Firmenpension
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Pensionsvorsorge für Geschäftsführer und leitende Angestellte

Die ideale Vorsorgemöglichkeit zur Aufrechterhaltung des Lebensstandards in der Pension.

Firmenpensionszusage von Raiffeisen Region Gallneukirchen

Die direkte Pensionszusage ist eine steuerschonende Handlungsalternative, die nicht nur Versorgungslücken aufgreift, sondern auch einzelne Mitarbeiter bindet. 

Mitarbeiter binden

Betriebliche Vorsorge kann dazu beitragen, langjährige und qualifizierte Mitarbeiter an Ihr Unternehmen zu binden.

Steuern sparen

Rückstellungen für Pensionszusagen schmälern den Gewinn und wirken sich damit für Sie steuermindernd aus.

Lohnnebenkosten senken

Die Beiträge zur Firmenpension sind aus Sicht des Begünstigten völlig steuerfrei und frei von Lohnnebenkosten.

Firmenpension

Geschäftsführer und Mitarbeiter in Schlüsselpositionen sind von finanziellen Einbußen in der Pension besonders betroffen.

Die Firmenpensionszusage bildet hier die ideale Vorsorgemöglichkeit. Bei diesem attraktiven Modell wird in der Aktivzeit im Betrieb jährlich etwas für die Pension "zurückgelegt".

Neben einer Alterspension kann auch eine Berufsunfähigkeitspension sowie eine Hinterbliebenenpension zum Schutz des Begünstigten und der Familie vereinbart werden.

Vertrag als Grundlage

Grundlage ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Zusage zwischen dem Unternehmen und dem Dienstnehmer.

Das Unternehmen schließt mit dem Mitarbeiter einen Firmenpensionsvertrag ab. Für die daraus resultierende Pensionsverpflichtung kann eine steuerliche Rückstellung gebildet werden. Die Firmenpension wird mit Wertpapieren bzw. einer Lebensversicherung finanziert.

Vorteile für den Betrieb

  • Ideale Möglichkeit, eine zusätzliche Pension im Betrieb aufzubauen
  • Für einzeln ausgewählte Mitarbeiter möglich
  • Bindung wichtiger Mitarbeiter an den Betrieb und Absicherung gegenüber dem Mitbewerber
  • Attraktive Gestaltungsmöglichkeit für Geschäftsführer in der eigenen Familien-GmbH
  • Auch für Gesellschafter – Geschäftsführer bis zu 100 % Beteiligung möglich
  • Rückstellungen sind gewinnmindernd
  • Prämie für die Rückdeckungsversicherung ist Betriebsausgabe
  • Das Deckungskapital ist aktivierungspflichtig und damit Firmenvermögen
  • Hoher Verzinsungseffekt des eingesetzten Kapitals
  • Periodengerechte Finanzierung und Risikoauslagerung
  • Keine finanzielle Belastung des Betriebes in der Nachfolgegeneration

Der Dienstgeber ist Versicherungsnehmer, Prämienzahler und Begünstigter.
Der Mitarbeiter ist versicherte Person.

Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis

Bei Selbstkündigung des Mitarbeiters, fristloser Entlassung oder unbegründetem vorzeitigem Austritt erhält der Begünstigte nur einen Bruchteil der vereinbarten Firmenpension.