Förderungen fürs Bauen & Wohnen
Förderungen sollen das Wohnen und den Wohnbau leistbarer machen. Neben den Wohnbauförderungen der Länder gibt es regelmäßig spezielle Förderungen von Bund und Gemeinden, mit denen Sie ganz bestimmte Vorhaben durchführen können.
Formulare, Downloads & Fördertipps
Als Wohn- und Förderspezialist sorgt Raiffeisen Oberösterreich dafür, dass die Realisierung Ihres Wohntraums auf soliden Beinen steht.
Das Raiffeisen Wohn Service ist die Drehscheibe zu den Förderstellen: Mehr als 500.000 Wohnbau-Förderanträge wurden bereits über die oberösterreichischen Raiffeisenbanken abgewickelt.
Wir bieten Ihnen eine umfassende Förderungsberatung bei Investitionen und unterstützten Sie von der Antragstellung bis zur Auszahlung.
LINKS
Downloads
- Download Neubau Eigenheim (pdf, 1,39 MB)
- Download Neubau Reihenhaus / Doppelhaus (pdf, 3,2 MB)
- Download Sanierung von Häusern mit max. 3 Wohnungen (pdf, 2,96 MB)
- Download Sanierung von einer Miet-/Eigentumswohnung (pdf, 2,59 MB)
- Download Wärmepumpe, Fernwärmeanschluss und Solaranlage in oder auf Bestandswohngebäude (pdf, 3,31 MB)
- Download Biomasseheizungen (pdf, 2,74 MB)
Ihre Berater:innen entwickeln gemeinsam mit Ihnen einen Finanzierungs- und Rückzahlungsplan, bei dem alle Förderungen optimal ausgeschöpft werden. Darüber hinaus helfen sie Ihnen bei der Abwicklung - von der Antragsstellung bis zur Auszahlung der Förderungsgelder und betreuen Sie in allen Fragen rund ums Wohnen.
Neue Wohnbauförderung mit Fixzinssatz
Die Grundsätze der Wohnbauförderung
Für die Inanspruchnahme von Fördermitteln gelten unterschiedliche Richtlinien in den einzelnen Bundesländern. Es gibt aber einige Grundsätze, die zumindest in den meisten Ländern Gültigkeit haben:
- Energiespargedanke spielt eine wesentliche Rolle: Wer auf Energiesparmaßnahmen setzt, erhält mehr Geld.
- Familien werden besonders gefördert.
- Die soziale Bedürftigkeit ist entscheidend bei der Zuerkennung der Förderungen.
- Obergrenze in Bezug auf die Höhe des Jahreseinkommens des Haushalts: Je nach Bundesland wird das Brutto- oder Nettojahreseinkommen des Vorjahres herangezogen, nicht hinzugerechnet wird im Regelfall der Bezug von Familienbeihilfe. Werbungskosten sowie außergewöhnliche Belastungen können normalerweise zum Abzug gebracht werden.
Wer bekommt eine Wohnbauförderung und welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
- Österreichische Staatsbürgerschaft (oder gleichgestellt)
- Familieneinkommensgrenze darf nicht überschritten werden
- Förderungswürdigkeit des Objektes
- Begründung des Hauptwohnsitzes
Welche Arten der Wohnbauförderung gibt es?
- Wohnbauförderung als günstiges Darlehen
- Zuschüsse zur Rückzahlung des Förderdarlehens
- Individuelle Wohnbeihilfe
- Einmalige, nicht rückzahlbare Zuschüsse