Betriebliche Hochwasserhilfe: Geplante Maßnahmen der Regierung

Nach den verheerenden Hochwassern stehen viele Betriebe vor der Herausforderung, ihre Existenz zu sichern. Erfahren Sie, welche Unterstützung die Regierung bietet und geplant hat, um betroffenen Betrieben wieder auf die Beine zu helfen.

 

Welche Unterstützung ist seitens Regierung geplant?

Um unbürokratisch und schnell nach dem Hochwasser zu unterstützen, hat die Bundesregierung Maßnahmen angekündigt. Neben der Aufstockung des Katastrophenfonds und des Wohnschirmes sind auch Maßnahmen für Betriebe vorgesehen.

Betroffenen Unternehmen wird die Aufnahme von zinslosen Krediten über das bewährte Instrumentarium des ERP-Fonds zur Finanzierung von Ersatzinvestitionen ermöglicht.

Fördergegenstand sind betriebliche Investitionen, Warenlager und notwendige Aufwendungen wie bspw. Reparatur, Reinigungs- und Räumungskosten.

 

Volumen und Abwicklung

In Summe wird geplant, ein Kreditvolumen von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung der ERP-Kredite erfolgt im Wege der ERP-Treuhandbanken, bei Förderungsansuchen aus dem Tourismus und aus der Freizeitwirtschaft durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank GmbH (OeHT).

Den Unternehmen wird für bereits in Anspruch genommene Kredite bei den Förderbanken aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH) und OeHT die Möglichkeit zur Tilgungsaussetzung bzw. Stundung gegeben. Betriebe werden ersucht, sich hierzu im Wege ihrer Hausbank bei der jeweiligen Förderstelle zu melden.

Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit einer staatlich besicherten Garantie bis zu 10 Millionen Euro (im Tourismus 5 Millionen Euro) im Einzelfall mit Sonderkonditionen und bis zu 80 Prozent Besicherung. Für diese Garantien fallen weder Haftungs- noch Bearbeitungsentgelt an. Diese werden über die aws bzw. OeHT abgewickelt.

An weiteren Details wird derzeit noch gearbeitet – diese sind nach Veröffentlichung in den nachstehenden Links zu finden.

 

Details zur betrieblichen Hochwasserhilfe:

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