaltungsmöglichkeit
Zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Lebensjahr hat das versicherte Kind folgende Möglichkeiten:
- Vertrag übernehmen und als Pensionsvorsorge weiter besparen
- Vertrag übernehmen und erhöhen (bis maximal zur doppelten Prämiensumme)
- Begünstigt einen Teil des Kapitals entnehmen und den Vertrag als Pensionsvorsorge weiter besparen
- Vertrag übernehmen, bis zum 25. Geburtstag prämienfrei stellen und dann als Pensionsvorsorge weiter besparen
- Den Vertrag begünstigt auflösen und das Kapital auszahlen lassen
VORZEITIGE KÜNDIGUNG (AUSZAHLUNG VOR LAUFZEITENDE):
Insbesondere bei kurzer Laufzeit erhalten Sie in der Regel nicht die gesamten Einzahlungen zurück (aufgrund der Versicherungssteuer und der Kosten für Vertragsabschluss und Verwaltung).
Häufige Fragen zur Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids
Warum eine Klassische Pensionsvorsorge Classic4Lifekids abschließen?
Mit einer Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids legen Sie den Grundstein für eine lebenslange Pensionsvorsorge für Ihr Kind, Enkel- oder Patenkind und bieten zusätzlich eine finanzielle Starthilfe für z. B. Auto oder eigene Wohnung.
Wann ist der besten Zeitpunkt, um eine Klassische Pensionsvorsorge Classic4Lifekids abzuschließen?
Je früher Sie mit einer Klassischen Pensionsvorsorge Classic4Lifekids starten, desto größer wird der finanzielle Polster für Ihr Kind, Enkel- oder Patenkind. Also, am besten jetzt gleich damit beginnen.
Wie / Wann kann ich den Vertrag an das Kind übergeben?
Das Kind kann den Vertrag zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 25. Geburtstag übernehmen. Das funktioniert einfach mittels einer Änderungsanzeige („Versicherungsnehmer-Wechsel“) an die Versicherung, die der bisherige Versicherungsnehmer und das Kind unterfertigen. Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater in der Raiffeisenbank unterstützt Sie gerne.
Muss ich den Vertrag in jedem Fall an das Kind übergeben?
Nein, eine Übergabe an das Kind ist nicht zwingend erforderlich. Damit bleiben Ihnen als Versicherungsnehmer alle Verfügungsmöglichkeiten über den Vertrag erhalten.
Ein Basisinformationsblatt (BIB) mit den wesentlichen Anlegerinformationen ist in den OÖ Raiffeisenbanken erhältlich und unter www.versicher.at/bedingungen abrufbar.
Versicherer: Oberösterreichische Versicherung AG, Gruberstraße 32, 4020 Linz
Diese Marketingmitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und enthält kurze, überblicksartige Informationen zum Produkt. Sie stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung oder eine Empfehlung dar und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Wünsche, Bedürfnisse oder Anlageziele. Die darin enthaltenen Informationen können eine umfassende Beratung nicht ersetzen. Vollständige und verbindliche Informationen erhalten Sie von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in Form von Antragsunterlagen und Versicherungsbedingungen. Vorbehaltlich Druck- und Satzfehler.
Stand 05/2024