Abschied
So manage ich die Abfertigungsansprüche meiner Mitarbeiter

„Raiffeisen bietet die passenden Lösungen, um Abfertigungsansprüche aus Abfertigung Alt und Neu optimal zu managen.“

Vorsorgelösungen für Abfertigung Neu & Alt

Die "Abfertigung Neu" bringt für Sie als Unternehmer:in wesentliche Vorteile: So entfällt die Pflicht, Rückstellungen für die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter:innen bilden zu müssen. Für Ansprüche aus "Abfertigung Alt" bietet Raiffeisen ebenfalls die passenden Lösungen.

Einführung zur Abfertigung

Umfassend

Wir bieten Ihnen sowohl bei Abfertigung Neu als auch bei Abfertigung Alt umfassende Lösungen.

Persönlich

Wir beraten Sie gerne, wenn es um die Vorsorge Ihrer Mitarbeiter:innen und Ihre eigene Vorsorge geht.

Ausgezeichnet

Mit der Valida Plus AG haben wir einen starken Partner, der bereits mehrfach ausgezeichnet wurde.

Abfertigung alt

Vorsorgelösungen auf einen Blick

Abfertigung Alt: Für Ansprüche aus der Abfertigung Alt gibt es zwei Varianten zur Vorsorge: die Rückdeckungs- und die Auslagerungsversicherung. 

Abfertigung Neu: Sie möchten die Ansprüche aus Abfertigung Neu optimal managen und auch für Ihre eigene Pension vorsorgen? Mit der Valida Plus AG hat Raiffeisen einen starken Partner, der bereits mehrfach für sein Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet wurde.

Abfertigung alt

Abfertigung ALT mit Auslagerungsversicherung kalkulierbar machen

Die Abfertigungs-Auslagerung ist eine innovative Lösung, um Abfertigungsansprüche kalkulierbar zu machen. Durch eine aktive „Besparung“ werden Liquiditätsengpässe vermieden.

Details zur Abfertigung neu

Die Mitarbeitervorsorge ("Abfertigung Neu") gilt für privatrechtliche Dienstverhältnisse mit Anstellungsbeginn nach dem 31. Dezember 2002.

Sie zahlen als Arbeitgeber 1,53 % der Bruttolohnsumme – einschließlich Urlaubs- und Weihnachtsgeld – in die Mitarbeitervorsorge. Die Beitragszahlung beginnt ab dem zweiten Monat und läuft bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses.

In Betrieben mit Betriebsrat wählen Sie als Arbeitgeber gemeinsam mit dem Betriebsrat die Vorsorgekasse aus. In Unternehmen ohne Betriebsrat bestimmen Sie als Arbeitgeber die Vorsorgekasse und informieren die Mitarbeiter. Wenn mindestens ein Drittel der Arbeitnehmer schriftlich Einspruch gegen die ausgesuchte Vorsorgekasse erhebt, müssen Sie einen neuerlichen Vorschlag unterbreiten.

Die Betrieblichen Vorsorgekassen verwalten und veranlagen das Kapital. Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit werden die von Ihnen als Unternehmer geleisteten Beiträge an die zuständigen Krankenversicherungsträger geleitet, die den Betrag an die entsprechende BVK weiterleiten.

Die Vorsorgekasse hat die gesetzliche Verpflichtung, auf die von Ihnen geleisteten Beiträge eine Kapitalgarantie zu geben. Es gibt strenge Veranlagungsvorschriften und ein genaues Aufsichts- und Prüfsystem, um ein möglichst hohes Maß an Sicherheit zu gewährleisten. So dürfen zum Beispiel maximal 40 % Ihrer Arbeitgeberbeiträge in Aktien veranlagt werden. 

Erlaubt sind bis zu 3,5 % der laufenden Beiträge für die Prämieneinhebung und pro Jahr ein Prozent des veranlagten Kapitals für die Verwaltung. Die Valida Plus AG verrechnet nur 1,5 % der Abfertigungsbeiträge. Die Valida Plus AG stellt jährlich eine Vermögensverwaltungsgebühr in Höhe von 0,7 % des veranlagten Kapitals in Rechnung. Dieser Prozentsatz deckt alle diesbezüglichen Kosten und Barauslagen ab.

Pensions- und Vorsorgekasse: die Unterschiede