2019 KMU Gewinnfreibetrag nutzen

Sie können wieder den Gewinnfreibetrag bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 580.000 Euro nutzen und damit Steuern sparen.

  • Für alle natürlichen Personen, die betriebliche Einkünfte erzielen. Das gilt auch für Gewinne, die durch Bilanzierung ermittelt werden.
  • Automatisch zuerkannter Grundfreibetrag in Höhe von 13 % für max. 30.000 Euro Gewinn (das sind 3.900 Euro Grundfreibetrag). Keine besondere Geltendmachung in der Einkommensteuererklärung notwendig.
  • Seit 2013 wird der Gewinnfreibetrag gestaffelt. Bis zu einem steuerpflichtigen Gewinn von 175.000 Euro können Sie ihn in voller Höhe nutzen und damit Steuern sparen.
  • Staffelung Gewinnfreibetrag:
    • 13,0 % für Gewinne bis 175.000 Euro
    • 7,0 % für Gewinne zwischen 175.000 Euro und 350.000 Euro
    • 4,5 % für Gewinne zwischen 350.000 Euro und 580.000 Euro
    • 0,0 % für Gewinne ab 580.000 Euro

Der maximal geltend zu machende Gewinnfreibetrag beträgt 45.350 Euro. Unter Berücksichtigung eines Steuersatzes in Höhe von 50 % ist eine Steuerersparnis von bis zu 22.675 Euro möglich.

 

Der Gewinn eines Unternehmens kann durch die Investition in begünstigte Wirtschaftsgüter gemindert werden, und zwar durch den Kauf von:

  • abnutzbaren körperlichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (z. B. Maschinen) und
  • Wertpapieren iSd § 14 Abs 7 Z 4 EStG

Informieren Sie sich in Ihrer örtlichen Raiffeisenbank, welche Wertpapiere das sind und wie Sie damit auch Ihre persönliche Pensionsvorsorge optimieren können.

 

Disclaimer: 

Die enthaltenen Angaben dienen, trotz sorgfältiger Recherchen, lediglich der unverbindlichen Information, basieren auf dem Wissensstand und der Einschätzung der mit der Erstellung betrauten Personen zum Zeitpunkt der Publizierung. Jegliche Haftung, insbesondere für die Richtigkeit und Vollständigkeit ihres Inhaltes oder für das Eintreten der darin erstellten Prognosen, ist ausgeschlossen. Die steuerliche Behandlung hängt von persönlichen Verhältnissen ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein. Für eine verbindliche steuerrechtliche Auskunft kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.