Finanzieller Schutz für Ihre Angehörigen.
Begräbniskostenvorsorge mit Raiffeisen Region Gallneukirchen
Sie stehen mitten im Leben und doch möchten Sie für den Ernstfall alles geregelt wissen. Eine würdevolle Bestattung nach den eigenen Vorstellungen – und das, ohne die Angehörigen finanziell zu belasten. Mit der Begräbniskostenvorsorge können Sie Ihre Angehörigen finanziell entlasten.
DETAILS ZUR BEGRÄBNISKOSTENVORSORGE
Die Begräbniskostenvorsorge ist eine sichere Anlageform, die Ihre Angehörigen bis zu einer Versicherungssumme von EUR 20.000,– zur Abdeckung der Begräbniskosten entlastet. Bereits nach 3 Jahren Versicherungsdauer wird im Ablebensfall die volle vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Innerhalb der ersten drei Jahre werden die einbezahlten Prämien ohne Versicherungssteuer zurückbezahlt. Im Falle eines Unfalltodes wird sofort die gesamte Versicherungssumme fällig. Zusätzlich werden die während der Vertragslaufzeit bis zum Tod zugeteilten Gewinnanteile ausbezahlt.
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Häufige Fragen zur Begräbniskostenvorsorge
Warum eine Begräbniskostenvorsorge?
Im Todesfall sind Ihre Angehörigen nicht nur von der persönlichen Trauer, sondern auch von der finanziellen Belastung der Begräbniskosten betroffen. Mit einer Begräbniskostenvorsorge können Sie Ihre Angehörigen diesbezüglich entlasten.
Ist die Beantwortung von Gesundheitsfragen für den Abschluss einer Begräbniskostenvorsorge erforderlich?
Nein, Sie müssen keine Gesundheitsfragen beantworten.
Bereits nach 3 Versicherungsjahren wird im Ablebensfall die gesamte vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt. Davor werden die einbezahlten Netto-Prämien sowie die bis dahin angesammelten Gewinnanteile ausbezahlt.
Bei einem Unfalltod steht die gesamte Versicherungssumme sofort zur Verfügung – die Wartefrist von 3 Jahren entfällt.
Wo gilt die Begräbniskostenvorsorge?
Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
Was ist, wenn ich möchte, dass sich eine andere Person um mein Begräbnis kümmert, als bei Vertragsabschluss definiert?
Die Versicherungsleistung erfolgt immer an die im Versicherungsvertrag als bezugsberechtigt genannte Person. Sie können jederzeit eine andere Person bekanntgeben. Bitte unbedingt mit vollem Namen und Geburtsdatum eindeutig definieren, wen Sie als bezugsberechtigte Person haben wollen.
Versicherer: Oberösterreichische Versicherung AG, Gruberstraße 32, 4020 Linz
Diese Marketingmitteilung wurde ausschließlich zu Informationszwecken erstellt und enthält kurze, überblicksartige Informationen zum Produkt. Sie stellt weder ein Angebot, noch eine Aufforderung oder eine Empfehlung dar und berücksichtigt nicht Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse. Die darin enthaltenen Informationen können eine umfassende Beratung nicht ersetzen. Vollständige und verbindliche Informationen erhalten Sie von Ihrer Beraterin / Ihrem Berater in Form von Antragsunterlagen und Versicherungsbedingungen. Vorbehaltlich Druck- und Satzfehler.
Stand 05/2024