Miete mit Kaufoption

Besonders für junge Leute ist eine Miete mit Kaufoption eine überlegenswerte Variante. Welche Vorteile gibt es und worauf sollte man beim Mietkauf besonders achten?

Maklerin mit jungem Paar

Mietwohnungen mit Kaufoption sind geförderte Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen, die nach einer bestimmten Zeit gekauft werden können. Wesentlicher Vorteil derartiger Immobilien ist, dass Sie als Mieter:in die Wohnung vor einem allfälligen Kauf mehrere Jahre lang "probewohnen" können. Auch haben Sie völlig freie Hand, was Sie mit der Immobilie machen. Sie können die Wohnung entweder nach nach einem bestimmten Zeitraum kaufen, zurückgeben oder einfach die Miete verlängern.

 

Wann besteht die Kaufmöglichkeit?

  • Bei Mietverträgen ab dem 1. August 2019 können Sie bereits ab dem Beginn des 6. Jahres die Kaufoption ausüben. 
  • All jene, die ihren Mietvertrag vor dem 1. August 2019 abgeschlossen haben, können einen Antrag auf Übertragung ins Eigentum frühestens ab 10 Jahren stellen. 

Um den Antrag zu stellen, genügt übrigens ein einfacher Brief oder eine E-Mail an die Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft.

 

Wer kann kaufen?

Voraussetzung ist, dass Sie bei der Anmietung einen Finanzierungsbeitrag geleistet haben, der einen Teil der Grund- und Baukosten abdecken soll. Dieser Finanzierungsbeitrag wird übrigens, falls Sie die Wohnung kündigen, abzüglich eines Abschlages von einem Prozent pro Mietjahr zurückgezahlt. Er wird auch (anders als die geleisteten Mietzahlungen) bei einem allfälligen Kauf beim Kaufpreis angerechnet.

 

Wie wird der Kaufpreis berechnet?

Das Gesetz bietet den gemeinnützigen Bauvereinigungen mehrere Möglichkeiten, um den Kaufpreis zu ermitteln. Der Kaufpreis muss übrigens nicht bereits zu Vertragsabschluss festgesetzt werden.

 

Werden die Mieten auf den Kaufpreis angerechnet?

Im Unterschied etwa zum Leasing werden die geleisteten Mieten nicht auf den Kaufpreis angerechnet.

 

Mieter:in oder Eigentümer:in?

Beim Mietkauf sind Sie vorerst "nur" Mieter:in und haben nicht die Rechtsposition eines:einer Eigentümer:in – in diese Rolle gelangen Sie erst, wenn Sie die Kaufoption ausgeübt haben. Zu bedenken ist auch, ob alle oder zumindest die Mehrheit der Mieter:innen ihre Wohnungen auch wirklich kaufen. Wenn nämlich nicht, dann bleibt die gemeinnützige Bauvereinigung der Mehrheitseigentümer und hat dadurch eine dominierende Stellung.