Aktueller denn je: Umweltförderung für Betriebe

Die „Kommunalkredit Public Consulting GmbH“ (KPC – www.umweltfoerderung.at ) wurde vom Bund beauftragt, Umweltförderungen abzuwickeln, wobei vor allem Barzuschüsse vergeben werden. Vom Land Salzburg gibt es z. T. Zusatzförderungen.

Ansuchen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die der Förderungssparte zugeordnete Internetseite der KPC.

 

Ihr Raiffeisenberater berät Sie gerne gemeinsam mit der Beratungseinrichtung des Landes Salzburg:

umwelt service salzburg

 

Wichtig: Entsprechende Beratungskosten werden vom Land mit 50 % (bei Aktionen auch höher) gefördert.

 

Hier einige Beispiele für Umweltförderungen:

„Raus aus dem Öl“ – erneuerbare Wärmeerzeugung unter 100 kW
Mit dem „Raus aus dem Öl“-Bonus wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Strom und Allesbrenner) durch eine klimafreundliche Technologie (Holzheizung, Wärmepumpe und hocheffiziente Nah-/Fernwärme) in Betriebsgebäuden gefördert. Wird eine der oben genannten umweltfreundlichen Technologien im Rahmen eines Neubaus bzw. als Ersatz für eine nicht-fossile Altanlage (z. B. eine alte Biomasseanlage) verwendet, kann ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Die Beantragung erfolgt nach Umsetzung des Projektes.
Holzheizungen, Wärmepumpen und Nah-/Fernwärmeanschlüsse über 100 kW werden nach anderen Richtlinien gefördert und müssen im Vorhinein beantragt werden.

Das Land Salzburg gewährt eine Zusatzförderung in Höhe von 50 % der Bundesförderung.

 

„Sanierungsoffensive für Betriebe 2019“ – thermische Gebäudesanierung
Förderungsmittel können für Gebäude, die älter als 20 Jahre sind, abgerufen werden.

  • Förderungshöhe bei umfassenden thermischen Gebäudesanierungen bis zu 30 % (Energieausweis notwendig)
  • Vereinfachte Bedingungen bei Einzelmaßnahmen wie Decken- oder Dachdämmung und Fenstertausch (Pauschalförderung – kein Energieausweis notwendig)

Die Beantragung muss bei der umfassenden Sanierung unbedingt vor der Umsetzung des Projektes erfolgen, bei Einzelmaßnahmen nachher.

 

„E-Mobilitätsoffensive 2019“ – Umweltförderungen im Bereich Verkehr und Mobilität
Betriebe können für den Ankauf eines neuen betrieblichen E-Fahrzeuges mit 3.000 Euro (1.500 Euro Bund und 1.500 Euro Autoimporteur) für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 Euro (750 Euro vom Bund und 750 Euro vom Autoimporteuer) bei Plug-in-Hybriden unterstützt werden.
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist der Nachweis über den Bezug von Strom aus zu 100 % erneuerbaren Energieträgern (u. a. Strom der Salzburg AG) bzw. aus der eigenen Photovoltaik-Anlage.
Steuerliche Vorteile ergänzen diese Förderung: Für E-Autos gibt es keine motorbezogene Versicherungssteuer, seit 2016 entfällt der Sachbezug und die Fahrzeuge sind weitgehend vorsteuerabzugsfähig.
Ebenso wird der Ankauf von neuen Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Kleinbussen und leichten Elektro-Nutzfahrzeugen mit einer Ankaufsprämie von bis zu 20.000 Euro pro Fahrzeug von der KPC gefördert. Ergänzend gibt es Förderprogramme für neue Elektro-Zweiräder, Elektro-Fahrräder und Transporträder.
Das Land Salzburg gewährt für E-Kleinbusse und leichte E-Nutzfahrzeuge sowie für die E-Ladeinfrastruktur eine Zusatzförderung in Höhe von 50 % der Bundesförderung.

 


Weitere Umweltförderungsmöglichkeiten:

  • Energiesparen (z. B. Wärmerückgewinnung)
  • Forschung und Innovation
  • Gebäude (z. B. Klimatisierung und Kühlung, energieeffiziente Bauweise)
  • Licht (z. B. LED-Systeme)
  • Luft, Lärm, Abfall (z. B. Lärmschutz, Filteranlagen)
  • Ressourcen (z. B. Rohstoffmanagement)
  • Strom (z. B. Photovoltaik)
  • Wasser (z. B. Gewässerökologie)

 

Disclaimer: 
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