EU-Lieferkettengesetz CSDDD: Was KMU wissen müssen

Das europäische Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen zum sorgfältigen Umgang mit den sozialen und ökologischen Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette einschließlich direkter und indirekter Lieferanten sowie der eigenen Geschäftstätigkeit. Was das für KMU bedeutet und wie Sie sich vorbereiten können, erfahren Sie hier.

 

Umsetzung und indirekte Betroffenheit von KMU

Nach Veröffentlichung der CSDDD haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Danach treten die nationalen Umsetzungsgesetze gestaffelt nach Unternehmensgröße in Kraft, bis fünf Jahre nach Verabschiedung der festgelegte Anwendungsbereich gilt.

KMU sind vom Anwendungsbereich grundsätzlich nicht direkt betroffen. Sie können jedoch als Teil der Lieferkette, z.B. als Zulieferer größerer Unternehmen, indirekt betroffen sein.

 

Unternehmerische Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Worauf müssen betroffene Unternehmen achten?

Von der CSDDD betroffene Unternehmen müssen verschiedene Sorgfaltspflichten erfüllen. Je nach Unternehmensgröße können weitere Pflichten hinzukommen:

  • Ermittlung und Maßnahmen: Unternehmen müssen tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um diese zu verhindern, abzuschwächen und zu beheben.
  • Integration in die Unternehmenspolitik: Die Sorgfaltspflicht muss in die Unternehmenspolitik und die Managementsysteme integriert werden.
  • Beschwerdeverfahren: Es muss ein Beschwerdeverfahren eingerichtet werden, das allen Akteuren entlang der Lieferkette zugänglich ist.
  • Transparenz: Über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss transparent und öffentlich berichtet werden.

 

Was bedeutet das für KMU?

Auch wenn KMU nicht direkt vom EU-Lieferkettengesetz betroffen sind, müssen sie sich vorbereiten, da größere Unternehmen ihre Lieferanten zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten anhalten werden. Für KMU ist daher folgendes wichtig:

  • Rechtzeitige Positionierung: Sich klar positionieren und vorbereiten, um ihren Kunden die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
  • Ressourcen und Know-how: Umfassendes Wissen, Ressourcen und geeignete technische Lösungen bereitstellen, um die Anforderungen zu erfüllen.

Unterstützung für KMU

Die CSDDD sieht verschiedene Maßnahmen vor, um den Mittelstand bei der Erfüllung der neuen Anforderungen zu unterstützen. In welcher Form der Bund dies ausgestalten wird, wird sich im Rahmen der Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes in nationales Recht zeigen.

Weitere Informationen

  • FAQ zum EU-Lieferkettengesetz auf der WKO-Seite
  • Kontaktieren Sie die Expert:innen von Raiffeisen Salzburg