Photovoltaik-Förderung auf neuen Standbeinen

Mit  Jahresbeginn 2024 wurde die Photovoltaikförderung neu aufgestellt. Es sind keine Förderanträge mehr notwendig, die Förderung erfolgt durch eine automatische Steuerbefreiung. Was sind die Voraussetzungen dafür und wie lange gilt diese Steuerbefreiung? 

Lohnt sich die Photovoltaik?
  • Eine Anlage zur Erzeugung von Sonnenstrom punktet schon alleine aus ökologischen Gründen. Mit erneuerbarer Energie tragen Sie dazu bei, die CO2-Emmissionen zu verringern.
  • Auch unter individuellen wirtschaftlichen Aspekten ist eine Photovoltaik-Anlage in vielen Fällen lohnend. Sie rechnet sich umso mehr, je mehr Solarstrom Sie direkt selbst verbrauchen.
  • Ganz allgemein gilt freilich: Strom, den Sie nicht verbrauchen, müssen Sie auch nicht produzieren. Das Energiesparen sollte also Priorität haben.
Mann auf Soldardach

Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung

Die Steuerbefreiung gilt von 1. Jänner 2024 bis Jahresende 2025. Bei der Lieferung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (Module, Zubehör und Speicher) fällt in diesem Zeitraum keine Umsatzsteuer an (Nullsteuersatz). Dieser Nullsteuersatz gilt nur für Private und mit Anlagen mit nicht mehr als 35 kW Leistung. Für die Steuerbefreiung ist kein Antrag notwendig.

Weitere Voraussetzungen:

  • Für die Photovoltaik-Anlage darf kein Antrag auf Investitionszuschuss nach den alten (bis Ende 2023 gültigen) Regeln eingebracht worden sein.
  • Die Photovoltaik-Anlage muss auf oder neben bestimmten Gebäuden (etwa Gebäuden zu Wohnzwecken) errichtet werden.
  • Der Nullsteuersatz gilt sowohl beim Kauf von Modulen ohne Installation als auch beim Kauf mit Installation.
Frau arbeitet am Laptop zwischen Photovolatik-Modulen

Ihre Finanzierungsmöglichkeiten

Die Investition in eine Photovoltaik-Anlage werden Sie nur in den seltensten Fällen aus dem laufenden Haushaltsbudget bezahlen können. Ihr:e Raiffeisenberater:in informiert Sie über aktuelle Finanzierungsangebote Ihrer Raiffeisenbank Region Schärding, mit denen Sie Ihr Photovoltaik-Projekt verwirklichen können. 

Darüber hinaus stehen Ihnen folgende Finanzierungslösungen zur Verfügung:

  • Bausparfinanzierung: Für Investitionen in dieser Größenordnung können Sie eine Raiffeisen Bausparfinanzierung ohne grundbücherliche Besicherung in Anspruch nehmen. Dies ist bei Vorhaben von bis zu EUR  40.000,- pro Person mit Laufzeiten von bis zu 12 Jahren möglich. 
  • Wohnbauförderung: Über die Wohnbauförderung sind in den Bundesländern verschiedentlich Förderungen für Photovoltaik-Anlagen vorgesehen. Ihr:e Raiffeisenberater:in kann Sie über die aktuellen Bestimmungen informieren. 

Die Finanzierungspartner an Ihrer Seite

Sie sind gerade dabei, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren? Sie wollen darüber hinaus Ihr Heizsystem austauschen und auf erneuerbare Energien umrüsten? Ihr:e Raiffeisenberater:in hat für diese und andere Vorhaben die passenden Finanzierungsmöglichkeiten. Lassen Sie sich ausführlich über die für Sie passenden Lösungen informieren.